• 19.09.2008, 13:07:52
  • /
  • OTS0238 OTW0238

PRÖLL: Durchbruch bei Klimaschutz - Einigung Wohnbauförderung und Bauordnungen

Ausstieg aus Ölheizungen eingeleitet - Strenge Kriterien bei Neubau, Sanierung und öffentliche Gebäude

Wien (OTS) - "Trotz des Nationalratswahlkampfs laufen die Arbeiten
im Umweltministerium weiter. Nach letzten politischen Gesprächen
können wir heute die Einigung über die weitere Ökologisierung der
Wohnbauförderung mit den Ländern präsentieren", freut sich
Umweltminister Pröll. Im Rahmen einer 15a Vereinbarung über Maßnahmen
zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor wurden
weitere wichtige Schritte zur Einsparung von CO2 im Bereich des
Wohnbaus gesetzt. Alle Länder stimmten den Verhandlungsergebnissen
zu. Pröll: "Das ist ein Durchbruch für den Klimaschutz, denn die
Raumwärme ist einer der kritischsten Sektoren bei den
Treibhausgas-Emissionen. Energieeffizienz- und
CO2-Einsparungspotenziale zu nutzen ist im modernen, sozialen
Wohnbau ein Muss. Nur so können wir eine deutliche Reduktion der
Emissionen bei der Raumwärme erzielen und bieten den Menschen darüber
hinaus eine echte Hilfe gegen die Teuerung bei Energie an", betonte
Umweltminister Josef Pröll anlässlich der Zustimmung der Länder zu
den 15a-Vereinbarungen.

Die Treibhausgas-Emissionen im Sektor Raumwärme lagen 2006 um 2,3
Millionen Tonnen über dem Ziel der Klimastrategie. Mit der gestrigen
Einigung konnte Umweltminister Josef Pröll einen wichtigen
klimapolitischen Erfolg erzielen und ein zentrales Paktum der
Finanzausgleichsverhandlungen fristgerecht umsetzen. Die jetzt
getroffenen Neuregelungen sollen Mitte Oktober von den
Landeshauptleuten unterschrieben werden und bereits Anfang 2009 in
Kraft treten.

Die neue 15a-Vereinbarung

Die neue 15a-Vereinbarung beschränkt sich nicht nur auf den
Bereich Wohnbauförderung, sondern sieht auch Maßnahmen im Bereich des
Baurechts, der öffentlichen Gebäude sowie begleitende Instrumente des
Bundes vor.

Für die Auszahlung der Wohnbaufördergelder durch die Länder gelten
künftig neue Kriterien, die ab 2009 einen wichtigen Beitrag zur
Erreichung der österreichischen Klimaziele leisten werden. Beim
Neubau müssen Häuser, die Wohnbaufördermittel erhalten, ab 2012 sehr
ambitionierte Wärmeschutzstandards einhalten: 36 kWh/m2 pro Jahr für
ein Einfamilienhaus, bzw. 20 kWh/m2 pro Jahr im mehrgeschossigen
Wohnbau.

Zusätzlich konnte man sich auf den Einsatz innovativer
klimarelevanter Heizungs- und Warmwassersysteme als
Förderungsvoraussetzung (insbesondere Erneuerbare Energien,
KWK-Fernwärme) einigen. In der Neubauförderung wird es nach einer für
die Länder flexiblen Übergangsfrist zum Ausstieg aus der Ölheizung
kommen. Das bedeutet, mit Öl beheizte neue Gebäude erhalten zukünftig
keine Wohnbaufördermittel mehr.

Energetische Sanierung für Erreichung der Klimaschutzziele

Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist besonders der
Sanierungsbereich relevant. "Das bringt nicht nur CO2-Einsparung,
sondern bedeutet auch eine massive Entlastung bei den Heizkosten für
die MieterInnen und BesitzerInnen, denn eine umfassende Sanierung
kann bis zu zwei Drittel der Heizkosten einsparen", betonte
Umweltminister Josef Pröll.

Bei den 15a-Verhandlungen konnte man sich auch hierzu auf wichtige
Maßnahmen einigen: Der derzeit noch unsanierte Gebäudebestand aus der
Periode 1945 bis 1980 soll weitestgehend thermisch saniert werden.
Zudem soll es deutliche Anreize für eine umfassende energetische
Sanierung geben.

Darüber hinaus wurden erstmals Zielwerte hinsichtlich des zu
erreichenden Heizwärmebedarfs bei der energetischen Sanierung von
Gebäuden bzw. alternativ eine Mindestreduktion gegenüber dem
Ausgangswert vereinbart. Über den Bauordnungsstandard gibt es auch
Wärmeschutz-Vorgaben für die Sanierung einzelner Bauteile. Beim
Austausch von Heizungsanlagen soll der Fokus auf "innovativen
klimarelevanten Systemen", insbesondere erneuerbare Energieformen
liegen. Bei der Öl- und Gasheizungserneuerung wird ausschließlich
moderne Brennwerttechnik gefördert, wenn diese mit Solaranlagen
kombiniert und die thermischen Verbesserungsmöglichkeiten an der
Gebäudehülle überprüft werden. "Der Einsatz Erneuerbarer Energie für
Heizen und Warmwasseraufbereitung ist nicht nur volkswirtschaftlich
ein Gewinn, sondern erhöht auch die Versorgungssicherheit und
reduziert die Abhängigkeit von teueren fossilen Energieimporten", so
Pröll.

Weitere Maßnahmen betreffen die Bauordnung, hier wird die
Wärmeschutz-Richtlinie 6 des Österreichischen Instituts für
Bautechnik durch alle Länder umgesetzt und der Bauordnungsstandard im
5-Jahresrhytmus schrittweise verbessert.

Bei öffentlichen Gebäuden erfolgt bei Neubau und Sanierung eine
Orientierung an den Förderungsstandards für den Wohnbau. Das bedeutet
ein deutliches Hinausgehen über Bauordnungsstandards sowohl
hinsichtlich Gebäudehülle (Wärmeschutz) als auch hinsichtlich der
Wahl der Energiesysteme. Zusätzlich wird der Bund unterstützende
Maßnahmen im Gebäudebereich umsetzen. Dies teilt das
Lebensministerium abschließend mit.

Rückfragehinweis:
Lebensministerium
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71100 DW 6703, DW 6823

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MLA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel