- 22.07.2008, 09:00:00
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Internet Provider visions network, benachteiligt im Verfahren zur Breitbandmarkt-Neuregulierung, reagiert mit Amtshaftungsklage und Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen den Beschluss der Regulierungsbehörde TKK
Wien (OTS) - Geht es nach der heimischen Regulierungsbehörde,
steht der Breitbandmarkt vor dem Umbruch. Trotz zahlreicher
Vorbringen der "alternativen" Internet Provider entscheidet nun ein
verfassungsrechtswidriger Bescheid zur Deregulierung städtischer
Gebiete. Der kleine Internet Service Provider "visions network"
(HEDAB Verwaltungsges.m.b.H.) wehrt sich gegen die massive
Benachteiligung.
Seit über einem Jahr lief das Verfahren zur Deregulierung des
Breitbandmarktes bei der Regulierungsbehörde. Laut rechtswidrigem
Bescheid vom 4.7.08, gesendet per Mail am 7.7.08 um 19:35 Uhr durch
die RTR-GmbH, unterliegt das marktbeherrschende Unternehmen Telekom
Austria künftig nur noch in den ländlichen Gebieten der
Verpflichtung, andere Marktteilnehmer nicht auszugrenzen.
Nur einer, der größte und mächtigste - die Telekom Austria - war von
Anfang an in dieses Verfahren eingebunden. Alternative Anbieter
hatten hingegen vorerst kein Anrecht gehört zu werden. Erst nach
zahlreichen Beschwerden von alternativer Seite stellte der
Verwaltungsgerichtshof schließlich fest, dass auch die "anderen"
Internet Service Provider "Betroffene" im Sinn des Gesetzes sind,
denen Parteienstellung zu gewähren ist.
Nur wenige Tage Frist für 26 Dokumente und über 400 Seiten.
Seitens der Regulierungsbehörde wurde daraufhin Mitte April 2008
ein erstes Set von Aktenbestandteilen über mehrere hundert Seiten an
die betroffenen Provider übermittelt, gefolgt von weiteren hunderten
Seiten an Akten im Juni 2008. Da die Regulierungsbehörde dennoch an
ihrem engen zeitlichen Umsetzungsfahrplan festhielt, und am 4.7.08
den Beschluss erliess, sah sich der Internet Service Provider
"visions network" (HEDAB Verwaltungsges.m.b.H.) nun zum Gang zum
Verfassungsgerichtshof genötigt. Des weiteren wurde zuvor beim
Landesgericht für Zivilrechtssachen eine Amtshaftungsklage gegen die
Regulierungsbehörde TKK eingebracht. HEDAB-Geschäftsführer Dipl.-Ing
Claus Reinprecht: "Wir sehen uns zu diesem drastischen Schritt
gezwungen, da es innerhalb der gewährten Fristen beim besten Willen
nicht möglich war, unser Parteiengehör wahrzunehmen. Während die
Telekom Austria seit Mai 2007 in das Verfahren eingebunden ist und
mehrmals die Möglichkeit hatte, ausführlich Stellung zu nehmen, wurde
uns für die letzten 26 Dokumente mit über 400 Seiten wenige Werktage
gewährt. Das ist eine massive Benachteiligung eines kleinen Anbieters
zum Nachteil der Konkurrenzsituation in Österreich und damit für
jedermann und jede Frau und dem können wir nicht weiter tatenlos
zusehen."
Rückfragehinweis:
RA Mag Christian Pilz
Tuchlauben 8, 1010 Wien
Tel. 01/24140, Fax. 01/24140-40
mailto:kanzlei@ap-law.at
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