• 04.07.2008, 12:25:55
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Engelbert Guggenberger neuer Generalvikar der Diözese Gurk

Der Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz gab die Ernennung am Freitag bekannt

Klagenfurt, 4.7.08 (KAP) Der Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz
hat am Freitag die Ernennung von Dechant Engelbert Guggenberger,
Stadtpfarrer in Spittal an der Drau, zum neuen Generalvikar der
Diözese Gurk bekannt gegeben. Guggenberger folgt in der Funktion des
Generalvikars auf Gerhard Christoph Kalidz, der die Stiftspfarre Gurk
übernimmt; der neue Generalvikar wird sein Amt am 1. September
antreten.

Guggenberger, am 9. Mai 1953 in St. Lorenzen im Lesachtal geboren,
studierte nach der Matura am Gymnasium Tanzenberg zunächst von 1972
bis 1979 in Rom an der Päpstlichen Gregoriana-Universität Philosophie
und Theologie. Nach der Priesterweihe 1978 in Rom wirkte Guggenberger
von 1979 bis 1982 als Kaplan in der Stadtpfarre Gmünd. 1982 setzte er
seine Studien in Rom fort und promovierte 1987 zum Doktor der
Theologie mit einer Dissertation über den Konzilstheologen Karl
Rahner. Die Dissertation wurde mit dem "Kardinal Innitzer-Preis"
ausgezeichnet und in den "Innsbrucker Theologischen Studien"
veröffentlicht. Von 1986 bis 1988 war Guggenberger Pfarrprovisor in
Bad Kleinkirchheim und St. Oswald. Anschließend wirkte er von 1988
bis 1999 als Regens und Direktor des Bischöflichen Seminars
"Marianum" in Tanzenberg und als Pfarrprovisor in Pörtschach/Berg und
Projern. Seit 1999 ist er Pfarrer und Dechant der Stadtpfarre Spittal
an der Drau sowie Pfarrprovisor von Amlach und seit 1985 auch von
Molzbichl.

Auf Diözesanebene ist Guggenberger seit Jahren in leitenden
Funktionen tätig. So ist er seit 2003 gewählter Vorsitzender des
Vorstandes der Dechantenkonferenz sowie seit 1988 Vorsitzender der
Diözesankommission für ökumenische Fragen.

Der Generalvikar wird gemäß Kanon 477 des Katholischen Kirchenrechts
(CIC) vom Bischof vollkommen frei ernannt und kann von ihm auch
vollkommen frei abberufen werden. Laut Kirchenrecht unterstützt der
Generalvikar den Diözesanbischof bei der Leitung der ganzen Diözese
und ist nach Maßgabe des geltenden Kirchenrechts mit gleicher
Vollmacht ausgestattet. Im Auftrag des Bischofs leitet der
Generalvikar die diözesane Verwaltung. (ende)
K200806190
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