- 01.07.2008, 15:38:52
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Finanzausschuss befürwortet Finanzprokuratur neu mehrheitlich Weitere Themen: Finanztransaktionen, Treibstoffpreise, Umsatzsteuer
Wien (PK) - Nach seiner Aussprache mit der Notenbankspitze leitete
der Finanzausschuss unter dem Vorsitz seines Obmanns Günter Stummvoll
Regierungsvorlagen zur Reform der Finanzprokuratur (609 d.B.), für
ein Abgabenänderungsgesetz 2008 (586 d.B.) und zur Haftungsübernahme
für die geplante Van Gogh-Ausstellung in der Albertina (585 d.B.)
sowie S-V-Antrag 837/A auf EU-Anpassungen im Glücksspielgesetz an das
Plenum weiter. Die Grünen drängten auf die Einführung einer
Finanztransaktionssteuer, mindestens in der EU (699/A(E), die FPÖ
verlangte den Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den
Leistungsempfänger (Reverse Charge-System) als Maßnahme gegen den
Umsatzsteuerbetrug (791/A(E)), das BZÖ forderte eine Preis-Obergrenze
pro Liter Treibstoff von 1 Euro durch Flexibilisierung der
Mehrwertsteuer (278/A(E)). Alle Oppositionsanträge wurden mit S-V-
Mehrheit vertagt.
Finanzprokuratur Neu
Das von SPÖ und ÖVP befürwortete Finanzprokuraturgesetz zielt darauf
ab, die "Anwaltskanzlei der Republik" zu einer Wissensplattform
auszubauen, die die Lösung von Rechtsfragen zwischen
Gebietskörperschaften und staatsnahen Rechtsträgern koordiniert und
als "One-Stop-Shop" zu einer kundenorientierten Verwaltung beiträgt.
Die Reform soll eine höhere anwaltliche Wertschöpfung und
Einsparungen in der Höhe von 1,817 Mill. Euro bis 2012 bringen.
Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) lehnte den Gesetzentwurf ab und
begründete dies mit möglichen Kollisionen, die in der künftigen
Tätigkeit der Finanzprokuratur zwischen den Interessen des Bundes,
für deren Vertretung die Finanzprokuratur berufen sei, mit den
Interessen von Ländern und Gemeinden zu befürchten seien. Überdies
sei eine anwaltliche Tätigkeit, die Parteilichkeit erfordere, mit der
vorgesehenen Erstellung von Schiedsgutachten, der Mediation und der
außergerichtlichen Streitbeilegung als Vermittler nicht vereinbar.
Der Abgeordnete problematisierte auch das vorgesehene auftragslose
Einschreiten der Finanzprokuratur, sah Probleme bei der Einhaltung
der Vertraulichkeit als Rechtsvertreter infolge der Eingliederung der
Finanzprokuratur in das Finanzministerium und illustrierte zu
erwartende Interessenkollisionen am Beispiel von Haftungsfällen, in
denen sich der Bund in einem Prozess gegen die Finanzprokuratur von
der Finanzprokuratur vertreten lassen würde. Der Finanzprokuratur
fehlten wesentliche Eigenschaften eines Rechtsanwalts, insbesondere
bei den Verschwiegenheitspflichten und im Kollisionsrecht. Sie sei
nicht unabhängig, sondern überwiegend Behörde, führte Fichtenbauer
aus. Der Abgeordnete hielt die Vorlage für nicht entscheidungsreif
und beantragte die Vertagung der Beratungen, um einen besseren
Gesetzentwurf auszuarbeiten.
