• 01.09.2008, 09:37:19
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AUVA erinnert: Beitragsfreier Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler

Wien (OTS) - Der Turnunterricht, die Pausen, aber auch der
Schulweg sind Ort vieler Unfälle. Im Jahr 2007 verzeichnete die AUVA
53.466 Schulunfälle. Dass die SchülerInnen bei allen schulischen
Aktivitäten und auf dem Weg zu ihrer Bildungseinrichtung beitragsfrei
unfallversichert sind, ist vielen nicht bewusst. Pünktlich zum
Schulbeginn in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland möchte die
AUVA SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen an den Versicherungsschutz
erinnern.

Die soziale Unfallversicherung gilt für alle SchülerInnen an
allgemein bildenden Pflichtschulen, an berufsbildenden Schulen und
Akademien, an allgemein bildenden höheren Schulen, an Schulen der
Lehrer- und Erzieherbildung, an Universitäten, Kunsthochschulen und
theologischen Lehranstalten sowie an Fachhochschul-Studiengängen.
Versichert sind rund 1,3 Millionen Schüler und Studierende.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Um die Unfallrate zu minimieren, setzt die AUVA in den Schulen vor
allem auf die Sicherheitserziehung, mit dem Ziel eine nachhaltige
Verhaltensänderung zu erreichen. Präventionsexperten der AUVA
besuchen diesbezüglich Schulen, beraten die Lehrkräfte und
Schulerhalter über die Sicherheit bzw. betreuen Projekte und
Aktionen, in deren Rahmen die Schüler selbst aktiv werden wie
beispeisweise beim Workshop "Fallen lernen". Unterstützt wird die
Sicherheitserziehung mit einem breit gefächerten,
schulstufenadäquaten Angebot an Materialien wie Broschüren, Postern,
Spielen oder Videos. "Der Schutz der Menschen bei der Arbeit und der
Ausbildung ist unsere wichtigste Aufgabe", so der Obmann der AUVA,
Dr. Hans Jörg Schelling. "Unser vorrangiges Ziel ist es, Unfälle zu
verhüten. Mit unserer Kampagne "Baba und fall net!" wenden wir uns
daher auch an alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und die
Eltern."

AUVA erbringt umfassende Leistungen im Schadensfall

Trotz intensiver präventiver Maßnahmen, sind Unfälle nicht immer
zu vermeiden. Damit die Leistungen der AUVA erbracht werden können,
muss jeder Unfall der örtlich zuständigen Landesstelle der AUVA von
der Schulleitung gemeldet werden. Unter dieser Voraussetzung gibt es
von der AUVA sowohl Sach- als auch Geldleistungen:

- UNFALLHEILBEHANDLUNG: In den sieben Unfallkrankenhäusern (UKHs)
der AUVA wird der verletzte Schüler/die verletzte Schülerin mit
allen geeigneten Mitteln sowohl stationär als auch ambulant
behandelt. Wird er/sie in einem anderen Krankenhaus (ausgenommen
Privatkliniken ohne Vertrag mit der Krankenkasse) oder bei einem
Kassenarzt behandelt, kommt grundsätzlich die zuständige
Krankenkasse für die Behandlungskosten auf.

- BERGUNGS- UND TRANSPORTKOSTEN: Für Bergungs- und Transportkosten
kommt die AUVA nur dann auf, wenn diese medizinisch notwendig ist
und in ein UKH der AUVA führt. Das gilt auch für
Hubschraubertransporte, wobei der Kostenersatz derzeit mit EUR
948,27 limitiert ist. Erfolgt der Transport in ein anderes
Krankenhaus, ist im Regelfall die Krankenkasse für die Kosten
zuständig.

- PROTHETISCHE VERSORGUNG/HILFSMITTEL: Wird nach einem Unfall ein
Zahnersatz erforderlich, bleibt der Anspruch auf Leistung bis zur
endgültigen Versorgung (Abschluss des Zahnwechsels) bestehen. Auch
bereits vorhandene Hilfsmittel wie beispielsweise Brillen werden -
im Falle der Zerstörung bei einer Körperverletzung - ersetzt.

- REHABILITATION: Zur bestmöglichen medizinischen Behebung schwerer
Unfallfolgen kann nach Abschluss der Unfallheilbehandlung ein
Aufenthalt in einem der vier Rehabilitationszentren der AUVA
folgen.

- FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG: Ist die Erwerbsfähigkeit eines 
  Schülers/einer Schülerin durch einen Unfall länger als drei Monate 
  um mindestens 20 Prozent gemindert, wird ein einmaliges 
  "Versehrtengeld" ausgezahlt. Dessen Höhe richtet sich nach der 
  Minderung der Erwerbsfähigkeit und beträgt zurzeit zwischen EUR 
  575,62 (bei 20 Prozent) und EUR 5.777,65 (bei 100 Prozent). Ist 
  die Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate um mindestens 50 
  Prozent gemindert, besteht Anspruch auf eine Versehrtenrente (14-
  mal jährlich). Sie gebührt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ausbildung 
  voraussichtlich beendet wäre. Die Höhe der Versehrtenrente richtet 
  sich nicht nur nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern 
  auch nach der Bemessungsgrundlage. Sie beträgt bei 100-prozentiger 
  Minderung der Erwerbsfähigkeit zurzeit zwischen EUR 592,26 (bei 
  Vollendung des 15. Lebensjahres), EUR 789,76 (bei Vollendung des 
  18. Lebensjahres) und EUR 1.184,61 (bei Vollendung des 24. 
  Lebensjahres).

Nähere Auskünfte zu den Leistungen der sozialen Unfallversicherung
für SchülerInnen erteilt die örtlich zuständige AUVA Landesstelle
bzw. Außenstelle. Eine Leistungsübersicht ist auch im Internet unter
www.auva.at/publikationen unter "Versicherten-Infos" zu finden.

Über die AUVA: Soziale Unfallversicherung für rund 4,5 Millionen
Versicherte

Bei der AUVA sind rund 4,5 Mio. Personen gesetzlich gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 1,3 Mio. Arbeiter,
1,5 Mio. Angestellte, 380.000 Selbstständige sowie 1,3 Mio. Schüler
und Studenten. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale
Unfallversicherung überwiegend aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber.
Diese zahlen 1,4 Prozent der monatlichen Bruttolohnsumme jedes
Dienstnehmers (bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 3.930,00 Euro) als
Unfallversicherungsbeitrag ein.

Prävention ist die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, weil sich
damit das Schadensgeschehen ursächlich beeinflussen lässt. Prävention
- also die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von
Berufskrankheiten - senkt die Kosten für die Heilbehandlung, die
Rehabilitation und die finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am
wirksamsten. Die AUVA hat sich daher nie als "Verwalter" von
Arbeitsunfällen betrachtet oder sich darauf beschränkt, "nur" die
Haftung der Arbeitgeber im Falle von Arbeitsunfällen oder
Berufskrankheiten zu übernehmen. Die AUVA hat es immer als ihre
vorrangige Auf-gabe angesehen, aktiv und offensiv Arbeitsunfälle zu
verhüten: etwa durch intensive Aufklärung über Gefahren am
Arbeitsplatz, Information oder Motivation der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer, durch Forschung oder durch vorbeugende Betreuung von
besonders bedrohten Versicherten. In die Säule Prävention wurden 2007
rund 60 Mio. Euro investiert.

Rückfragehinweis:

AUVA - Sicherheitsmarketing und Presse
   Dr. Wilfried Friedl
   Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien      
   Tel.: +43 1 33 111-530
   E-Mail: [email protected]
   Web: www.auva.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAU

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