• 22.09.2008, 11:00:41
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Vogelfänger schlägt VIER PFOTEN Kampagnendirektor krankenhausreif

Viechtwang (OTS) - Ein bereits verurteilter Vogelfänger hat
gestern mit einem Stock auf Jürgen Faulmann, den internationalen
Kampagnendirektor von VIER PFOTEN, eingeschlagen. Dieser wollte zu
Dokumentationszwecken die Käfige und Fallen des Vogelfängers filmen.

Faulmann wollte am Sonntag den Singvogelfang im
oberösterreichischen Salzkammergut dokumentieren. Am Bäckerberg bei
Scharnstein traf er auf einen Vogelfänger, der schon einmal wegen
einer illegalen Greifvogelfalle angezeigt und zu Euro 200,- Strafe
verurteilt wurde. Der Mann verhielt sich schon damals äußerst
aggressiv und drohte gestern gleich, mit einem Stock auf den
Tierschützer einzuschlagen, wenn der sich nicht entfernen würde.

Kurz darauf machte er seine Drohung ohne Vorwarnung wahr und
schlug mit dem Stock mit voller Wucht auf den Handrücken des
Tierschützers, der anschließend im Krankenhaus Kirchdorf behandelt
werden musste. Sein Arm wurde geschient und er für mindestens eine
Woche für arbeitsunfähig erklärt.

Der Singvogelfang ist seit 2005 laut Bundestierschutzgesetz
verboten. Trotzdem stellen vier Bezirksverwaltungsbehörden im
oberösterreichischem Salzkammergut immer noch naturschutzrechtliche
Bewilligungen aus, die allerdings keineswegs das tierschutzrechtliche
Verbot des Singvogelfangs aufheben. Nach Ansicht von vier namhaften
Vogelexperten Österreichs, Dr. Frey und Prof. Loupal von der
Veterinärmedizinischen Universität Wien, sowie Prof. Kotrschal und
Dr. Fritz, widerspricht der Vogelfang aber dem Tierschutzgesetz, wie
diese Wissenschaftler das in unabhängigen Gutachten festgestellt
haben.

In einem durch die OÖ Landesregierung in Auftrag gegebenen
wissenschaftlichen Gutachten zum Singvogelfang von Dr. Johannes Fritz
steht: "Beim Fang ist allgemein unvermeidbar, dass die Tiere einer
hohen Stressbelastung sowie einer gewissen unmittelbaren Verletzungs-
und Todesgefahr ausgesetzt sind."

"Wer wilde Vögel fängt und einsperrt, verstößt also gegen das
Bundestierschutzgesetz, das aber - wie in so vielen Fällen - einfach
nicht vollzogen wird. Verfahren enden auf Bezirksebene immer mit
Freisprüchen und erst seit kurzem dürfen die Tierschutzombudsleute in
Berufung gehen", so Faulmann. "Wer Tiere quält, hat auch bei Menschen
eine sehr niedrige Gewaltschwelle, wie sich wieder einmal gezeigt
hat. Ich werde den Mann strafrechtlich wegen Körperverletzung auf
Schmerzensgeld klagen und wegen Tierquälerei anzeigen."

Rückfragehinweis:
Dylan Whiting
Pressesprecher VIER PFOTEN
Tel: 0664 308 63 03
Email: [email protected]

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