- 15.09.2008, 17:34:32
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Stellungnahme zur Qualität der Gutachten von Gerichtssachverständigen von vProf DI Dr Matthias Rant
Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen
Wien (OTS) - Zur Richtigkeit und Verlässlichkeit von
Gerichtsgutachten und ihre Auswirkungen auf die Rechtsprechung und
die davon Betroffenen ist Folgendes klarzustellen:
Die in die Sachverständigenliste eingetragenen Experten werden im
konkreten Gerichtsverfahren von Richtern, Rechtspflegern (im
Ermittlungsverfahren auch von Staatsanwälten) ausgewählt und stellen
diesen ihre Fachkunde zur Verfügung. Sie helfen bei der Vorbereitung
gerichtlicher Entscheidungen, treffen diese aber - wie schon die
Richtervereinigung zutreffend betont hat - niemals selbst. Sowohl die
Tatfrage (hat sich ein bestimmter Sachverhalt, etwa ein Fall von
Kindesmissbrauch ereignet?) als auch die Rechtsfrage (welche
Rechtsfolge, etwa die Bestrafung des Täters, ist daraus abzuleiten?)
hat immer die entscheidende Richterin, der entscheidende Richter,
niemals aber die oder der Sachverständige zu lösen.
Die sorgfältige und verantwortungsbewusste Auswahl der zu
bestellenden Person liegt dabei ebenso wie die exakte Formulierung
der zu lösenden Aufgabe und die Kontrolle der geleisteten
Gutachterarbeit im Verantwortungsbereich des Gerichtes oder der
Staatsanwaltschaft.
Höchste Qualität der Tätigkeit von Sachverständigen ist dem
Gerichtssachverständigenverband ein zentrales Anliegen. Er wirkt in
den Zertifizierungskommissionen mit, organisiert
Fortbildungsmaßnahmen, führt einen Bildungs-Pass und ahndet Verstöße
gegen die Standesregeln. Der Qualitätsstandard in Österreich ist auch
im internationalen Vergleich hoch.
Zu der in letzter Zeit geäußerten Kritik ist zu bedenken, dass in
komplexen Fällen oft verschiedene Standpunkte wissenschaftlich
vertretbar sind. Außerdem werden Qualitätsmängel oft von jenen
behauptet, denen die Gutachtensaussagen nachteilig sind.
Fehler können natürlich auch im Bereich der Sachverständigenarbeit
nicht völlig ausgeschlossen werden. Neben sorgfältiger Auswahl und
Kontrolle der Person ist nicht zuletzt eine adäquate Honorierung
erforderlich, um die hohe Qualität von Gerichtsgutachten zu
gewährleisten. Leider wird eine solche vor allem im Bereich
ärztlicher Gutachterleistungen seit vielen Jahren aus budgetären
Überlegungen verweigert.
Gerichtssachverständige haften nach den strengen Regeln der
Gutachterhaftung persönlich für Fehlleistungen und sind dagegen auch
versichert.
Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen wird auch weiterhin
die Ziele der Qualitätssicherung, aber auch der fairen Entlohnung der
österreichischen Gerichtssachverständigen mit allem Nachdruck
verfolgen, damit die erforderliche hohe Qualität gesichert bleibt.
Mehr zum Thema: http://www.gerichts-sv.at/akt_Qualitaet.html
Rückfragehinweis:
vProf DI Dr Matthias Rant Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 Tel 01 405 45 46, 01 406 32 67 Fax 01 406 11 56 E-Mail hauptverband@gerichts-sv.at
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