- 10.09.2008, 16:38:18
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LIF fordert Best-Practice-Standards für Gerichtsgutachten
Justizsprecher Hofmann kritisiert mangelnde Möglichkeiten der Qualitätskontrolle bei Gerichtsgutachten und fordert Handhabe gegen unnötige Verzögerungen
Wien (OTS) - In der aktuellen Debatte um die Qualitätskontrolle
bei Gerichtsgutachten fordert LIF-Justizsprecher Alexander Hofmann
vom Gesetzgeber Best-Practice-Standards für die Befundaufnahme und
schlüssige Begründung von Gerichtsgutachten, deren Missachtung mit
Rechtsmittel angefochten kann. "So würde man sicherstellen, dass sich
die Qualität von Gutachten einer vergleichenden und nachprüfenden
Kontrolle unterziehen lässt. Einfach zu sagen, dass Richter an ein
schlechtes Gutachten ohnehin nicht gebunden seien, ist fadenscheinig.
Jeder weiß, dass bei typischen Sachverständigenfragen das Urteil
faktisch vom Gutachter geschrieben wird", betont Hofmann.
Verzögerungen bei Prozessen würden oft daher rühren, dass die
GutachterInnen mit ihren Gutachten im Verzug seien, kritisiert
Hofmann und fordert, die Säumnisfolgen strenger zu regeln. "Wenn ein
Gutachter mit seiner Arbeit ungebührlich im Verzug ist, soll er ohne
Anspruch auf Entlohnung sofort enthoben werden", so Hofmann. Das
würde auch der bedenklichen Tendenz entgegenwirken, dass am Markt für
Gerichtsgutachter kein Wettbewerb herrscht und die Gerichte immer
dieselben Personen bestellen, ohne deren Qualifikation zu
hinterfragen.
Rückfragehinweis:
LIF - Die Liberalen Presse
Tel.: 0676 / 848 905 406
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