- 05.09.2008, 09:53:40
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ÖRAK: Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Novellierung des Wettbewerbsrechtes
Die österreichischen Rechtsanwälte sprechen sich strikt gegen überhastete und nicht zu Ende gedachte Gesetzesvorhaben aus.
Wien (OTS) - Zum wiederholten Male innerhalb weniger Jahre wird
mit dem geplanten Wettbewerbsreorganisationsgesetz 2008 und dem
Wettbewerbsgesetz 2008 der Versuch unternommen die Vollziehung des
Wettbewerbsrechtes zu verbessern.
Die Auswirkungen und Erfahrungen der jüngsten Novellen in diesem
Rechtsbereich bleiben jedoch leider wieder ungeprüft und so entsteht
der Eindruck, dass die angestrebten Effekte bisher nicht erreicht
worden sind. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag mahnt daher
in seiner von Univ. Prof. Dr. Michael Enzinger vorbereiteten
Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf zu mehr strukturierter
Vorbereitung bei wichtigen Gesetzesprojekten.
Der Präsident des ÖRAK, Dr. Gerhard Benn-Ibler, findet deutliche
Worte zur Vorgangsweise des BMWA: "Eine fundierte Evaluierung der
letzten legistischen Maßnahmen wäre der ständigen Reparaturarbeit des
Gesetzgebers grundsätzlich vorzuziehen. Erst nach einer solchen
Bestandsaufnahme scheinen Reformüberlegungen überhaupt sinnvoll."
"Auf der ständigen Suche nach vermeintlicher Effizienzsteigerung der
Ermittlungsbehörden bewegt sich der Entwurf in rechtspolitisch und
verfassungsrechtlich bedenkliches Fahrwasser", kritisiert Benn-Ibler
den Entwurf aber auch inhaltlich hart.
Die als Ziel formulierte Abschaffung des Bundeskartellanwaltes
würde in eine neue Doppelgleisigkeit zwischen
Bundeswettbewerbsbehörde und den ordentlichen Gerichten münden. Hier
käme es zu einem Verstoß gegen ein Grundprinzip der Bundesverfassung
- der vollständigen Trennung von Gerichten und Verwaltungsbehörden in
allen Instanzen und zudem zu einer unzulässigen Vermengung zweier
völlig unterschiedlicher Verfahrensordnungen für ein und dieselbe
Rechtssache. Neben den schweren rechtsstaatlichen Bedenken gegen
eine solche Maßnahme würden damit auch Verzögerungen und
Kompetenzprobleme nahezu heraufbeschworen.
Letztlich sei es sogar unter Einbeziehung aller Argumente des
Entwurfes unmöglich, die Funktion des Bundeskartellanwaltes für
obsolet zu erklären, da dieser auch die ihm übertragenen Aufgaben vor
dem Kartellobergericht wahrzunehmen hat, welches nach Vorstellung
des Entwurfes zumindest als Rechtsmittelinstanz bestehen bleiben
soll.
Zum Vorschlag der Bundeswettbewerbsbehörde Entscheidungsbefugnisse
zu übertragen, resümiert Benn-Ibler: "Der Rechtsschutz der von den
Ermittlungen Betroffenen ist ein mindestens ebenso hohes Rechtsgut
wie der Schutz des Wettbewerbs und seiner Institutionen."
"Ich sehe in diesem Entwurf viele ungelöste Probleme und nicht die
Notwendigkeit, eine so wichtige Gesetzesmaterie mit Schnellschüssen
zu novellieren. Mir liegt daran, den Rechtsstaat, seine Bürgerinnen
und Bürger und alle Wirtschaftstreibenden zu schützen und zu
unterstützen, und das kann man nur mit Sorgfalt und Bedacht", so
Benn-Ibler abschließend.
In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
mailto:[email protected], www.rechtsanwaelte.at
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