- 03.10.2008, 12:05:38
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Kdolsky zum Welttierschutztag: Tiere schützen und artgerecht halten gilt an jedem Tag im Jahr
Vorreiterrolle Österreichs in der EU durch Bundestierschutzgesetz
Wien, 03. Oktober 2008 (OTS) - "Die Haltung von Heimtieren
bedeutet für die Besitzer/innen Verantwortung für viele Jahre. Dieser
Verantwortung um das Wohl der Tiere und deren artgerechter Haltung
sollte man sich bewusst sein, wenn man sich ein Tier anschafft",
appellierte Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky heute, Freitag,
anlässlich des morgigen Welttierschutztages an alle Tierbesitzerinnen
und jene, die es noch werden wollen. Tiergerechte Haltung gelte
sowohl für Heim- als auch für Nutztiere, so die Ministerin.
Seriöse Information rund um Rasse und spezielle Bedürfnisse von
Hund, Katze und Co. seien besonders wichtig für ein harmonisches
Zusammenleben mit seinem Heimtier, sagte die Ministerin. Der illegale
Hundehandel mit viel zu jungen, ungeimpften und oft auch kranken
Welpen aus den Nachbarländern existiere in Österreich leider nach wie
vor. Kdolsky habe daher in ihrem Ressort gemeinsam mit Expertinnen
und Experten der Plattform Hundehandel den Ratgeber "Augen auf beim
Hundekauf!" erstellt. Die Broschüre bietet in kompakter Form die
wichtigsten Fakten rund um die Anschaffung eines Hundes und ist
gratis im Internet unter www.bmgfj.gv.at oder per Telefon unter (01)
71100-4700 zu beziehen.
"Die Vermittlung von tierschutzrelevanten Themen für Kinder und
Jugendliche sind für die gesamte Gesellschaft von großer Bedeutung",
so Kdolsky. Der vom BMGFJ initiierte und geförderte Verein
"Tierschutz macht Schule" setze bereits bei den Kleinen an und
fördert Verantwortungsgefühl und das Wissen um die Bedürfnisse
unserer Heimtiere, so die Ministerin. Die pädagogische Wirkung
betreffe nicht nur den richtigen Umgang mit Tieren, sondern auch das
kritische Hinterfragen des eigenen Konsumverhaltens sowie die
Kenntnis von tier- und bedürfnisgerechter Haltung.
Österreich habe mit seinem seit Jänner 2005 bestehenden
Bundestierschutzgesetz eine Vorreiterrolle in Europa eingenommen. Vor
allem im Nutztierbereich konnten durch einheitliche Standards viele
Verbesserungen erreicht werden. So ist z.B. die dauernde
Anbindehaltung von Kühen verboten und die Käfighaltung von Hühnern ab
1.1.2009 in Österreich gänzlich verboten. Zur Umsetzung des neuen
Tiertransportegesetzes gebe es seit heuer erstmals einen bundesweiten
Kontrollplan, wodurch die Zusammenarbeit der verschiedenen
Kontrollorgane optimiert werden konnte. Für einen verbesserten
Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sei im BMGFJ eine Kontaktstelle eingerichtet worden.
Das österreichische Tiertransportgesetz enthält die zusätzlichen
Rahmenbedingungen für die Durchführung von effektiven Kontrollen und
jene Maßnahmen, die im Übertretungsfall zu setzen sind.
Tiertransporte werden in ganz Österreich am Herkunftsort (z.B. bei
Transporten in andere Staaten), am Bestimmungsort (z.B. in
Schlachthöfen) und auf der Straße überprüft. "Ein besonderes
Augenmerk wird dabei auf jene Tiertransporte gelegt, die durch ihre
lange Transportdauer ein besonderes Risiko für das Wohlbefinden der
Tiere darstellen", so Kdolsky.
Tiertransportkonktrollen sind seit 01. März 2007 in der Kompetenz
des BMGFJ, davor lag die Zuständigkeit beim BMVIT. Die Anzahl der
durch das BMVIT 2006 durchgeführten Kontrollen wurden vom BMFGJ 2007
mehr als vervierfacht, gleichzeitig sank die Beanstandungsquote. 2007
wurden mehr Kontrollen durchgeführt als im Gesamtzeitraum von 1999
bis 2006.
"Wir werden weiterhin Überzeugungsarbeit für den Tierschutz
innerhalb der EU leisten und auf europaweite Mindeststandards für die
Haltung von Nutztieren drängen", sagte die Ministerin. Für die
heimische Landwirtschaft habe das Tierschutzministerium eigene
Handbücher und Checklisten zur Überprüfung und Anleitung für die
tierschutzkonforme Haltung von Nutztieren entwickelt, so Kdolsky
abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Markus Leithner Pressesprecher Radetzkystraße 2, 1030 Wien Tel: +43/1/71100-4306 Fax: +43/1/71100-14305 E-Mail: [email protected] http://www.bmgfj.gv.at
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