- 30.07.2008, 12:35:14
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Hitzekollaps in der Arbeit muss nicht sein
AKNÖ: Chef trägt Verantwortung für Raumklima
Wien (AKNÖ) - Hitzekollaps in der Arbeit muss nicht sein
AKNÖ: Chef trägt Verantwortung für Raumklima
Die Bürofenster sind nach Süden ausgerichtet, das Denken fällt mit
zunehmender Temperatur nicht leichter. Die Gedanken schweifen ab in
Richtung Badesee oder Eis. Oder beides. Unterbrochen nur vom
Presslufthammer unterm Bürofenster. Der Arbeiter schwitzt sichtlich.
Wie heiß es dort unten am Gehsteig ist, will man nicht so genau
wissen. Der Angestellten in der Bäckerei um die Ecke geht es nicht
anders. Die Öfen müssen angeworfen werden. Wie soll man sonst Brote
oder Semmeln machen? Die Hitzewelle in Österreich macht das Arbeiten
für viele schwer erträglich. Die AKNÖ hat die wichtigsten Tipps
zusammengestellt, wie sie sich vor der Hitze schützen können und
welche Verantwortung Arbeitgeber den Mitarbeitern gegenüber haben.
Am Arbeitsplatz müssen Temperaturen herrschen, die für die
Mitarbeiter angemessen sind, das sind meist 19 bis 25 Grad. An
Fenstern etwa sollten Jalousien montiert sein, die bei Bedarf
zugemacht werden können. Direkte Sonneneinstrahlung muss vermieden
werden. Das liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Auch
Flächen, die Hitze abstrahlen könnten, müssen abgeschirmt sein - etwa
Maschinen oder Lichtspots. Auf Klimaanlagen haben Mitarbeiter keinen
Rechtsanspruch. Auch, dass es ab 35 Grad hitzefrei gibt, ist ein
Mythos.
Frische Luft muss ausreichend vorhanden sein - etwa indem man am
Morgen oder in der Nacht lüftet. Untertags sollten die Fenster
geschlossen sein. Wichtig ist, dass die Beschäftigten ausreichend
Trinkwasser haben. Aus Hygienegründen müssen Trinkgefäße zur
Verfügung stehen.
Bei Arbeit im Freien Sonnenschutz
Bei Arbeit im Freien muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der
Arbeitsplatz beschattet ist - etwa indem eine Plane aufgespannt wird.
Er muss auch Sonnenschutzbrillen, ein geeignetes Sonnenschutzmittel
und Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen.
Wichtig ist auch, dass es in der Firma jemanden gibt, der in Erster
Hilfe ausgebildet ist und weiß, wie man mit einem Hitzekollaps oder
einem Sonnenstich umgeht.
Bekleidung ist Verhandlungssache
Dass man bei diesen Temperaturen nicht unbedingt normale Kleidung
tragen will, erscheint nachvollziehbar. Am besten ist es, mit dem
Chef abzusprechen, was die vernünftigste Regelung ist. Im Büro oder
am Supermarkt erscheint eine Badehose auch bei dieser Hitze nicht
angemessen. Ob eine Krawatte notwendig ist, lässt sich aber oft
verhandeln. Ausnahmen sind Bereiche, wo Schutzkleidung vorgeschrieben
ist.
Kleinere Maßnahmen, die das Arbeitsleid bei der Hitze lindern können,
sind häufigere Pausen. Arbeitnehmerinnen sollten sich bei Fragen an
Betriebsrat, Personalvertretung oder Sicherheitsvertrauenspersonen
wenden: Diese haben ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht beim
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gibt es keine Vertretung, stehen die
AKNÖ oder das Arbeitsinspektorat als Ansprechpartner zur Verfügung.
Rückfragehinweis:
AKNÖ Gesundheitswesen- und Arbeitnehmerinnenschutzt
01/58883 - 1277
Alexander Kaba
mailto:[email protected]
http://noe.arbeiterkammer.at
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