- 23.09.2008, 13:53:01
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PatientInnenanwalt gegen "Hausarztzwang"
Wiener PatientInnenanwalt Brustbauer steht einer E-Card-Sperre für eigenständige Facharztkonsultation skeptisch gegenüber
Wien (OTS) - Der Österreichische Hausärzteverband (ÖHV) hat sich
dafür ausgesprochen, den freien Zugang der PatientInnen zum Facharzt
einzuschränken.
Brustbauer äußert sich skeptisch zu weiteren Einschränkungen.
Solche existieren für bestimmte Facharztsparten ohnehin schon. - So
komme niemand auf die Idee zum Röntgenfacharzt zu gehen und auf
eigene Faust Röntgenbilder anfertigen zu lassen. Ähnliches gilt für
Laboruntersuchungen oder für physikalische Medizin.
Wenn etwa Frauen vor regelmäßigen gynäkologischen Untersuchungen
sich vom Allgemeinmediziner zum Facharzt überweisen lassen müssten,
sind statt einem dann zwei Arztbesuche notwendig, wovon einer nur
dazu dient, sich überweisen zu lassen. "Was der zusätzliche
Zeitaufwand für die Teilnahmequote an dieser wichtigen Krebsvorsorge
bedeuten kann, liegt auf der Hand", gibt Brustbauer zu bedenken.
Brustbauer sieht die freie ÄrztInnenwahl eingeschränkt
"Die Zeit, in der vom Dienstgeber nur eine beschränkte Zahl von
Facharztscheinen ausgegeben wurde, ist mit der E-Card endgültig
überwunden", stellt Brustbauer unter Hinweis auf die damit wesentlich
freiere Arztwahl fest. Es sei letztlich aber auch eine Frage der
freien Arztwahl, ob man den Hausarzt/die Hausärztin oder doch einen
Facharzt/eine Fachärztin aufsuchen möchte.
Großes Vertrauen zu AllgemeinmedizinerInnen
Gerade die immer weiter fortschreitende Entwicklung und
Spezialisierung der Medizin macht es notwendig, dass es eine
Arztsparte gibt, die den Gesamtüberblick behält. Die HausärztInnen
als AllgemeinmedizinerInnen sind dafür ideal geeignet und
selbstverständlich sollen sie auch zukünftig PatientInnen bei Bedarf
an FachärztInnen überweisen können. "Daran, dass PatientInnen in
aller Regel ohnehin zuerst den Hausarzt/die Hausärztin aufsucht, wird
sich so rasch kaum etwas ändern", ist sich Brustbauer sicher. Meist
stehen die AllgemeinmedizinerInnen den PatientInnen bei Bedarf auch
viel rascher zur Verfügung, während bei FachärztInnen terminbedingte
Wartezeiten existieren. Außerdem bringen die meisten PatientInnen
gerade ihrem Hausarzt/ihrer Hausärztin besonders großes Vertrauen
entgegen. "Sich dennoch im Einzelfall direkt an FachärztInnen zu
wenden, tut dem sicher keinen Abbruch", ist Brustbauer überzeugt. Das
hat auch gar nichts damit zu tun, dass die HausärztInnen weiterhin
eine sehr zentrale Rolle für die PatientInnen spielen sollen.
(Schluss) neu
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Gerhard Neustifter Leiter der Stabsstelle Administration, Presse Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Tel.: 5871204/82991 Mobil: 0676/811882991 E-Mail: [email protected] www.patientenanwalt.wien.at/
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