• 03.07.2008, 11:10:13
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Medienrechts-Enquete: Berger denkt an Erhöhung der Entschädigungsbeträge

Justizministerin bei Enquete zu Medienrecht: Prozessbegleitung auch in Medienverfahren

Wien (SK) - Im Parlament findet heute, Donnerstag, eine ganztägige
hochkarätig besetzte Enquete zum Thema "Medienrecht und Opferschutz"
statt. Justizministerin Maria Berger unterstrich dabei, dass die
derzeit im Mediengesetz vorgesehenen "Entschädigungsbeträge zu wenig
präventiv wirken". Sie denke daher an eine Erhöhung der
Entschädigungsbeträge, die "eingebettet sein muss in die
Vereinfachung der verschiedensten Vorschriften", denen sich Medien
gegenüber sehen, so Berger. Die Justizministerin sprach sich weiters
für die Möglichkeit von Prozessbegleitung auch in medienrechtlichen
Verfahren aus. Dem Schutz von Verbrechsopfern dienen soll die
"Möglichkeit zur Einrichtung einer Art Schutzzone bzw. die Schaffung
besonderer Wegweisungsmöglichkeiten" für die Polizei, so Berger mit
Blick auf die unsäglichen Paparazzi-Vorfälle rund um das
Landesklinikum Amstetten-Mauer. ****

Grundsätzlich plädierte Berger für eine Vereinfachung der
Vorschriften, so seien Medien mit einem "Nebeneinander von straf-,
zivil-, urheber- und medienrechtlichen Ansprüchen" konfrontiert,
während es gleichzeitig gilt, zu einem verbesserten Opferschutz im
Medienrecht zu kommen. Es sei daher eine "Vereinfachung des aktuellen
Systems" anzustreben, während man andererseits über eine Verlängerung
der derzeit nur sechs Monate währenden Frist zur Geltendmachung von
Entschädigungsansprüchen nachdenken müsse, hielt Berger fest.

Berger unterstützt Bestrebungen zur Selbstkontrolle der Medien

Volle Unterstützung signalisierte Berger für jene Bestrebungen,
die es in Richtung der Etablierung bzw. Reaktivierung einer
funktionierenden Selbstkontrolle der Medien gibt. "Wir stellen hier
sozusagen ein verschärftes Medienrecht als Rute ins Fenster, um
diesen Selbstregulierungsprozess nachhaltig zu unterstützen", betonte
Berger die Wichtigkeit der Wahrung von Persönlichkeits- und
Opferrechten.

Ergebnisse der parlamentarischen Enquete finden Eingang in
Arbeit des Justizministeriums

Im Regierungsübereinkommen sei die Prüfung von Möglichkeiten zur
Weiterentwicklung des Medienrechts vorgesehen. Unmittelbarer Anlass
dazu waren die Verurteilungen Österreichs durch den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung von Artikel 10 der
Menschenrechtskonvention (Grundrecht auf Freiheit der
Meinungsäußerung). Hier habe das Justizministerium bei der
Generalprokuratur angeregt, "einzelne Fälle durch Anregung einer
Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes oder eine
außerordentlichen Wiederaufnahme an den Obersten Gerichtshof
heranzutragen", so Berger. Auch zeige sich an zwei Entscheidungen der
Obersten Gerichtshofs die Bereitschaft der österreichischen Gerichte,
sich an den Grundrechten zu orientieren. Klar sei aber auch, dass
bezüglich aktueller Vorfälle (z.B. Causa Amstetten) die Grenzen des
Opfer- und Persönlichkeitsschutzes überschritten wurden, nannte
Berger einen weiteren Grund für neue Überlegungen im Bereich des
Medienrechts.

Die Justizministerin bedankte sich abschließend für die Abhaltung
der Enquete, die Vorschläge und Ideen daraus würden als zentrale
Beiträge jedenfalls Aufnahme in die Überlegungen des
Justizministeriums hinsichtlich des Medienrechts finden. (Schluss) mb

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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