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter replizierte, indem er von
einem guten Gesetzentwurf sprach und die Absicht der Regierung
erläuterte, die von vielen Rechtsanwälten gewürdigte juristische
Kompetenz der Finanzprokuratur für die Republik zu nutzen. Für die
Bürger sei es von Vorteil, dass sie sich in Prozessen mit dem
mächtigen Gegner Staat nicht auch noch mit den Gewinninteressen des
gegnerischen Anwalts auseinanderzusetzen hätten, denn die
Finanzprokuratur sei ohne Gewinnabsicht tätig. Sorgen des
Abgeordneten Fichtenbauer wegen Interessenkollisionen zerstreute der
Staatssekretär, der Gesetzentwurf regle die einzelnen
Tätigkeitsbereiche der Finanzprokuratur genau und grenze sie
voneinander ab. Die Bediensteten der Finanzprokuratur unterliegen bei
ihrer Tätigkeit einerseits der Amtsverschwiegenheit und der
Verschwiegenheit des Rechtsvertreters. Ersparnisse seien zu erwarten,
weil die Leistung der Finanzprokuratur erhöht werde; davon profitiere
der Steuerzahler. Wie jeder andere Anwalt auch soll die
Finanzprokuratur stets erreichbar sein, um in dringlichen Fällen
sofort tätig werden zu können, erfuhr Abgeordnete Marianne Hagenhofer
(S) vom Staatssekretär auf eine diesbezügliche Frage.
Die Besorgnis des Abgeordneten Johannes Jarolim, die Finanzprokuratur
könnte sich wegen ihrer weitreichenden Befugnisse zu einem "Kurator
der Republik" entwickeln, teilte der Staatssekretär nicht.
Die Notwendigkeit, seitens der Finanzprokuratur rasch einschreiten zu
können, begründet der Präsident der Finanzprokuratur Wolfgang
Peschorn, indem er auf mögliche negative Kompetenzkonflikte zwischen
Behörden hinwies, deren Klärung in dringenden Rechtsfragen zu
Fristversäumnissen führen könnten. In solchen Fällen, "bei Gefahr im
Verzug", sei es zweckmäßig, wenn die Finanzprokuratur von sich aus
tätig werden könne.
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) bedauerte, dass Länder und Gemeinden die
Finanzprokuratur nur zum Rechtsanwaltstarif in Anspruch nehmen können
und erfuhr von Staatssekretär Matznetter, dass dies aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen notwendig sei, um gleichheitswidrige
Konkurrenzsituation gegenüber Anwaltskanzleien im juristischen
Breitengeschäft zu vermeiden.
Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sah weitgehende Machtbefugnisse für
die Finanzprokuratur und sprach sich dafür aus, dass jeder die
Finanzprokuratur beiziehen könne. Hinsichtlich der vorgesehenen
Rechtsberatung wollte der Abgeordnete bis zum Plenum klargestellt
sehen, dass die Ministerien sich beraten lassen können, von wem sie
wollen. Abgeordneter Michael Ikrath (V) schloss sich dem Verlangen
des Abgeordnetem Jarolim an, eine Klarstellung hinsichtlich der
vorgesehenen Beratungstätigkeit vorzunehmen.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) begrüßte im Hinblick auf die Kritik
des Rechnungshofs an den externen Rechtsberatungen im Finanzressort
die Reform der Finanzprokuratur, um ihr weiter reichende Befugnisse
einzuräumen, und schlug seinerseits vor, das Gehaltsgesetz zu ändern,
um zu gewährleisten, dass die Finanzprokuratur hochqualifizierte
Mitarbeiter bekomme.
Auch Abgeordneter Josef Bucher (B) plädierte für eine Reform der
Finanzprokuratur, da die Rechnungshofkritik an der Finanzprokuratur
für die Politik nur die Alternative offen lasse, die Finanzprokuratur
zu reformieren und so auszustatten, dass sie für den Nutzen der
Republik tätig werden könne - oder sie abzuschaffen.
Abgeordneter Lutz Weinzinger (F) untermauerte schließlich den
Vertagungsantrag seiner Fraktion mit der Notwendigkeit, die Vorlage
intensiv zu überdenken.
Abgabenänderungsgesetz 2008
Einstimmig passierte ein Entwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2008
(586 d.B.) den Ausschuss. Es befreit die Amtssitze internationaler
Organisationen nach dem Vorbild diplomatischer Vertretungen von der
Grundsteuer, erweitert die elektronische Steueranmeldung und legt bei
der Asbestsanierung des Internationalen Amtssitzzentrums eine 35 %-
Kostenbeteiligung der Stadt Wien in Form jährlicher Teilbeträge fest.
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter beantwortete Detailfragen
des Abgeordneten Bruno Rossmann (G), indem er darauf hinwies, dass
die Ausweitung der elektronischen Steueranmeldung Vorteile für die
Unternehmen und die Finanzverwaltung bringe. Matznetter räumte ein,
dass mehr Plausibilitätskontrollen wünschenswert wären, die richtige
Balance in der Kontrolle sei aber für die Akzeptanz bei den Usern
wichtig.
