- 28.10.2008, 11:13:35
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A 1/A 7 Knoten Linz: Neue Lärmschutzwände schützen künftig rd. 600 Anrainer von Ansfelden
Ansfelden/Linz (OTS) - Seit September 2008 laufen die
Adaptierungsarbeiten der Lärmschutzwände im Bereich A 1/A 7
Knoten Linz. Projektgrundlage dafür bildete eine lärmtechnische
Untersuchung in vier Bereichen westlich und östlich der A 7 sowie
nördlich und südlich der Traunuferstraße unter Berücksichtigung der
bestehenden Lärmschutzmaßnahmen. Dabei wurden bei 249 Objekten
Grenzwertüberschreitungen in der Nacht von bis zu elf Dezibel
gemessen.
"Zehn Dezibel mehr bedeutet doppelt soviel Lärm als gesetzlich
festgesetzt ist", so DI Dr. Viktor Geyrhofer, Geschäftsführer der
ASFINAG Autobahn Service GmbH. "Die ASFINAG versteht den Schutz der
Anrainer vor den negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf
Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen als wichtige
gesellschaftliche Aufgabe. Mit der Errichtung von rd. vier Kilometern
zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen werden künftig rd. 600 Anrainer der
Stadtgemeinde Ansfelden unter den Grenzwert geschützt, wodurch neben
der Erhöhung ihrer Lebensqualität insbesonders eine massive Reduktion
der Gesundheitsbelastung erreicht wird", betont Geyrhofer.
Das gegenständliche Lärmschutzprojekt umfasst die Errichtung neuer,
4,00 m bis maximal 5,50 m hoher Lärmschutzwände im Bereich A 1/A 7
Knoten Linz. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit und im Einvernehmen
mit den Einsatzorganisationen erstellt. So werden etwa Fluchtwege
dort eingerichtet, wo diese von den Vertretern der
Blaulichtorganisationen für sinnvoll erachtet werden.
Errichtungszeit: Anfang September bis Mitte Dezember 2008
Gesamtkosten: netto ca. Euro 3 Mio.
Rechtliche Grundlage für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen am
bestehenden hochrangigen Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen)
ist die sogenannte Dienstanweisung für Lärmschutz, ausgegeben vom
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT).
Diese sieht seit 1999 einen Grenzwert von 50 Dezibel in der Nacht und
60 Dezibel am Tag vor bei einem Wirtschaftlichkeitskriterium für die
Errichtung von Lärmschutzwänden von 1:6. Diese für Anrainer
großzügige Weisung zum Lärmschutz, die mehr als eine Verdoppelung der
Ausgaben mit sich brachte (Vgl. 2004: Euro 35,7 Mio.; 2006: Euro 85,6
Mio.), wurde im Dezember 2006 durch eine striktere abgelöst. ASFINAG
Geschäftsführer Geyrhofer: "Die wesentlichste Änderung im Rahmen der
Novelle zur Dienstanweisung für Lärmschutz war die Herabsetzung des
Wirtschaftlichkeitskriteriums von ursprünglich 1:6 auf nunmehr 1:3.
Das bedeutet, dass die Kosten für Lärmschutzwände höchstens das
Dreifache im Vergleich zu den Kosten für erforderliche
Lärmschutzfenster betragen dürfen. Ursprünglich lag dieser Wert beim
Sechsfachen. Auch die Maximalhöhe der Wände wurde von fünfeinhalb auf
vier Meter gesenkt. Ausgenommen davon sind folgende Sonderfälle: die
Belastung liegt mehr als zehn Dezibel über dem Grenzwert und neben
den schutzwürdigen Anrainern erfährt auch eine größere Anzahl von
Bewohnern, die knapp unter dem Grenzwert liegen, eine Verbesserung",
so Geyrhofer. Und noch eine weitere Einschränkung gilt seit 2006: nur
mehr Anrainer am hochrangigen Straßennetz, deren Bau vor dem
01.01.1996 bewilligt wurde, sind anspruchsberechtigt.
In Folge dieser Änderungen zur Dienstanweisung für Lärmschutz sanken
die Ausgaben auf rund ein Drittel. "Langfristig werden sich die
Investitionen in Lärmschutzwände am Bestand bei rund 30 Millionen
Euro pro Jahr einpendeln", beziffert Geyrhofer die Auswirkungen der
Novelle 2006.
