• 18.09.2008, 10:00:00
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  • OTS0067 OTW0067

3. EU-Führerschein-Richtlinie: Neuregelungen für Motorräder und Mopeds

Bis 2011 muss Österreich die Neuerungen umgesetzt haben - und es bleibt noch viel zu tun

Wien (OTS) - Am heutigen 18. September 2008 treffen sich im Wiener
Juridicum über 200 Experten aus ganz Österreich zum 2.
ZVR-Verkehrsrechtstag, um sich über die aktuellen Entwicklungen im
Verkehrsrecht zu informieren. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit
(KfV) tritt neben der Universtität Wien als Veranstalter auf und ist
ebenfalls mit seinen Juristen vertreten. Ein Thema der KfV-Juristen
wird dabei die 3. EU-Führerschein-Richtlinie sein, die von Österreich
bis Anfang 2011 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Betroffen
sind davon vor allem der Motorrad- und Mopedführerschein. Ab 2013
werden außerdem im Sinne der Betrugsbekämpfung alle neuen
Führerscheine EU-weit gleich aussehen und ab diesem Zeitpunkt
ausgestellte Führerscheine müssen alle zehn bis 15 Jahre bei der
Behörde erneuert werden. Es liegt nun an Österreich, wie man die
Gestaltungsmöglichkeiten der Richtlinie nutzt und welche Maßnahmen
wie umgesetzt werden sollen.

Mopedausweis wird zu eigener Führerscheinklasse

In Österreich fällt vor allem die Unfallentwicklung bei den
15-jährigen Mopedlenkern negativ auf und ist seit Jahren Grund zur
Besorgnis. "Mit der 3. Führerschein-Richtlinie wird der Mopedausweis
zum vollwertigen Führerschein, aber der Altersspielraum kann sogar
nach unten erweitert werden", sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des
Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Der bisherige Mopedausweis,
der auf Initiative des KfV 1991 eingeführt wurde, wird durch eine
eigene Führerscheinklasse (AM) mit einem Gemeinschafts-Mindestalter
von 16 Jahren ersetzt. Die Mitgliedstaaten der EU können dieses Alter
national aber auf bis zu 14 Jahre senken oder auf bis zu 18 Jahre
erhöhen. "Ein weiteres Herabsetzen des Moped-Einstiegsalters sollte
angesichts der ohnehin dramatischen Unfallzahlen der 15-Jährigen
nicht angedacht werden. Österreich kann und sollte aber vor allem
die Möglichkeit dieser Richtlinie nutzen und zusätzlich eine
praktische Prüfung im Rahmen einer Mehrphasenausbildung für
15-jährige Mopedlenker einführen", betont Thann.

Stärkung des stufenweisen Zugangs zu Motorrädern

Beim Motorrad-Führerschein beträgt das Mindestalter je nach Klasse 16
(A1), 18 (A2) oder 20 Jahre. Beim Wechsel in eine höhere Klasse muss
laut Richtlinie verpflichtend eine praktische Prüfung oder Schulung
absolviert werden - es gibt dann also keinen automatischen Übergang
mehr wie bisher. Für Motorräder bis 125 ccm wird ein Führerschein der
Klasse A1 nötig sein, das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Österreich
hat aber auch die Möglichkeit, das Lenken solcher Fahrzeuge mit einem
B-Führerschein zu erlauben. Die bisherige "Vorstufe A" entfällt und
wird durch die neue Klasse A2 ersetzt, für die das Mindestalter 18
Jahre beträgt.
Der Direkteinstieg soll laut Richtlinie für die Klasse A künftig bei
24 statt wie bisher bei 21 Jahren liegen. Bei mindestens zweijähriger
Fahrpraxis auf einem Motorrad der Klasse A2 und Absolvierung einer
praktischen Prüfung oder Schulung kann ein Motorrad bereits mit 20
Jahren gelenkt werden.

"Die 3. Führerschein-Richtlinie bietet für den künftigen
österreichischen Verkehrsminister viele Möglichkeiten, die
Verkehrssicherheit im Bereich der Mopeds und Motorräder zu
verbessern", ist Thann überzeugt. "Man sollte die Sache nun gemeinsam
angehen."

Rückfragehinweis:
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Mag. Dolores Omann
Marketing & Kommunikation
Tel.: 0577077-1904
E-Mail: dolores.omann@kfv.at

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