- 18.09.2008, 09:46:25
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Marent: Öffentlichkeit erwartet von Beamten korrektes Verhalten
Pauschalverurteilungen ohne Beweise sind Dienstpflichtverletzungen - Medienerlass regelt Öffentlichkeitsarbeit im Innenministerium
Wien (OTS) - "Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass sich
unsere Beamten korrekt verhalten. Dazu gehört auch, dass Kritik am
eigenen Betrieb sachlich, begründet und auf die richtige Art und
Weise angebracht wird. Wer jedoch das eigene Unternehmen pauschal und
ohne irgend einen konkreten Beweis oder auch nur einen
nachvollziehbaren Hinweis in der Öffentlichkeit schlecht macht und
etwa der ganzen Führungsspitze der Polizei Wien quasi kriminelles
Verhalten vorwirft, verletzt seine Dienstpflichten als Beamter schwer
und hat daher die dienstrechtlichen Konsequenzen zu tragen. Das
entsprechende Erkenntnis der unabhängigen, weisungsfreien
Disziplinarkommission ist dazu ganz klar und stellt eine
unmissverständliche Orientierung für alle unsere Beamten dar," sagte
heute, Donnerstag, der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit
Mag. Elmar Marent zur Suspendierung von Oberst Roland Früwirth.
Die Disziplinarkommission stelle in ihrem Erkenntnis das Recht der
freien Meinungsäußerung auch von Beamten selbstverständlich außer
Streit. Es werde aber auch festgehalten, dass dieses nicht zu
unsachlicher oder herabsetzender Kritik, Beleidigungen oder
Schmähungen berechtige oder zu allgemeinen Diffamierungen ohne die
Vorlage von Beweisen. "Es kann nicht sein, dass Beamte, vielleicht
aus Frust über ihre dienstliche Situation, plötzlich die ganze Firma
schlecht machen und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere
hervorragenden Polizistinnen und Polizisten erschüttern. So etwas
wäre auch in der Privatwirtschaft undenkbar und würde dort, wie die
Disziplinarkommission ausführt, wohl sofort zur Entlassung oder
Kündigung führen", sagte Marent.
"Aus aktuellem Anlass möchte ich auch besonders darauf hinweisen,
dass einseitige Darstellungen wie so genannte Gedächtnisprotokolle,
die im Nachhinein verfasst werden, natürlich keine ausreichenden
Beweise sind, um ein Fehlverhalten zu belegen", stellte Marent klar.
Wichtig sei zudem, dass sich Beamte bei öffentlichen Äußerungen an
den im Innenministerium geltenden Medienerlass halten. Aus diesem
ergebe sich eindeutig, dass Beamte in ihrem jeweiligen
Kompetenzbereich Medienarbeit leisten können und sollen, aber nicht
darüber hinaus. Davon seien Angelegenheiten ausgenommen, die in den
Kompetenz- und Entscheidungsbereich einer vorgesetzten Stelle oder
einer anderen Einrichtung fallen.
"Es geht also etwa nicht an, dass ein Mitarbeiter der
Sicherheitsakademie plötzlich öffentlich zu Fragen der gesamten
Polizeireform Stellung nimmt, für die er nicht zuständig ist",
stellte der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit klar.
"Auch kein Unternehmen könnte und würde ohne Konsequenzen
akzeptieren, dass Mitarbeiter aus einem einzelnen Fachbereich eine
Pressekonferenz geben, bei der sie die Firmenpolitik oder den
Firmenvorstand öffentlich kritisieren", so Marent abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit - Infopoint
Tel +43-(0)1-53 126-2488
mailto:[email protected]
www.bmi.gv.at
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