- 05.08.2008, 11:51:06
- /
- OTS0101 OTW0101
Marek: Volkswirtschaftlich richtigen und wichtigen Anreiz bieten
Staatssekretärin Marek begrüßt und unterstützt Vorstoß von Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Wien (BMWA/OTS) - "Die steuerliche Absetzbarkeit von
Kinderbetreuungskosten kommt genau denjenigen zugute, die der
klassische Mittelstand sind und nicht in den Genuss von Förderungen
und sozialen Staffelungen der Länder und Gemeinden kommen sowie keine
Zuschüsse für Betreuungseinrichtungen erhalten. Daher begrüße und
unterstütze ich den jüngsten Vorstoß von Vizekanzler und
Finanzminister Wilhelm Molterer in diese Richtung. Alle, die Lohn-
und Einkommenssteuer zahlen, sollen in den Genuss der Absetzbarkeit
der Kinderbetreuungskosten kommen", so Wirtschafts- und
Arbeitsstaatssekretärin Christine Marek.
Bei der Förderstruktur zeige sich, dass vor allem Niedrigverdiener
von den Ermäßigungen und Förderungen profitieren. "Das ist sozial
gerechtfertigt. Problematisch ist aber, dass die Netto-Zahler hier
keine Unterstützung bekommen und die vollen Kosten tragen, weil sie
'zu viel verdienen'", so Marek, die dies anhand eines
Rechenbeispieles verdeutlichte:
Eine alleinerziehende Angestellte von zwei Kindern in Wien ist
Vollzeit erwerbstätig und verdient monatlich 3.000 Euro brutto, das
sind rund 1.900 Euro netto. Sie bekommt 238,20 Euro Familienbeihilfe
sowie 650 Euro an Alimenten vom Vater der Kinder (Alimente und
Familienbeihilfe zählen in Wien zum Netto- Einkommen, Anm.). Das
ergibt in Summe ein Familien-Netto-Einkommen von 2.788,20 Euro, davon
darf sie in Wien einen Geschwisterbonus von 336,99 Euro abziehen. Das
ergibt ein Netto-Familieneinkommen von 2.451,21 Euro. Die Frau kommt
nicht in den Genuss einer Ermäßigung zum Elternbeitrag der Stadt
Wien. An monatlichen Kosten für den Kindergarten (inklusive
Mittagessen) fallen für sie rund 544 Euro an. Also knapp ein Viertel
(22,2 Prozent) des Familien- Nettoeinkommens geht für die
Kinderbetreuung auf.
In ihren Ausführungen legte die Staatssekretärin auch ein klares
Bekenntnis zur Steigerung der Frauenerwerbsquote ab. "Die Wirtschaft
kann auf das Potenzial der Frauen nicht verzichten", unterstrich
Marek. Auch angesichts des Fachkräftemangels sei es eine
Notwendigkeit - "wir müssen wettbewerbsfähig bleiben". In diesem
Zusammenhang hob sie hervor, dass die steuerliche Absetzbarkeit auch
Alleinerziehenden zugute komme. Vollerwerbstätigkeit könne durchaus
eine "Überlebensfrage" sein. Es gehe nicht darum, jene zu bestrafen,
die nicht erwerbstätig sind oder ihr Kind selbst betreuen, "sondern
Ziel ist es, einen volkswirtschaftlich richtigen und wichtigen Anreiz
zu bieten, der es gerade auch Frauen ermöglicht, erwerbstätig zu
sein", so Marek abschließend.
Abschließend bekräftigte die Staatssekretärin auch ihre
Unterstützung für den Vorschlag von Vizekanzler und Finanzminister
Wilhelm Molterer zur Einführung einer 13. Familienbeihilfe. "Gerade
zu Beginn des neuen Schul-, Lehr- und Studienjahres sind Familien und
Alleinerziehende mit erhöhten Kosten konfrontiert. Eine 13.
Familienbeihilfe bringt hier eine gezielte Entlastung." Einer Familie
mit zwei Kindern stünden dadurch 250 bis 300 Euro mehr für diese
zusätzlichen Aufwendungen zur Verfügung. "In der Bildung und
Ausbildung unserer Kinder liegt der Schlüssel zur Zukunft. Der Wert
der Bildung darf keine Belastung für Familien sein", so Marek.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Staatssekretariat: DI (FH) Lukas Pohl, Tel.: (01) 711 00-5838
Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel.: (01) 711 00-5130
mailto: [email protected]
Internet: http://www.bmwa.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWA






