• 03.10.2008, 11:30:50
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Erste Erfolge bei der Erhaltung von Hausapotheken

Verfassungsgerichtshof bestätigt den Schutz von Hausapotheken in Einarzt-Gemeinden gegenüber öffentlichen Apotheken

Wien (OTS) - Verfassungsgerichtshof bestätigt den Schutz von
Hausapotheken in Einarzt-Gemeinden gegenüber öffentlichen Apotheken -
trotzdem könnten schon demnächst viele Hausapotheken schließen müssen

"Auch wenn es jetzt einen kleinen Erfolg gibt, ist das
Apothekengesetz noch immer ein Schlag ins Gesicht der Bevölkerung!
Dieses Gesetz kann nur von Politikern beschlossen werden, die die
Wünsche der Bevölkerung nicht kennen. 89 Prozent der Bevölkerung
wünschen sich nämlich ein Nebeneinander von Hausapotheke und
öffentlicher Apotheke. Jeder, der wissen will, wie die Bevölkerung
wirklich denkt, soll kommenden Samstag um 10 Uhr zur
Informationsveranstaltung "Patienten in Not" ins Stift Göttweig bei
Krems kommen", meint der Präsident der NÖ Ärztekammer, Dr. Christoph
Reisner, kritisch in Richtung Politik und Apothekerkammer, die ein
weiteres Zurückdrängen der Hausapotheken fordert.

"Die monatelangen Bemühungen der niederösterreichischen Landärzte
zeigen erste Erfolge. In einem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof
bestätigt, dass Hausapotheken in Gemeinden mit nur einem
Kassenvertragsarzt Vorrang haben vor öffentlichen Apotheken,
ausgenommen, es gibt bereits eine öffentliche Apotheke", zeigt sich
der Hausapothekenreferent der niederösterreichischen Ärztekammer, Dr.
Gerhard Imb, erfreut. "Allerdings bleibt der Wermutstropfen, dass die
unsinnige Kilometerregelung bestehen bleibt." Dies bedeutet, dass
eine öffentliche Apotheke zwar einen Mindestabstand zur nächsten
öffentlichen Apotheke einhalten muss, wenn sie aber die Distanz von
vier Kilometern zur Hausapotheke in einer Nachbargemeinde
unterschreitet, der Hausarzt mit Hausapotheke diese zusperren muss.
Unterschreitet die neu errichtete öffentliche Apotheke sechs
Kilometern zur nächsten Hausapotheke, wird einem nachfolgenden Arzt
die Hausapotheke nicht mehr von der Behörde bewilligt werden.

Informationsveranstaltung am 11. Oktober im Stift Göttweig

"Daher müssen wir weiterkämpfen", ergänzt der
niederösterreichische Medikamentenreferent, Dr. Wolfgang Geppert. "Am
11. Oktober veranstaltet die NÖ Ärztekammer im Stift Göttweig eine
Informationsveranstaltung unter dem Titel "Patienten in Not", bei der
wir auf die bestehenden Schwierigkeiten und Schwachstellen der
derzeitigen Regelung hinweisen, die alle zum Nachteil der Patienten
sind", so Dr. Geppert weiter.

Hausapotheke in Paudorf muss in einem Jahr schließen

Die Kilometerregelung wird von einzelnen Apothekern insofern
genützt, dass Container genau zwischen zwei Ortschaften neben Feldern
aufgestellt werden, um in die absolute Sperrzone von 4.000 Metern zu
kommen. So auch in Paudorf nahe Krems. Dort wird das Apothekengesetz
ab 30. Oktober 2009 dafür sorgen, dass der einzige Allgemeinmediziner
im Ort seine Hausapotheke schließen muss. Die kuriose Situation: Für
eine öffentliche Apotheke kam nur ein entlegener Platz am äußersten
Ortsrand der Nachbargemeinde Furth in Frage, der sich zwar weit
abseits der problemlosen Zugangsmöglichkeit für die Patientinnen und
Patienten auf einem Bergsattel befindet, aber groteskerweise genau
dadurch die Bewilligungskriterien erfüllt. "Da sich dort kein
geeignetes Gebäude finden ließ, wurde bereits eine Containerapotheke
aufgestellt. Selbst die Unterstützung der Patientinnen und Patienten
für den Arzt und die Hausapotheke nützte nichts: Mehr als 1.200
betroffene Personen haben für den Erhalt "ihrer" Hausapotheke
unterschrieben. Umsonst, jetzt braucht man das Auto, um seine
Medikamente aus der Apotheke zu beziehen. Ältere, wirklich kranke
Menschen oder einfach Menschen ohne Auto stehen jetzt vor einem
riesigen Problem! Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen, wo
eine hervorragende jahrzehntelang existierende Versorgung trotz
Intervention der betroffenen Gemeinde zerstört wird", meint Dr.
Geppert enttäuscht. Und Dr. Imb ergänzt: "Die Bevölkerung wird daher
am 11. Oktober massiv gegen dieses Vorgehen protestieren und für eine
Änderung des Apothekengesetzes eintreten." (bj)

Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Niederösterreich - Pressestelle, Mag. Birgit Jung,
Tel. 01/53 751 - 623, Fax: 01/53 751 - 637
Mail: [email protected] , www.arztnoe.at

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