• 16.10.2008, 11:26:09
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PRESSEERKLÄRUNG NAbg Dr. Martin Graf zu seiner Kandidatur für das Amt des 3. Präsidenten des österreichischen Nationalrats

Wien (OTS) - Die FPÖ erreichte bei der Nationalratswahl am
28.9.2008 17,5% der gültig abgegebenen Stimmen und damit mit
deutlichem Abstand den 3. Platz vor dem BZÖ und den Grünen. Die FPÖ
konnte mit diesem Ergebnis alle selbstgesteckten Ziele - brechen der
2/3 Mehrheit von SPÖ und ÖVP, überspringen der 15% und 3. stärkste
Kraft im Lande - deutlich übertreffen.

Im künftigen Nationalrat werden 5 Fraktionen vertreten sein, wobei es
in dieser Legislaturperiode nicht möglich ist, dass 2 Parteien
alleine Verfassungsgesetzte erlassen können oder anders gesagt, es
erstmals in der 2. Republik keiner Partei alleine möglich ist eine
Sperrminorität in die Waagschale zu werfen, um Verfassungsgesetzte zu
blockieren. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der bestehenden
Kräfteverhältnisse in dieser Legislaturperiode die Zusammenarbeit
zwischen Regierung und Parlament einerseits und der
Parlamentsparteien untereinander andererseits neu definiert werden.
Insbesondere werden die sich über Jahrzehnte im parlamentarischen
Leben herausgebildeten Usancen als Schutzmantel einzelner Fraktionen
im Parlament stärkere Bedeutung erhalten.

Usanzen sind im Parlamentarismus nicht nur Schutzmantel der
Minderheit gegenüber der Mehrheit, sondern auch das Getriebe, welches
eine Geschäftsordnung erst zum Funktionieren bringt. An der Beachtung
der Usancen ist die Handschlagsqualität einer Fraktion zu messen,
bzw. werden damit geschäftsordnungsmäßige Handlungsweisen erst
berechenbar.

Usanzen haben sich etwa bei der Besetzung von Ausschüssen, bei der
Umsetzung von Präsidialergebnissen, bei Terminfindungen, bei
Erstellung von Tagesordnungen, bei der Festlegung von
Redezeitbeschränkungen, bei der Wahl der Funktionsträger und
Präsidenten und in vielen anderen Bereichen herausgebildet.

Die Freiheitliche Partei bekennt sich uneingeschränkt zum Prinzip der
Beachtung der Usanzen zum funktionieren des Parlamentarismus sowie
dazu, dass von Usanzen nicht einseitig abgegangen werden soll.

Entsprechend der Usanzen im Parlament steht der stärksten Partei das
Nominierungsrecht für den 1. Präsident - sohin der SPÖ - und der 2.
stärksten Partei das Nominierungsrecht für den 2. Präsidenten - sohin
der ÖVP - und der drittstärksten Partei das Nominierungsrecht für den
3. Präsidenten - sohin der FPÖ - zu. Ein Abgehen von dieser Usance -
in welcher Form auch immer - würde einen veritablen Schaden im
Getriebe des Parlamentes verursachen.

Mit Beschluss des Bundesparteivorstandes der Freiheitlichen Partei
Österreich vom 30.9.2008 wurde ich einstimmig zum Kandidat der FPÖ
für das Amt des 3. Präsidenten des Nationalrates nominiert.

Die erfolgte Nominierung fasse ich als Auszeichnung und Anerkennung
meiner (parlamentarische) Verdienste durch die FPÖ auf. Ich bin
bereits in frühester Jugend zur freiheitlichen Gesinnungsgemeinschaft
gestoßen und habe in der Hochschulpolitik beginnend über die
Kommunalpolitik mit 34 erstmals am parlamentarischen Geschehen teil
genommen. In der Zwischenzeit bin ich mit 48 Lebensjahren
dienstältester Abgeordneter meiner Partei.

Ich habe diese Nominierung gerne angenommen.

Meine parlamentarischen Erfahrungen konnte ich bis dato im
langjährigen Vorsitz des Wissenschaftsausschusses, im Vorsitz des
Unvereinbarkeitsausschusses, im Vorsitz eines
Untersuchungsausschusses, im Vorsitz zahlreicher Unterausschüsse
sowie im Vorsitz mehrerer parlamentarischer Enqueten, sowie als
Vertreter der FPÖ im Geschäftsordnungskomitee und als Ordner der FPÖ
im Parlament einbringen. Weiters habe ich als Vertreter der FPÖ bei
Präsidialsitzungen und als Kuratoriumsmitglied der Margarete Lupac
Stiftung Erfahrungen sammeln können. Bis dato bin ich
Klubobmann-Stellvertreter meiner Fraktion.

Am 2. Oktober 2008 wurden über meine Initiative mit den maßgeblichen
Vertretern der Fraktionen SPÖ, ÖVP und BZÖ Kontakt aufgenommen und
Termine für Gespräche vereinbart. Ziel dieser Gespräche war es, die
aus meiner Sicht wesentlichen Eckpunkte meines Amtsverständnisses im
Falle meiner Wahl zu erläutern bzw. darzulegen. Mit der Fraktion der
Grünen habe ich keinen Termin vereinbart, da diese Fraktion bereits
am 1. Oktober 2008 öffentlich gemacht hat, mich unter keinen
Umständen wählen zu wollen.

