- 16.10.2008, 09:38:49
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,Licht für die Welt’ zum Welttag der Armutsbekämpfung am 17. Oktober: Armut macht blind und behindert
Wien (OTS) - Laut WHO leben 90% der weltweit 37 Millionen blinden
Menschen und 80% der weltweit rund 650 Millionen Menschen mit
Behinderung in Entwicklungsländern. UN-Statistiken belegen darüber
hinaus, dass 82% der Menschen mit Behinderungen in der Dritten Welt
unter der Armutsgrenze leben. "Es besteht eine dramatische
Wechselbeziehung zwischen Armut und Behinderung: Das
Familieneinkommen sinkt, weil blinde oder anders behinderte
Familienmitglieder weniger dazu beitragen können und darüber hinaus
auf die Betreuung durch Angehörige angewiesen sind. Gleichzeitig muss
die Familie die Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien und
Hilfsmittel tragen. Die Armutsfalle schnappt noch weiter zu. Auch und
gerade in Zeiten einer weltweiten Finanzkrise dürfen die Ärmsten der
Armen nicht vergessen werden", so Rupert Roniger, Geschäftsführer von
'Licht für die Welt’.
Der Einsatz der international tätigen österreichischen
Fachorganisation ,Licht für die Welt’ für die Heilung, Rehabilitation
bzw. Prävention von Blindheit und Behinderung steht also in
unmittelbarem Zusammenhang mit Armutsbekämpfung. In mehr als 100
nachhaltigen Hilfsprojekten, die ,Licht für die Welt’ im vergangenen
Jahr in Afrika, Asien und Lateinarmerika unterstützte, wurden mehr
als 27.000 Operationen am Grauen Star - der Blindheitsursache Nummer
eins in Entwicklungsländern - durchgeführt und über 13.000 Kinder mit
Behinderungen gefördert und rehabilitiert.
Den Zusammenhang zwischen Armut und Behinderung belegt auch ein
aktueller Bericht an die 63. UN-Generalversammlung, die derzeit in
New York tagt: "Persons with disabilities tend to become or remain
impoverished because they are denied the right to work, social
security, and access to health care." "Nachhaltige Armutsbekämpfung
kann also nur dann funktionieren, wenn Menschen mit Behinderungen in
ihren Rechten gestärkt werden", erklärt Roniger. Die im Mai 2008 in
Kraft getretene und von Österreich am 26.9.2008 ratifizierte
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schafft
eine international verbindliche rechtliche Grundlage dafür: In
Artikel 32 wird der Zugang von Menschen mit Behinderungen in
Entwicklungsländern zu ihren Rechten im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit eingefordert.
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Schindegger Pressereferent 'Licht für die Welt' 1120 Wien, Niederhofstraße 26 +43/1/810 13 00 DW 34 0676 / 453 05 03 [email protected] www.licht-fuer-die-welt.at
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