• 05.08.2008, 12:04:44
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Gesamtpaket für Pflege notwendig, nicht isolierte Reparaturmaßnahmen

Rotes Kreuz begrüßt Empfehlung für Abschaffung der Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung

Wien (Rotes Kreuz) - Die Ergebnisse der Evaluierung der
24-Stunden-Betreuung durch Bundesminister Buchinger sind sicher
wichtig für die weitere Arbeit. Man darf jedoch nicht vergessen, dass
nur ein kleiner Teil der Pflegebedürftigen die 24-Stunden-Betreuung
in Anspruch nimmt, nämlich rund fünf Prozent der Pflegegeldbezieher",
sagt Monika Wild, Leiterin der Gesundheits- und sozialen Dienste im
Österreichischen Roten Kreuzes.
In diesem Zusammenhang begrüßt das Rote Kreuz die Empfehlung von
Bundesminister Buchinger, die Vermögensgrenze bei der
24-Stunden-Betreuung abzuschaffen, fordert aber auch entsprechende
Regelungen und Verbesserung für mobile und stationäre Pflege.
"Auf Ausbau, Leistbarkeit und österreichweit neue einheitliche Tarife
bei der mobilen Pflege sollte besonderes Augenmerk gelegt werden. Es
ist nicht verständlich, warum jeder Österreicher dieselben Abgaben
bezahlt, jedoch Kostenbeiträge für mobile Pflege und stationäre
Betreuung unterschiedlich sind. Nimmt man in der Steiermark einen
mobilen Pflegedienst in Anspruch, so zahlt man das Doppelte wie in
Oberösterreich", erläutert Wild.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Erhöhung des Pflegegeldes
in Zukunft laufend und indexgebunden funktioniert. Dies sollte
mittels gesetzlicher Regelung verbindlich festgelegt sein. "Offen ist
auch noch die Finanzierung der Qualitätssicherung bei der
24-Stunden-Betreuung. Das Rote Kreuz fordert hier, dass dies von der
öffentlichen Hand gefördert wird", so Wild abschließend.

Rückfragehinweis:

Mag. Andrea Winter
   Österreichisches Rotes Kreuz
   Presse- und Medienservice
   Tel.: +43 1 589 00-153 
   Mobil: +43 664 823 48 54
   mailto:[email protected] 
   http://www.roteskreuz.at

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