- 29.10.2008, 14:57:56
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BIPA Kunden können sich auf BIPA Bestpreisgarantie verlassen - Fehler im AK Test zur BIPA Bestpreisgarantie
Wien (OTS) - BIPA Kunden können sich auf die BIPA
Bestpreisgarantie verlassen - Von der Arbeiterkammer wurden
unterschiedliche Produkte verglichen - Rückerstattung der
Preisdifferenz von BIPA erfolgt sofort nach Nachweis des
Mitbewerberpreises, z.B. mit dem Flugblatt - Kauf des Produktes beim
Mitbewerb ist nicht notwendig.
"BIPA Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass sie
mit der BIPA Bestpreisgarantie auf alle 100 gekennzeichneten
BestPreis-Artikel den günstigsten Preis in Österreich erhalten", so
Mag. Corinna Tinkler, Pressesprecherin und Leiterin
Unternehmenskommunikation REWE Group Austria, "der Test der
Arbeiterkammer ist fehlerhaft."
Fehler 1: Unterschiedliche Produkte wurden verglichen
Die Arbeiterkammer wirft BIPA vor, dass das Preisversprechen der
BIPA Bestpreisgarantie nicht eingehalten wird. Jedoch basiert diese
Aussage teilweise auf falschen Daten. "Beispielsweise basiert der
Preisvergleich zu den Rasierklingen, den die Arbeiterkammer in der
Presseaussendung nennt, auf dem Vergleich zweier verschiedener
Produkte. Das von der Arbeiterkammer genannte Produkt, die Gillette
Fusion manuell Klingen (8 Stück), kostete bei BIPA tatsächlich die
angegebenen EUR 24,99 bei Nutzung der BIPACARD. Die Arbeiterkammer
hat anstatt der Gillette Fusion manuell Klingen (8 Stück), die sich
in der BIPA Bestpreisgarantie befinden, die Gillette Fusion Power
Stealth Klingen (8 Stück) bei BIPA gekauft - also ein anderes
Produkt. Die Gillette Fusion Power Stealth Klingen (8 Stück) haben am
Markt grundsätzlich einen höheren Preis, diese kosten bei BIPA EUR
32,99. Die Anschuldigung von der Arbeiterkammer ist nicht haltbar",
so Tinkler weiter.
Fehler 2: Produkt muss beim Mitbewerber nicht gekauft werden,
günstigerer Preis beim Mitbewerb muss nur nachgewiesen werden.
"BIPA beobachtet die Preise des Mitbewerbes: Sobald wir von einem
niedrigeren Preis erfahren, wird der Preis von BIPA für die Dauer des
Mitbewerber-Angebots auf diesen Preis gesenkt", so Tinkler. Ab heute
Nachmittag werden die Gillette Fusion manuell Klingen (8 Stück)
deshalb um die Preisdifferenz von 4 Cent herabgesetzt.
Sollte es doch einmal passieren, dass BIPACard-Kunden im Zeitraum
des Mitbewerber-Angebotes bei BIPA mehr bezahlt haben, bekommen sie
den Differenzbetrag zum Preis des Mitbewerbs ausbezahlt - mit Vorweis
des BIPA Kassenbons und dem Nachweis des Mitbewerber-Preises,
beispielsweise im Flugblatt. Das Produkt muss nicht - wie von der
Arbeiterkammer angegeben - gekauft werden.
Rückfragehinweis:
Mag. Karin Nakhai REWE GROUP Austria Unternehmenskommunikation REWE Austria AG Industriezentrum NÖ-Süd, Straße 3, Objekt 16 A-2355 Wiener Neudorf Firmenbuch: LG Wr. Neustadt, FN 82769w Tel.: +43 2236 600-5261 Fax: +43 2236 600-85261 Mobile: +43 664 612 62 26 E-Mail: k.nakhai@rewe-group.at
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