- 01.09.2008, 16:33:24
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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG-VO) Nr. 2273/2003
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Hamburg (euro adhoc) - Der Vorstand der Bijou Brigitte modische Accessoires AG
hat beschlossen, in dem Zeitraum vom 2. September 2008 bis spätestens zum 31.
Dezember 2009 Aktien der Bijou Brigitte AG (ISIN DE0005229504, Inhaberaktien) im
Gegenwert von bis zu 10.000.000,00 Euro zu den im Folgenden aufgeführten
Bedingungen zurückzukaufen. Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG macht
damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 16. Juli 2008 erteilten
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Höhe von
bis zu 10 % des im Zeitpunkt dieser Beschlussfassung eingetragenen Grundkapitals
von 8.100.000,00 Euro Gebrauch. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Juli 2008 vorgesehenen
Zwecken verwendet werden. Sollte die derzeitige Ermächtigung zum Aktienerwerb
durch die nächste ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2009 aufgehoben und durch
eine neue ersetzt werden, kann das Aktienrückkaufprogramm auf Basis des neuen
Ermächtigungsbeschlusses fortgesetzt werden.
Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft
durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank, die ihre Entscheidungen über
den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien sowie das jeweilige Erwerbsvolumen
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Rückkauf erfolgt
über die Börse und wird so günstig wie möglich für die Bijou Brigitte AG
durchgeführt. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % unter- oder
überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung
gilt dabei der Mittelwert der letztbezahlten Kurse im Geregelten Markt für die
Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main, während der letzten
fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien.
Die Bank wird verpflichtet, die Durchführungsbedingungen der Artikel 4 bis 6 der
Verordnung (EG-VO) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003, die
Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. Juli 2008
sowie sämtliche übrigen einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend
Art. 5 Abs. 1 der EG-VO darf die Bank bei der Kaufpreisbestimmung nicht den Kurs
des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder des
derzeit höchsten unabhängigen Gebots überschreiten. Maßgeblich ist der höhere
Wert. Entsprechend Art. 5 Abs. 2 der EG-VO darf die Bank an einem Tag nicht mehr
als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an
welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt
sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig
Börsentage vor dem Zeitpunkt des Erwerbs.
Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren
Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die Bijou Brigitte AG über die
Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.bijou-brigitte.com regelmäßig
informieren.
Im Zuge des vorherigen Aktienrückkaufprogramms in dem Zeitraum vom 18. März 2008
bis 5. August 2008 hat Bijou Brigitte insgesamt 127.670 Stückaktien im Wert von
circa 10 Mio. EUR zurückgekauft.
Hamburg, 1. September 2008
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Frau Maike Mennecke
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Tel.: +49(0)40-60609-289
e-mail: ir@bijou-brigitte.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Bijou Brigitte modische Accessoires AG Poppenbütteler Bogen 1 D-22399 Hamburg Telefon: +49(0)40-60609-0 FAX: +49(0)40-6026409 Email: ir@bijou-brigitte.com WWW: http://www.bijou-brigitte.com Branche: Einzelhandel ISIN: DE0005229504 Indizes: CDAX Börsen: Freiverkehr: Börse Berlin, Börse Stuttgart, Regulierter Markt: Börse Hamburg, Regulierter Markt/General Standard: Börse Frankfurt Sprache: Deutsch
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