Illegale Einreise darf nicht belohnt werden
Wien (OTS) - "100,--Euro pro Tag als Schadenersatzanspruch für
einen illegal in Österreich aufhältig gewesenen und daher in
Schubhaft genommenen jugoslawischen Staatsangehörigen", skizziert
FPÖ-Vizeparteiobmann NAbg Norbert Hofer ein Fallbeispiel für ein
Gerichtsurteil zu ungerechtfertigt verhängter Schubhaft.
"Oder 15.000,-- Euro Haftentschädigung für zwei Cousinen aus Somalia,
die nach dreimonatiger Schubhaft in Österreich untergetaucht sind,
während von ihrem Rechtsvertreter, der gleichzeitig
Fremdenrechtsexperte der Grünen im Nationalrat ist, dieser
Entschädigungsanspruch ausgefochten wurde", führt
FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg Harald Vilimsky ein weiteres Beispiel
an. Man gewinnt den Eindruck, als würde die Schubhaft in Österreich
willkürlich verhängt. Hier sollte man aber die Kirche im Dorf
belassen und festhalten, dass für rechtschaffene Personen oder
tatsächlich Verfolgte kein Anlass besteht, illegal ins Land zu kommen
und einen Asylantrag gewissermaßen erst als Notlösung zu stellen."
"Davon unbenommen", so Norbert Hofer, "ist die Haftentschädigung für
Asylwerber - vor allem in diesem Ausmaß - ein Schildbürgerstreich.
Für einen Tag Haft erhält der Asylwerber hierzulande mehr Geld, als
in seiner Heimat für einen Monat Arbeit. Da ist es natürlich
verlockend, sich in Österreich ein paar Monate einsperren zu lassen.
Mit dem Geld kann man dann in Nigeria einige Jahre mit der Familie
hervorragend leben." Hofer abschließend: "Hier sind zwei Fragen zu
stellen, die wir im Zuge einer Anfrage an die Justizministerin
beantwortet haben möchten: Was erwartet man mit einer derartigen
Vorgangsweise erreichen? Wie wird der Lenkungseffekt aussehen?"
Rückfragehinweis:
FPÖ
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