• 17.10.2008, 09:30:00
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Schwerwiegende Diskriminierung einer blinden Frau

Wien (OTS) - Die blinde Gerlinde R. (29) aus 2551 Enzesfeld
besuchte am 16.9.08 und 17.9.08 ihren Verlobten im Spital Wr.
Neustadt, der nach einem schweren Unfall auf der Unfallabteilung lag
und hatte dort ein Erlebnis, was seinesgleichen sucht.

Bei ihrem ersten Besuch, den sie ohne ihren Blindenführhund
"Gina", einem blonden Labrador machte, erhielt sie keinerlei
Unterstützung vom Krankenhauspersonal, das nicht bereit war, sie nach
ihrem Krankenbesuch bis zum Ausgang zu führen.

Deshalb nahm sie, einen Tag später ihren Blindenführhund mit,
jedoch wurde ihr vom Krankenhauspersonal der Zutritt zum Zimmer und
zu der gesamten Station verboten, obwohl ihr Blindenführhund nach dem
Bundesbehindertengesetz § 39/4 die staatliche Blindenführhundprüfung
positiv bestanden hat und auch in ihrem Behindertenausweis, der
"Orange Card", eingetragen ist.

Blindenführhunde mit einer bestandenen Prüfung haben in Österreich
ausnahmslos überall Zutritt, mit Ausnahme im intensivmedizinischen
Bereich in Spitälern und bei geschlossenen Veranstaltungen, wenn dies
nicht erwünscht ist.

Auch der Zugang in die Spitals-Cafeteria wurde der Dame untersagt
mit dem Hinweis "Hunde sind hier verboten".

Bedauerlicherweise werden Menschen in Österreich nicht immer
ausführlich genug in Kenntnis gesetzt, dass Blindenführhunde dieses
Recht besitzen und viele Personen reagieren durch diese Unkenntnis
falsch.

Die Blinden- und Sehbehindertenorganisation Engel auf Pfoten hat
im Jahr 2002 durch die Kooperation mit dem Wiener
Krankenanstaltenverbund die Möglichkeit der Mitnahme von geprüften
Blindenführhunden in Spitäler und auch geriatrische Einrichtungen
geschaffen.

Es werden darüber hinaus beim diplomierten Krankenpflegepersonal
wie auch in der Heimhilfen-Ausbildung dahingehende Schulungen und
Vorträge angeboten, um den Ausbildungsstandard auf höchstem Niveau zu
halten.

Es ist bedauerlich, dass im Krankenhaus Wr. Neustadt die Uhren
offenbar anders ticken, wo die Leitung des Hauses die Praxis mit
blinden Menschen so umzugehen auch noch unterstützt. Man hat Frau
Gerlinde R. den Zutritt mit Führhund zur Unfallstation verboten, die
Krankenschwestern ließen sich aber nicht abhalten ihren
Blindenführhund, der sich im Dienst befand, zu streicheln.
Wir müssen immer wieder adarauf hinweisen, dass Blindenführhunde
keine gewöhnlichen Hunde sind, sondern im Sinne eines Hilfsmittels
als Diensthunde zu sehen sind und jeglicher Verstoß diesen Hunden den
Eintritt zu verwehren, die Gefahr in sich birgt eine
Diskriminierungsklage zu bekommen, welche auch Engel auf Pfoten
unterstützen würde.

Weiters werden wir den Landeshauptmann für Niederösterreich Dr.
Erwin Pröll in dieser Angelegenheit informieren und um seine
Unterstützung bitten, um aufklärend auf das Spital einzuwirken.
Behindertenanwalt Mag. Herbert Haupt, der sich gerne für Belange von
Engel auf Pfoten einsetzt, um der Gerechtigkeit zum Sieg zu
verhelfen, wird ebenfalls informiert werden.
Engel auf Pfoten wird auch die Öffentlichkeit mittels APA/OTS auf dem
Laufenden halten.

Rückfragehinweis:
Roland Erich Komuczky
Tel.: 0699/ 100 924 29
www.engelaufpfoten.at

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