- 07.07.2008, 10:07:19
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Rückenwind aus Brüssel für WKÖ-Forderung nach Erleichterungen bei E-Rechnung
WKÖ-Hochhauser: Geringer Einsatz der E-Rechnung liegt an Rechtsunsicherheit - rasche Entkoppelung von Signatur und Mehrwertsteuer nötig
Wien (PWK537) - Bei den Bemühungen um vereinfachte Regeln bei der
elektronischen Rechnungsabwicklung erhält die Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) nun Rückenwind aus Brüssel: Eine von der
EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe, in der die WKÖ mit dem
Leiter des E-Centers Gerhard Laga vertreten ist, erarbeitet
Maßnahmen, um E-Commerce und die elektronische Rechnungslegung in
Europa zu fördern.
"Die Experten in Brüssel kommen zur selben Einschätzung wie wir:
Bisher haben hauptsächlich große Unternehmen die enormen Vorteile der
elektronischen Rechnungslegung zu nutzen gewusst", sagt Anna Maria
Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
"Für KMU aber auch für private Nutzer gelten die E-Rechnung und die
damit verbundenen Steuer- und Archivierungsfragen dagegen nach wie
vor als zu kompliziert und mit zu vielen Unsicherheiten verbunden."
Die E-Rechnung beschleunige die Abwicklung von Geschäftsprozessen,
sei ökologischer und ermögliche Einsparungen von bis zu 70 Prozent
gegenüber der herkömmlichen Papierrechnung. "Allein bei 200 bis 300
Millionen B2B-Rechnungen ist das ein Einsparungspotenzial von bis zu
600 Millionen Euro pro Jahr in Österreich. Das sind 600 Millionen
gute Gründe für eine Vereinfachung der derzeitigen Rechtslage", so
Hochhauser.
"Wenn Brüssel hier gemeinsame europäische Standards schaffen will, um
die praktische Anwendung in den Mitgliedsländern zu unterstützen, ist
uns das mehr als Recht."
Im Gegensatz zu E-Government, wo Österreich in Europa zu den
Spitzenreitern gehört, hinkt Österreich bei der E-Rechnung hinterher.
Schätzungen zufolge setzen nicht einmal zehn Prozent der
österreichischen Unternehmen elektronische Rechnungen sinnvoll ein -
nämlich, indem sie diese automatisch weiterverarbeiten.
"Die Verwendung der E-Rechnung muss so einfach und
selbstverständlich werden, wie es heute bereits Online-Überweisungen
oder Bestellungen im Webshop sind", fordert Hochhauser. Der größte
Stolperstein sei derzeit die herrschende Rechtsunsicherheit rund um
Vorsteuerabzug und Archivierung elektronischer Rechnungen. Hinzu
kommt das nach wie vor bestehende Informationsdefizit über die
rechtlichen Vorgaben für die E-Rechnung.
Elektronische Rechnungen müssen in Österreich mit der noch nicht
weit verbreiteten elektronischen Signatur versehen werden, damit
Unternehmen die Vorsteuer geltend machen können. "Hier sollte für die
E-Rechnung steuerlich das gelten, was auch bei herkömmlichen
Papierrechnungen Sache ist. Diese müssen auch nicht unterschrieben
werden." Die Wirtschaftskammer fordert daher die Entkoppelung der
elektronischen Signatur von der Anrechenbarkeit der Mehrwertsteuer.
Hochhauser: "Dadurch würde Klein- und Mittelbetrieben der Umstieg auf
die E-Rechnung erheblich leichter fallen. Davon würde der gesamte
Wirtschaftsstandort profitieren."
Doch die WKÖ fordert nicht nur, sie leistet auch selber einen
Beitrag. So wird die 2007 ins Leben gerufene Info-Offensive
"E-Rechnung" heuer weitergeführt. Auf der Website
http://wko.at/e-rechnung finden Unternehmer rasch und unkompliziert
Informationen zu Fragen wie "Wie muss eine elektronische Rechnung
signiert werden, um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein?", "Wo bekomme
ich eine Digitale Signatur?", "Technische Voraussetzungen?" sowie zu
weiteren Verwendungsmöglichkeiten der Digitalen Signatur (z.B. für
elektronische Ausschreibungen). Wer telefonische Beratung braucht,
kann sich an die kostenlose Telefon-Hotline der Info-Offensive wenden
(0800-221 223). (SR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich E-Center Dr. Gerhard Laga Tel.: (++43) 0590 900-4203 Fax: (++43) 0590 900-14203 mailto:ecenter@wko.at http://wko.at/ebusiness
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