- 09.07.2008, 13:59:24
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Information betreffend Neuwahldiskussion in Kärnten
Feststellung des Pressedienstes der SPÖ Kärnten
Klagenfurt (SP-KTN) - Zur medialen Berichterstattung betreffend
Neuwahlen stellt der Pressedienst der SPÖ Kärnten fest:
1. Der SPÖ Klub hat am 5. März 2006 einen Antrag auf Auflösung des
Landtages vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode eingebracht;
2. Dieser Antrag wurde erstmals im Verfassungsausschuss
(Vorsitzender Ragger/BZÖ) am 26. Februar 2008 behandelt;
3. Die SPÖ Fraktion hat in dieser Sitzung den Antrag zurückgezogen
und begründend angeführt, dass dieser seinerzeit anlässlich des
Bruchs des Arbeitsübereinkommens durch das BZÖ eingebracht wurde;
aufgrund der Nichtbehandlung durch den Vorsitzenden habe dieser
Antrag ein Jahr vor der regulären Landtagswahl seinen Sinn verloren
und wolle vom BZÖ nur als Fluchthelfer (vor den laufenden
Untersuchungsausschüssen) genützt werden;
4. Gemäß Artikel 14 der Landesverfassung kann sich der Landtag vor
Ablauf der Gesetzgebungsperiode bei Anwesenheit von mindestens zwei
Dritteln der Mitglieder des Landtages mit Beschluss auflösen; ein
solcher Beschluss muss in einem Ausschuss vorberaten werden
(Dringlichkeitsantrag geht also nicht);
5. Derzeit liegt im Kärntner Landtag kein Beschluss zur vorzeitigen
Auflösung des Kärntner Landtages vor; ein solcher müsste bei der
nächsten Landtagssitzung eingebracht, einem Ausschuss zugewiesen,
dort beschlossen und in der darauf folgenden Landtagssitzung im
Landtag (wegen qualifizierter Anwesenheit nur mit Zustimmung der SPÖ
bzw. BZÖ möglich) beschlossen werden.
Rückfragehinweis:
Mag.a Martina Hornböck
Pressesprecherin der SPÖ-Kärnten
10.-Oktober-Straße 28, 9020 Klagenfurt
Tel.: +43(0)463-577 88-76
Fax: +43(0)463-54 570
Mobil: +43(0)664-830 45 95
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