Wien (OTS) - "Die bwin International Ltd. als klagende Partei und
die Omnia Communication-Centers GmbH sowie Gert Schmidt als beklagte
Parteien haben in der Tagsatzung am 4.9.2008 vor dem Handelsgericht
Wien, 19 Cg 161/07h, einen Vergleich geschlossen. Darin verpflichten
sich die Omnia Communication-Centers GmbH und Gert Schmidt, im
geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ab sofort die
wahrheitswidrige Behauptung zu unterlassen, mit dem von der
Omnia-Communication Centers GmbH beantragten Versäumungsurteil werde
bwin International Ltd. verboten, weiterhin Glücksspiele ohne
Konzession in Österreich anzubieten, womit endlich der gesetzmäßige
Zustand hergestellt sei und sich auch bwin International Ltd. wie
jeder andere um eine Konzession nach dem österreichischen
Glücksspielgesetz bemühen werde, um auf dem österreichischen
Glücksspielmarkt tätig zu werden."
Rückfragehinweis:
Omnia Communication Centers GmbH
Mag. Gerlinde Wambacher-Culik
Telefon +43-1-52635444
Telefax: +43-1-5263147
E-Mail: info@omnia-cc.com
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