- 04.08.2008, 17:20:39
- /
- OTS0177 OTW0177
Wirtschaftstreuhänder: Finanzbehörden müssen Steuergeheimnis wahren
Kammerpräsident Klaus Hübner: Weitergabe der Liechtenstein-Liste strafbar
Wien (OTS) - In den letzten Tagen ist eine Liste mit Namen von
Österreichern und österreichischen Stiftungen im Magazin Format
aufgetaucht, die von Ermittlungen um die liechtensteinische LGT-Bank
betroffen sein sollen.
Sollte diese Liste tatsächlich auf realen Informationen der
Finanzbehörden oder anderer Ermittlungsbehörden beruhen, kann sie nur
durch einen Bruch von Amtsverschwiegenheit und Steuergeheimnis an die
Öffentlichkeit geraten sein. Der Präsident der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, fordert die Finanzbehörden auf,
lückenlos aufzuklären, wie diese Liste publik werden konnte und
verlangt entsprechende strafrechtliche Konsequenzen.
In Österreich sind steuerliche Daten durch das Steuergeheimnis
geschützt. Es bildet das notwendige Gegengewicht zu den umfangreichen
Offenbarungs-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des
Steuerpflichtigen und der anderen Beteiligten gegenüber der
Finanzbehörde. Das Steuergeheimnis gilt zusätzlich zur allgemeinen,
verfassungsrechtlich verankerten Amtsverschwiegenheit.
Das im § 48a der Bundesabgabenordnung festgelegte Steuergeheimnis
besagt, dass die Weitergabe von steuerlichen Daten durch Beamte an
die Öffentlichkeit strafbar ist. Das Strafgesetzbuch sieht dafür
Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Das Steuergeheimnis gilt
auch für andere Personen, beispielsweise Sachverständige, die auf
Grund ihrer Tätigkeit Einblick in Steuerakte bekommen. Es ist ein
wichtiger Bestandteil der österreichischen Rechtskultur.
Die unbefugte Weitergabe von Daten aus Steuerverfahren, wie sie
in der Causa LGT-Bank offensichtlich erfolgt ist, gefährdet die
Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen, die
darauf beruht, dass der Auskunftspflicht der Steuerbürger der Schutz
ihrer persönlichen Daten gegenüber steht. Ohne dieses Gleichgewicht
zwischen Steuerbürger und Finanzbehörde ist eine effiziente und
reibungslose Abwicklung der Steuereinhebung unmöglich.
Rückfragehinweis:
Renate Martin
PR & Marketing Leitung
Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Tel. 01/811 73 223
mailto:[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KWT






