- 07.07.2008, 15:53:09
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- OTS0201 OTW0201
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekräftigt Folterverbot. Der Menschenrechtsbeirat spendet Beifall.
Wien (OTS) - Der Menschenrechtsbeirat im Bundesministerium für
Inneres hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 2008 vom Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Sache
"Gaefgen" Kenntnis genommen. In diesem Urteil wurde klar gestellt,
dass das Folterverbot nach Art. 3 der EMRK absolut gelte, d.h. dass
es nie eine gerechtfertigte Ausnahme vom Verbot der Androhung oder
Anwendung der Folter geben könne.
Der Gerichtshof hatte sich mit der Beschwerde eines wegen Mordes
an einem Kind zu lebenslanger Haft Verurteilten befasst. Der
Beschwerdeführer hatte angeführt, er sei durch die Androhung der
Folter zu einem Geständnis veranlasst worden; dieses Geständnis sei
Grundlage der Verurteilung gewesen. Die auf dieses Geständnis
gegründete Verurteilung sei ein Verstoß gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK).
Der Gerichtshof hat der Beschwerde keine Folge gegeben, weil er
zur Überzeugung kam, dass sich die Verurteilung in keiner Weise auf
Beweise stützt, die durch die tatsächlich erfolgte Drohung mit einer
Zufügung von Schmerzen zustande gekommen sind.
Der Menschenrechtsbeirat sieht in den Aussagen des EGMR eine
wichtige Klarstellung dahingehend, dass nach der EMRK, die in
Österreich den Rang eines Bundesverfassungsgesetzes hat, das Verbot
der Androhung oder Anwendung von Folter unter keinen Umständen
verletzt werden darf.
Rückfragehinweis:
Mag. Dominik Hofmann
Geschäftsstelle des MRB
01/53126/3502
[email protected]
www.menschenrechtsbeirat.at
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