- 11.08.2008, 10:45:32
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BMGFJ: Novelle zur 13. Familienbeihilfe in Begutachtung
Kdolsky: Familien mit Kindern in Ausbildung sollen entlastet werden
Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und
Jugend schickt heute, Montag, eine Gesetzes-Novelle betreffend die
Ausbezahlung einer 13. Familienbeihilfe in Begutachtung aus
Hintergrund dieser von Vizekanzler Molterer vorgeschlagenen
Maßnahme ist die herrschende Inflation und die dadurch bedingte
allgemeine Teuerung, durch die vor allem Familien mit Kindern einer
verstärkten Belastung ausgesetzt sind. Diese verstärkte Belastung
erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt mit grundsätzlich sechs
Jahren gerade im Monat September, in dem üblicher Weise das Schul-
bzw. Ausbildungsjahr beginnt. Daher soll die Familienbeihilfe für
September für Kinder ab sechs Jahren zur gezielten Unterstützung bei
den anfallenden Mehrausgaben ein dreizehntes Mal ausgezahlt werden.
"Familien mit Kindern in Ausbildung spüren die Teuerung besonders
massiv. Der Schul- bzw. Ausbildungsbeginn ist mit zusätzlichen
finanziellen Ausgaben für die jungen Familien verbunden", so die
Familienministerin. Jede Familie mit einem Kind oder Jugendlichen in
Ausbildung soll daher für September eine zusätzlich Familienbeihilfe
inklusive gesamter Geschwisterstaffel, egal ob alle Kinder der
Familie über sechs Jahre alt sind, erhalten. Das bedeutet für eine
Familien mit vier Kindern im Alter von 2, 9, 11 und 19 Jahren für
September fast 500 Euro (494,10 Euro) mehr an Familienbeihilfe.
"Die 13. Familienbeihilfe wird die Familien mit rund 198 Millionen
Euro pro Jahr entlasten. Damit würden fast 1,4 Millionen Kinder,
Jugendliche und deren Familien profitieren. Gemeinsam mit ihren
Eltern profitieren von dieser Maßnahme also knappe vier Millionen
Österreicherinnen und Österreicher", so Kdolsky.
Bei der Verdoppelung wird nun außerdem auch die erhöhte
Familienbeihilfe von 138,3 Euro monatlich für ein erheblich
behindertes Kind ab sechs Jahren berücksichtig. Diese Maßnahme greift
sowohl für in Ausbildung stehende als auch voraussichtlich dauern
erwerbsunfähige Personen. "Dadurch wollen wir Eltern von behinderten
Kindern in ihrer schwierigen Situation zusätzliche Unterstützung
zukommen lassen und zumindest eine finanzielle Entlastung
ermöglichen", abschließend die Familienministerin.
Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten ab dem der Kundmachung
folgenden Tag mit einer Anwendung erstmals - auch rückwirkend für
September 2008 - vor.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Markus Leithner Pressesprecher Radetzkystraße 2, 1030 Wien Tel: +43/1/71100-4306 Fax: +43/1/71100-14305 E-Mail: [email protected] http://www.bmgfj.gv.at
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