• 22.08.2008, 15:51:20
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Bartenstein setzt Maßnahmen für mehr Wettbewerb und Transparenz

Wien (BMWA/OTS) - "Die viel zu hohe Inflation bereitet uns große
Sorgen. Es müssen nun alle möglichen Maßnahmen gesetzt werden, um die
Inflation an ihren Wurzeln zu bekämpfen", sagte Wirtschaftsminister
Martin Bartenstein heute bei einer Pressekonferenz im Anschluss an
ein Gespräch zum Thema Inflationsbekämpfung mit Vizekanzler und
Finanzminister Wilhelm Molterer, der Spitze der OeNB, Gouverneur
Klaus Liebscher und Direktor Josef Christl, sowie Staatssekretärin
Christine Marek. Es brauche Maßnahmen auf drei Säulen -
Teuerungsausgleich, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz - waren sich
die Gesprächsteilnehmer einig.

Teuerungsausgleich wirkt bereits

"Um jene zu entlasten, die am härtesten von der hohen Inflation
betroffen sind, gibt es bereits Entlastungen - und es wird eine
weitere Entlastung geben", sagte Bartenstein mit Verweis auf das von
Vizekanzler Molterer vorgelegte Gesamtpaket im Volumen von 1,3
Milliarden Euro, wovon ein beträchtlicher Anteil bereits jetzt den
Menschen zu Gute kommt. "Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich wurden
von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen befreit, womit seit 1. Juli
jährlich netto um bis zu 400 Euro mehr in der Geldbörse bleiben",
erklärt der Arbeitsminister.

Mehr Transparenz für die Verbraucher

"Wenn Autofahrer durch niedrigere Preise zu den Tankstellen
gelockt werden, um dann beim Tanken in der Zwischenzeit erhöhte
Preise bezahlen zu müssen, dann ist das Irreführung und wird in
Hinkunft verboten", so der Wirtschaftsminister. Die entsprechende
Verordnungsnovelle zur Preisauszeichnung für Treibstoffe ging gestern
in Begutachtung und tritt mit 1. September 2008 in Kraft. Damit soll
die zuletzt zurecht kritisierte Praxis im Tankstellenbereich
abgestellt werden, Autofahrer durch - auch mehrmals am Tag -
geänderte Preise, die nicht selten über den in der Werbung
angeführten Preisen liegen, in die Irre zu führen.

"Mit dieser neuen Verordnung werden der Bundeswettbewerbsbehörde
sowie den Sozialpartnern die Klagsmöglichkeiten nach UWG erleichtert,
sofern Irreführung zum Nachteil der Konsumenten durch mehrfache
Preisänderungen vermutet werden kann", so Bartenstein. Die AK etwa
habe eine derartige Klage schon mehrfach angekündigt aber bisher
nicht eingebracht.

Von der Verordnungsnovelle unabhängig bleiben Preisänderungen, die
nicht der Irreführung der Konsumenten dienen. Sie sind auch in
Zukunft - in Hinblick auf das Grundrecht der Erwerbsfreiheit sowie
der Vertragsautonomie - zulässig.

Eine weitere Maßnahme für mehr Transparenz: Noch im September wird
das Treibstoffpreismonitoring von bisher wöchentlich auf ein
tägliches Monitoring umgestellt. Die durchschnittlichen heimischen
Treibstoffpreise werden täglich erhoben und auf der Homepage des
Wirtschaftsministeriums unter www.bmwa.gv.at publiziert. "Damit wird
die aktuelle Information verbessert, zumal sich ja auch die
Treibstoffpreise rascher ändern können. Das wird ein Stück mehr
Transparenz in den heimischen Treibstoffmarkt bringen", sagt
Bartenstein.

BWB mit mehr Biss für mehr Wettbewerb

Als bedeutendes Instrument zur Inflationsbekämpfung ist
Wettbewerbsbelebung unumstritten. "Hauptaugenmerk dabei liegt auf
Energie und Lebensmittel, die etwa 60 Prozent der Inflation
verursachen. Derzeit führt die BWB umfassende Ermittlungen in
Richtung Mineralölwirtschaft durch. "Die BWB hat - wofür auch immer
sie sich nach Vorliegen der Endergebnisse ihrer Untersuchung
entscheidet, unter Umständen auch für das Kartellgericht - meine
volle Rückendeckung", so Bartenstein. Es könne nicht sein, dass die
Tankstellenpreise rasch nach oben gehen, wenn die Produktpreise
steigen, sich aber das Absenken der Preise langsamer gestaltet,
sobald sie in Rotterdam wieder sinken.

Im Bereich der Lebensmittelpreise verwies der Wirtschaftsminister
auf die Arbeit der Preiskommission, die derzeit auf Antrag der BAK
eine Voruntersuchung durchführt und am kommenden Montag neuerlich
tagt. Abhängig vom Ergebnis der Preiskommission werde er die BWB
einladen, eine vertiefte Prüfung des Lebensmittelhandels
durchzuführen.

Um der Wettbewerbsbehörde mehr Biss zu verleihen, hat der
Wirtschaftsminister bereits eine entsprechende Gesetzesnovelle in
Begutachtung geschickt. Das Ziel: Die Bundeswettbewerbsbehörde soll
bis 1. Jänner 2009 zu einer modernen "Vollbehörde in Sachen
Wettbewerb" nach Vorbild der Europäischen Kommission oder des
deutschen Bundeskartellamts gemacht werden.

"Wir wollen die Bundeswettbewerbsbehörde zu einer Behörde mit
Entscheidungsbefugnis in erster Instanz machen, ihr mehr
Ermittlungsbefugnissen verleihen und den Bundeskartellanwalt gemäß
Koalitionsvereinbarung in die BWB integrieren", so Bartenstein.

"Für die zusätzlichen BWB-Befugnisse gibt es bereits Konsens der
Sozialpartner, dem sich auch die OeNB, die Wettbewerbskommission, der
Rechungshof, die Wirtschaftskammer sowie das WIFO angeschlossen
haben. Wir brauchen eine rasch und effizient agierende
Wettbewerbsbehörde. Mehr und fairer Wettbewerb ist nicht nur ein
zentrales Mittel zur Inflationsbegrenzung, sondern insgesamt im
Interesse von Verbrauchern und Wirtschaft", betonte Bartenstein.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerbüro: Mag. Maria Mittermair-Weiss, Tel.: (01) 711 00-5108
Referat Presse: Mag. Alexandra Perl, Tel.: (01) 711 00-5518
mailto: [email protected]
Internet: http://www.bmwa.gv.at

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