Die Gespräche selbst haben meiner Beurteilung nach allesamt in einer
konstruktiven Atmosphäre statt gefunden. Im Wesentlichen standen die
Themen der Weiterentwicklung der Geschäftsordnung, welche in der
letzten Legislaturperiode ins Stocken geraten ist, die
Weiterentwicklung der Öffnung des Parlamentes für die Menschen in
diesem Land sowie die Aufgaben der Präsidenten im Focus der
Gespräche.

Insbesondere bei der Weiterentwicklung der Geschäftsordnung im Bezug
auf die Verbesserung der Minderheitsrechte von Abgeordneten waren die
Gespräche über alle Fraktionen hinweg konstruktiv. Ich habe hierbei
die Standpunkte der FPÖ neuerlich eingebracht. Aufgrund der neuen
Kräfteverhältnisse habe ich der ÖVP zugesagt, dass die FPÖ sehr
darauf Bedacht nehmen wird, dass Änderungen in der Geschäftsordnung
nur nach ausführlichem Dialog zwischen den Fraktionen und mit
größtmöglicher Zustimmung erfolgen. Das heißt, dass wir die Sorgen
und Bedenken der ÖVP ernst nehmen und über die Argumente der ÖVP
nicht darüberfahren werden.

Ich gehe nach den Gesprächen mit den Fraktionsvertretern davon aus,
dass wir in dieser Legislaturperiode zu einer neuen verbesserten
Verfahrenordnung für Untersuchungsausschüsse inklusive der
Möglichkeiten der Zuweisung eines Untersuchungsgegenstandes als
Minderheitsrecht gelangen werden.

Neben dem Themenkomplex des Untersuchungsausschusses sind die
Beschleunigung der Anfragebeantwortungen und der telegenere
Sitzungsablauf wichtige Themen zur Verbesserung gewesen.

Im Bezug auf die Weiterentwicklung der Öffnung des Parlamentgebäudes
werde ich mich tatkräftig einbringen. Insbesondere bei der
Weiterentwicklung der Einbindung der neuen Medien und bei der
Verbesserung des Internetauftrittes des Parlamentes werde ich meine
Erfahrungen einbringen können.

Thema der Gespräche mit den Vertretern der Fraktionen war natürlich
auch die in den letzten beiden Wochen von den Grünen initiierte
öffentliche Debatte ob meiner Ideologie, meiner ethnischen
Zugehörigkeit und Einstellung zur Demokratie.

In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass ich stolz darauf bin,
ein Politiker zu sein, der Ecken und Kanten hat und somit beste
Voraussetzungen mitbringt sich Gehör zu verschaffen.

In meiner ideologischen Ausrichtung stehe nicht nur ich, sondern die
gesamte freiheitliche Gesinnungsgemeinschaft auf dem Boden der Werte
der Revolution von 1848, insbesondere auf die erkämpften und
weiterentwickelten Grund- und Freiheitsrechte.

Ich bekenne mich uneingeschränkt zur Republik Österreich, zu unserer
Demokratie, zum Rechtsstaat und unseren Gesetzen sowie zu unserer
Verfassung, auf die ich angelobt bin. Ich bin darüber hinaus auch
bereit, diese Republik, die Demokratie und unsere Wertegemeinschaft
im Bedrohungsfall mit der Waffe in der Hand zu verteidigen. Hierauf
habe ich bereits bei der Ablegung meines Grundwehrdienstes einen Eid
geleistet.

Mein Bekenntnis zu den beschriebenen Werten und zur Republik
Österreich impliziert für mich auch meine grundsätzliche Ablehnung
aller verbrecherischen, totalitären und menschenverachtenden
Ideologien, insbesondere die des Nationalsozialismus. Ich verurteile
alle Formen des politischen Fanatismus, Rassismus und Antisemitismus
sowie alle im Namen einer fehlgeleiteten Ideologie verübten
Verbrechen.

In meinem bisherigen politischen Handeln, Denken und Tun als stolzer
Staatsbürger und Mandatar habe ich bislang keinen Zweifel an meiner
patriotischen Gesinnung aufkommen lassen und scheue diesbezüglichen
keinen Fremdvergleich.

Im Bezug auf die von politischen Mitbewerbern öffentlich geführte
Debatte über meine ethnische Herkunft bzw. mein Bekenntnis zur
deutschen Volk- und Kulturgemeinschaft möchte ich die Gelegenheit
nutzen, mich stolz zu zeigen, in einem Land zu leben und zu wirken,
welches sich dazu verschrieben hat, dass niemand ob seines
Geschlechts, der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer
oder sonstiger Anschauungen, nationaler oder sozialer Herkunft,
Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der
Geburt oder des sonstigen Status diskriminiert werden darf.

In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass weder meine Weltanschauung
noch mein Volkstumsbekenntnis mich für Ämter in Österreich
disqualifizieren kann. Ich gehe auch davon aus, dass ich wie bisher
das Vertrauen derjenigen, die mich in das Amt des 3. Präsidenten des
Nationalrates wählen werden, rechtfertigen werde.

Rückfragehinweis:
FPÖ

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