Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretärin weist Prammer auf Recht auf Elternteilzeit hin
Wien (BMWA - OTS) - Im Zusammenhang mit der heute, Donnerstag, von
Nationalratspräsidentin und SPÖ-Frauen-Chefin Barbara Prammer
erhobenen Forderung nach einem Rückkehrrecht von Teilzeit auf
Vollzeit verwies Wirtschafts- und Arbeitsstaatssekretärin Christine
Marek auf das mit 1. Juli 2004 eingeführte Recht auf Elternteilzeit.
"Dieses beinhaltet implizit das Recht auf Rückkehr zur Vollzeit nach
Beendigung der vereinbarten Dauer der Teilzeitbeschäftigung. Darüber
hinaus besteht auch ein, im Mutterschutzgesetz ausdrücklich
verankertes Recht auf vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung
und somit auf jederzeitige Rückkehr zu jener Arbeitszeit, die vor
Antritt der Teilzeitbeschäftigung bzw. vor der Karenz vereinbart war.
Es existiert somit bereits jetzt ein umfassendes Rückkehrrecht in
einen Vollzeitjob, wenn dieser zuvor ausgeübt wurde", so Marek. Eine
erst kürzlich vorgenommene Evaluierung des Rechts auf Elternteilzeit
habe ergeben, dass diese sowohl den Bedürfnissen der Eltern als auch
den Erfordernissen in den Betrieben gerecht werde.
Teilzeitjobs seien nicht immer nur als Bürde für Frauen zu sehen,
so die Staatssekretärin weiter. Für viele Frauen bedeute Teilzeit
überhaupt oft den ersten (Wieder)einstieg in den Beruf - etwa nach
einer Babypause. "Gerade mit dem Modell der Elternteilzeit ist die
individuelle Möglichkeit geschaffen worden, den Wiedereinstieg sanft
und nachhaltig zu gestalten. In Teilzeit liegt somit auch eine
Chance, denn es ist gerade auch aus dem Gesichtspunkt der
Eigenständigkeit von Frauen allemal besser, dass Frauen durch
Teilzeitarbeit schneller wieder ins Berufsleben zurückfinden, als
dass sie für einen längeren Zeitraum zur Gänze aus dem Erwerbsprozess
ausscheiden."
In ihren Ausführungen wies Marek auch darauf hin, dass es
unbestritten bleibe, dass Teilzeitarbeit durchaus auch Nachteile mit
sich bringe - vor allem was Gehaltsentwicklung, Karrierechancen und
Pensionshöhe betreffe. "Umso wichtiger ist es, den Ausbau
qualifizierter Teilzeitarbeit zu forcieren und Teilzeit als zeitlich
begrenzte Möglichkeit für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf zu sehen. Hier gilt es auch, Anreize für eine
familienfreundliche Unternehmensführung und Arbeitswelt zu setzen und
Beispiele für flexible Arbeitszeitgestaltung zu geben." Dass solche
Maßnahmen gerade auch für die Unternehmen selbst von Vorteil seien,
zeige eine aktuelle Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit zum Thema "Betriebswirtschaftliche Aspekte
familienfreundlicher Maßnahmen in österreichischen Unternehmen".
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
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Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel.: (01) 711 00-5130
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