- 16.09.2008, 14:41:54
- /
- OTS0286 OTW0286
Wiener PatientInnenanwalt zur Wahl von PatientInnenvertreterInnen
Brustbauer skeptisch, was die Wahl von PatientInnenvertreterInnen betrifft
Wien (OTS) - Zu dem vor einigen Tagen in der Tageszeitung "Die
Presse" aufgeschienenen Vorschlag, PatientInnenvertreterInnen, also
PatientInnenanwältInnen zu wählen, äußert sich der Wiener Pflege-,
Patientinnen- und Patientenanwalt Konrad Brustbauer skeptisch. "Ich
kann mir eine solche Wahl in der praktischen Abwicklung nur sehr
schwer vorstellen, es sei denn mit riesigem Bürokratieaufwand",
zweifelt Brustbauer an der Sinnhaftigkeit. Wer gehört zum Kreis der
Wahlberechtigten? Nur Menschen, die schon krank oder pflegebedürftig
und damit schon PatientInnen sind? Oder doch alle Krankenversicherten
und BezieherInnen von Krankenhilfe nach sozialrechtlichen
Bestimmungen? Eine Briefwahl mit hunderttausenden Wahlberechtigten in
jedem Bundesland? Eine Abstimmung im Spital oder in der
Arztordination? - Fragen über Fragen...
Demokratische Legitimation ist gegeben
"Ich will nicht missverstanden werden und stelle daher klar,
dass die demokratische Legitimation der staatlichen Organe und
Einrichtungen wichtig ist. Demokratische Legitimation heißt aber in
einer repräsentativen Demokratie nicht, dass man ausschließlich durch
direkte Wahl legitimiert wird", erklärt Brustbauer.
Unsere Verfassung sieht gewählte und ernannte Organe vor. In aller
Regel werden ernannte Organe ihrerseits durch ein gewähltes Organ
bestellt. Im Falle des Wiener Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwaltes erfolgt die Bestellung nach öffentlicher
Ausschreibung durch die Landesregierung, die zugleich Stadtsenat ist.
Dessen Mitglieder sind vom Gemeinderat gewählt. Die
Gemeinderatsmitglieder wiederum sind direkt vom Volk durch Wahl
legitimiert. Die Kette der demokratischen Legitimation ist somit für
die Pflege- und PatientInnenanwaltschaft gegeben.
Anders als etwa die Volksanwaltschaft - die VolksanwältInnen
werden auf Vorschlag vom Nationalrat gewählt - ist die Wiener
Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft nicht der
Gesetzgebung zugeordnet, sondern nimmt gegenüber der Verwaltung im
Einzelfall, aber auch in genereller Hinsicht, die Interessen der
Pflegebedürftigen und der PatientInnen wahr, prüft, ob Missstände
oder Unzulänglichkeiten im Gesundheits- und Pflegewesen vorliegen
oder Verbesserungen möglich sind und erstattet der Landesregierung
alljährlich einen Bericht, die diesen wiederum dem Landtag
übermittelt. "Damit die Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwaltschaft ihre Tätigkeit frei von Eingriffen der Politik
entfalten kann, ist sie durch ausdrückliche verfassungsrechtliche
Anordnung unabhängig und weisungsfrei gestellt. Das sind gute
Voraussetzungen, um die PatientInneninteressen unbeeinflusst an die
zuständigen EntscheidungsträgerInnen weiter zu transportieren",
schließt Brustbauer.
Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft ist
werktags, Mo-Fr. von 8-16 Uhr, und nach Vereinbarung für alle
PatientInnenanliegen (Gesundheit einschließlich Psychiatrie, Pflege
in Heimen oder zu Hause) unter der Wiener Tel. Nr. 5871204 in Wien
4., Schönbrunnerstraße 7/C/1. Stock, erreichbar. (Schluss) neu
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz: www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/ Gerhard Neustifter Leiter der Stabsstelle Administration, Presse Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Tel.: 5871204/82991 Mobil: 0676/811882991 E-Mail: [email protected] www.patientenanwalt.wien.at/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






