- 07.07.2008, 09:41:55
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ARBÖ: Vollmacht für fremde mitreisende Kinder in Kroatien
Die fünf wichtigsten Urlaubs-Infos im Überblick
Wien (OTS) - Sei es nun der Trend zum Sparen auch im Urlaub, die
Vignette in Slowenien oder die neue Bestimmung, dass in Kroatien für
"fremde" mitreisenden Kinder nicht nur der Reisepass sondern auch
eine Vollmacht von den leiblichen Eltern mitgeführt werden muss, der
ARBÖ informiert über die fünf wichtigsten Neuerungen:
1. Fremde Kinder in Kroatien
Kroatien ist das beliebteste Auto-Reiseurlaubsland der Österreicher.
Neu ist, dass, wer ein "fremdes" Kind unter 18 Jahre mitnimmt (als
Bekannte, Tante, Onkel, Opa, Oma) für dieses Kind nicht nur einen
Pass mitnehmen muss, sondern auch noch eine Vollmacht der leiblichen
Eltern! Ohne diese Vollmacht gibt es Probleme.
2. Sparen bei der Wahl des Urlaubszieles
Eindeutig geht der Trend zum Sparen. Autoreisende Urlauber bevorzugen
immer mehr Urlaubsziele in Österreich und in der Nähe von Österreich
(wie Kroatien oder Deutschland).
3. Vignette Slowenien
Seit 1. Juli 2008 sorgt die 35 Euro Halbjahresvignette in Slowenien
für Empörung. Der ARBÖ hat über den EAC (Verbund Europäischer
Automobilclubs) in Brüssel protestiert und Slowenien nach dem
Beispiel Österreichs aufgefordert, eine 2-Monats- oder
10-Tagesvignette einzuführen, Österreich wurde anno dazumal von der
EU dazu genötigt. Es gibt einen ersten Brief an Slowenien. Als
Beispiel für die empfindliche Verteuerung: durch Slowenien
durchfahren kostete bislang zirka 11 Euro, jetzt sind es mindestens
35 Euro.
4. Reisepass beim Fliegen
Nach Italien, Griechenland und Holland kann man auch mit einem
abgelaufenen Reisepass einreisen - aber nur auf terrestrischem Wege,
also per Auto, Rad, Bahn oder zu Fuß! Wer in diese drei Länder per
Luft einreist, muss unbedingt einen gültigen Reisepass haben. "Einige
Luftlinien lassen Passagiere ohne gültigen Reisepass nicht an Bord",
warnt Thomas Haider vom ARBÖ-Informationsdiesnt.
5. Senioren werden öfters per Ambulanz-Jet zurückgeholt
"Egal ob aus Deutschland, der Türkei, aus Kroatien oder Spanien. Es
waren in der Regel immer ältere Männer, die mit einem eigenen
Ambulanz-Jet vom Urlaub nach Hause gebracht werden mussten, weil sie
einen Herzinfarkt, Herzinsuffizienz oder einen Schlaganfall erlitten
hatten." Zum Glück hatten sie zuvor den ARBÖ-Sicherheits-Pass
gekauft, sodass ihnen diese Heimholung keinen zusätzlichen Cent
gekostet hat. "Eigentlich", so Haider vom ARBÖ, "sollten Menschen ab
einem bestimmten Alter grundsätzlich immer mit einem
ARBÖ-Sicherheits-Pass für solche Notfälle vorsorgen. Die 33 Euro
dafür sind ein guter Sicherheitspolster."
6. Rechtschutz verbessert
Der ARBÖ hat heuer seinen Rechtschutz gleich doppelt verbessert. Die
Versicherungssumme wurde von 71.000 auf 120.000 Euro erhöht und:
rechtsschutzversichert ist nicht nur das Auto der versicherten
Person, sondern auch alle anderen Autos, die auf Ehegatten,
Lebensgefährten und Kinder (bis 25 Jahren) zugelassen sind.
"Rechtschutz zahlt sich immer dann voll aus, wenn es zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen kommt", so Thomas Haider.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 89121-244
mailto:presse@arboe.at
http://www.arboe.at
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