• 09.07.2008, 10:29:21
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AK: Aus für versteckte Preisangaben im Internet

Deutliche Informationen über Preis, Leistung und Rücktrittsrechte vor Vertragsabschluss

Wien (OTS) - Jetzt ist es fix: Kostenpflichtige Internetanbieter
müssen den Preis auf der Webpage deutlich angeben. Zusätzlich müssen
Preis, Leistung und Infos über das Rücktrittsrecht vor
Vertragsabschluss extra per E-Mail an den Konsumenten gehen. Eine
E-Mail mit einem Link zu den Geschäftsbedingungen ist unzureichend.
Das bestätigt nun der Oberste Gerichtshof der AK. Die AK hatte Anfang
2007 eine Klage gegen die IS Internet Service AG, vormals Xentria,
eingebracht, die etwa mit vermeintlich kostenlosen SMS und
Lebensprognosen warb. Sie entpuppten sich als Kostenfallen. "Das
Urteil gilt für alle Internetanbieter, die mit solchen unfairen
Tricks arbeiten", sagt AK Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.

In die Falle vermeintlicher Gratis-Angebote auf den Homepages
tappen vor allem Jugendliche hinein. Wer einmal seine Daten
abgesendet hat, wird auch schon zur Kassa gebeten. Denn die
Preisangaben sieht man nicht am ersten Blick. Sie verstecken sich oft
im Kleingedruckten. "Selbst geübte Surfer übersehen die geschickt
platzierten Preisangaben", sagt Mödlhammer.

Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Mehrkosten, Anwaltschreiben
und Gerichtsverfahren gedroht. "Das schüchtert viele Konsumenten ein,
und sie zahlen dann doch", so Mödlhammer. "Unseriöse Anbieter machen
so schnelles Geld, ändern die Webadressen rasch oder es wird
plötzlich auf andere Seiten umgeleitet."

Der Oberste Gerichtshof stellt nun klar, dass irreführend
gestaltete Webseiten mit versteckten Preisangaben gegen das
Wettbewerbsrecht verstoßen. Kostenpflichtige Webdienste sind also
irreführend, wenn sie die Preisangaben nur im Kleingedruckten oder in
den Geschäftsbedingungen haben. Preis, Leistung und
Rücktrittsbelehrung müssen vor Vertragsabschluss klar vermittelt
werden. Eine E-Mail mit einem Link auf die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist zu wenig und auch rechtswidrig.

Drei Tipps der AK KonsumentenschützerInnen, damit Sie nicht in die
Internetfalle tappen
+ Lesen Sie die gesamte Webseite und die Geschäftsbedingungen durch,
bevor Sie sich auf Angebote oder Tests einlassen. Das Kleingedruckte
gibt’s auch im Internet!
+ Gehen Sie mit Ihren Daten wie Name, Adresse, Telefon sorgsam um.
Geben Sie nie persönliche Daten ein, ohne genau nachzulesen, wozu sie
benötigt werden.
+ Haben Sie sich auf einer vermeintlichen Gratisseite angemeldet oder
haben Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen, nutzen Sie sofort Ihr
Rücktrittsrecht laut Konsumentenschutzgesetz. Tun Sie das schriftlich
und eingeschrieben. Mehr Informationen dazu und einen Musterbrief für
das Rücktrittsschreiben finden Sie auf der AK Homepage.

SERVICE: Das Urteil und mehr Informationen finden Sie unter
www.arbeiterkammer.at

Rückfragehinweis:

Doris Strecker
   AK Wien Kommunikation
   tel.: (+43-1) 501 65-2677
   tel.: (+43)664 845 41 52
   mailto:doris.strecker@akwien.at 
   wien.arbeiterkammer.at

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