• 29.10.2008, 10:32:05
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ARBÖ: Reifen umstecken hat jetzt Hochsaison - Starker Ansturm auf ARBÖ-Prüfzentren

Noch immer viele offene Fragen für die Autofahrer

Wien (OTS) - Tiefe Temperaturen und die Winterausrüstungspflicht
ab kommenden Samstag, den 1. November haben einen wahren "Hype" ums
Reifenumstecken ausgelöst. "Die Mitarbeiter in den ARBÖ-Prüfzentren
sind die vergangenen Tage nur mehr mit Reifenumstecken beschäftigt",
berichtet Harald Mitterbauer, Betriebsleiter des ARBÖ in
Niederösterreich. Der ARBÖ bietet das Reifenumstecken als Service
exklusiv für seine Mitglieder an.

Der ARBÖ rät auf jeden Fall zum Umstecken, unabhängig von der
gesetzlichen Frist, denn das Wetter hält sich nicht an Gesetze. "Wenn
die durchschnittliche Tagestemperatur auf Plus Sieben Grad Celsius
sinkt oder darunter, sollte man nur mehr mit Winterreifen unterwegs
sein.", hält Mittarbauer fest. Es kommt auf die spezielle
Gummimischung des Winterreifens an, der bei diesen Temperaturen einen
besseren "Grip" hat.

Die ab kommenden Samstag geltende Winterausrüstungspflicht lässt
viele Autofahrer nach wie vor rätseln. "Die Verunsicherung ist groß.
Jeden Tag bekommen wir viele Anrufe zu diesem Thema.", berichtet Dr.
Ralf Hasler, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Die Antworten auf die
häufigsten Fragen hat der ARBÖ-Rechtsexperte zusammengestellt.

* Darf ich vom 1. Nov. bis 15. April generell keine Sommerreifen
verwenden?
Winterreifenpflicht besteht für Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 Tonnen nur
bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Lässt man das Fahrzeug über
den Winter generell stehen, so muss man ebenfalls keine Winterreifen
aufziehen.

* Darf ich meinen Pkw mit Ganzjahresreifen vom 1. Nov. bis 15. April
fahren?
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnisse dürfen nur Schnee- und
Matschreifen oder Schnee-, Matsch- und Eisreifen montiert sein, wobei
die Mindestprofiltiefe bei Radialreifen 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm
beträgt.

* Welche Bereifung muss ein Anhänger haben?
Ist das Zugfahrzeug mit Winterreifen ausgestattet, ist die Rechtslage
betreffend die Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen auch am
Anhänger nicht eindeutig, jedoch vom ARBÖ dringend empfohlen. Ist das
Zugfahrzeug mit Spikereifen ausgestattet, sind am Anhänger
Spikereifen vorgeschrieben.

* Wann muss ich Schneeketten an meinem Pkw montieren?
Bei mittels Gebotszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" angeordneter
Schneekettenpflicht müssen alle Kraftfahrzeuge, die diese Straße
benützen, an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert
haben. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge bereits mit Winterreifen
ausgestattet sind. Fahrzeuge mit Spikesreifen, sowie Allradfahrzeuge
können davon jedoch ausgenommen sein, sofern dies angeschrieben ist.

* Darf ich den ganzen Winter über mit Schneeketten fahren, sofern
Schnee liegt?
Fahren mit Schneeketten ist nur erlaubt, wenn die Straße von einer
ununterbrochenen oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder
Eisschicht bedeckt ist, oder auf Grund des Gebotszeichens
"Schneeketten vorgeschrieben" ist. Willkürlich darf man die Ketten
nicht anlegen.

Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Ralf Hasler
Tel.: (++43-1) 89121-207
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at

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