Mit den in Österreich geltenden und europaweit niedrigsten
Grenzwerten sind alle errichteten Lärmschutzmaßnahmen in der
ausgeführten Größenordnung als gerechtfertigt anzusehen, da nicht nur
die Topographie der Landschaft und die Ausbreitung von Schallwellen
berücksichtigt werden, sondern auch die Wirtschaftlichkeit gemäß
Dienstanweisung geprüft wird. "Dass man als Nutzer der Autobahn oder
Schnellstraße nicht immer erkennen kann, für welche Objekte eine
Lärmschutzmaßnahme errichtet wird, und es auch zu einer Einschränkung
der Betrachtungsmöglichkeit der Landschaft kommt, kann nicht
bestritten werden", so Geyrhofer. "Lärmschutzwände müssen so lange
sein, damit die Wirkung einer zu kurzen Wand nicht von dem seitlich
einfallenden Schall zunichte gemacht wird. Bei Extremfällen etwa an
der West Autobahn ist die zulässige 50-Dezibel-Grenze bei Nacht wegen
des starken Verkehrs bis zu einen Kilometer von der Autobahn
entfernt".
Wenn nach lärmtechnischen Untersuchungen eine zu hohe Lärmbelastung
festgestellt wird, werden die Planungen für die Errichtung von
Lärmschutzwänden mit den Standortgemeinden und Einsatzorganisationen
diskutiert. Anschließend schreibt die ASFINAG die herzustellenden
Lärmschutzmaßnahmen nach dem Bundesvergabegesetz öffentlich aus. Die
Auftragnehmer beziehen die Materialien für Lärmschutzwände meist von
den mittelständischen österreichischen Firmen. Die Palette reicht von
Holz- über Aluminiumkassetten bis zu Holzbetonwänden. So auch bei den
derzeit in Errichtung befindlichen Schallschutzwänden im Knoten A 1/A
7. Ein Quadratmeter schlägt sich im Durchschnitt mit rd. 150 Euro zu
Buche, womit ein Laufkilometer mit einer Maximalhöhe von 5,50 m in
etwa 600.000 Euro kostet. "Dieser Preis ist angemessen", betont DI
Werner Kaufmann, Leiter Konzeptive Planung der ASFINAG. "Die ASFINAG
baut die wirtschaftlichsten Lärmschutzwände in ganz Europa. In
Deutschland etwa kosten diese drei- bis vierhundert Euro pro
Quadratmeter, in Frankreich sechs- bis achthundert. Wir haben mit den
Lärmschutzkassetten ein sehr wirtschaftliches System, und mit
Einstellung der Produzenten darauf ist diese Baumethode sehr günstig
umzusetzen", stellt Kaufmann fest.
In Zukunft wird noch schneller feststellbar sein, ob Anrainer zu
lauten Lärm ertragen müssen. Die ASFINAG erarbeitet in Kooperation
mit den Bundesländern derzeit EU-Umgebungslärmkarten, in welchen alle
Straßen, auf denen mehr als 16.000 Kraftfahrzeuge pro Tag fahren,
mittels 3D-Modellen erfasst werden. Diese EU-Umgebungslärmkarten
geben einen groben Anhaltspunkt wie hoch die Lärmbelastung der
Menschen ist.
Aufbauend auf diesen Umgebungslärmkarten nach EU-Richtlinie wird
erstmals für das gesamte ASFINAG-Netz ein Lärmschutzkataster
erstellt, welcher wesentlich genauer sein wird als die
EU-Umgebungslärmkarten. Kaufmann: "Wir nehmen hier eine
Vorreiterposition innerhalb Österreichs und der EU ein. Es ist
einzigartig in Österreich, dass ein Infrastrukturbetreiber derart
genaue Aussagen über die Lärmsituation seines gesamten Streckennetzes
machen kann. So werden auch Faktoren wie etwa unterschiedliche
Geschwindigkeiten und Fahrbahnbeläge berücksichtigt. Mit Frühjahr
2009 wird der ASFINAG-Lärmkataster die Möglichkeit geben, Projekte
für die Umsetzung nach Prioritäten zu reihen und er wird darüber
hinaus belegen, wie viele Anrainer welcher Belastung ausgesetzt
sind".
Rückfragehinweis:
Mag. Anita Oberholzer Pressesprecherin ASFINAG Bau Management GmbH Tel: +43 (0) 50108-15933 Fax: +43 (0) 50108-15932 Mobil: +43 664-60108 15933 mailto:[email protected]
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