Die Regierungsvorlage (585 d.B.) zur Haftungsübernahme für die
geplante Ausstellung "Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder" erhielt
die Zustimmung von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ. Das Gesetz sei notwendig,
da der Haftungsrahmen für Schäden an Leihgaben der Bundesmuseen im
Budget 2008 nicht ausreiche, heißt es in den Erläuterungen.
Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) problematisierte die
Haftungsübernahme für die geplante Ausstellung der Albertina mit dem
Hinweis auf das enorme Risiko für den Steuerzahler und die
Benachteiligung privater Aussteller, die sich mangels Staatshaftung
große Ausstellungen mit Originalwerken nicht leisten könnten, da die
Versicherungsprämien zuletzt stark gestiegen seien.
Abgeordneter Ferdinand Maier (V) hielt es für unerlässlich, den Weg
Wiens und Österreichs zum weltweit anerkannten Museumsstandort
fortzusetzen. Dazu gehöre auch Mut zum Risiko.
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter stellte klar, die Aussicht
100.000 Besucher mehr in die Albertina zu bringen, sei eine klare
wirtschaftliche Begründung für die Haftungsübernahme. Es wäre nicht
einzusehen, würde der Staat zwar Haftungen im Bereich von Eisenbahnen
und Strassen übernehmen, bei der Kultur aber darauf verzichten.
Ausschussobmann Günter Stummvoll hielt es für wichtig, dass sich
nicht nur jene Österreicher, die sich Flugreisen nach Paris, London
oder in die USA leisten könnten, Originale von Van Gogh anschauen
können, sondern auch ein breiteres Publikum.
Änderung des Glücksspielgesetzes
Einstimmig verabschiedete der Ausschuss S-V-Antrag 837/A zur
zeitgerechten Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen
Union im Glücksspielgesetz, nachdem sich die parlamentarische Arbeit
an der diesbezüglichen Regierungsvorlage wegen komplexer Fragen zur
zukünftigen Ausgestaltung des Glücksspielwesens verzögert hatte.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) begrüßte die Umsetzung der
Geldwäscherichtlinie im Glücksspielgesetz, mahnte aber zugleich eine
weiter gehende Reform des Glückspielwesens ein und trat in diesem
Zusammenhang für eine diesbezügliche Enquete ein.
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter wies auf die komplexen
Probleme und Interessenlagen hin, die im Bereich der Glücksspiels
bestehen: Suchtverhalten sowie Jugend- und Konsumentenschutzfragen.
Dann informierte er über die intensive Arbeit an der Lösung dieser
Probleme und kündigte eine Regierungsvorlage noch in diesem Jahr an.
Problemlösungen für "Internetwetten" - eine Frage des Abgeordneten
Josef Bucher (B) - sollen, so Matznetter, in einem zweiten Schritt
ausgearbeitet werden.
Finanztransaktionssteuer für EZA, Sozialunion und Umweltschutz
Den schließlich auf Antrag von Abgeordnetem Michael Ikrath (V)
vertagten Antrag 699/A(E) der Grünen erläuterte Abgeordnete Ulrike
Lunacek. Die neue Steuer soll in der EU und auf globaler Ebene zur
Finanzierung von Entwicklungszusammenarbeit sowie sozialer und
ökologischer Maßnahmen beitragen.
Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) untermauerte die Notwendigkeit, einen
ersten Schritt auf EU-Ebene zu setzen, um die Spekulation mit
Nahrungsmitteln zu begrenzen. Denn das Millenniumsziel, die Weltarmut
bis 2015 zu halbieren, drohe durch die weltweit steigenden
Agrarpreise in das Jahr 2022 verschoben zu werden.
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) berichtete vom enormen Widerstand,
auf den er bei dem Versuch gestoßen sei, den bereits beschlossenen
Vierparteienantrag auf Einführung einer Devisentransaktionssteuer auf
EU-Ebene zu vertreten.
Auch Abgeordneter Michael Ikrath (V) erinnerte daran, dass Österreich
schon mit seinem Eintreten für eine Devisentransaktionssteuer
ziemlich allein dastehe, wenn man von Frankreich und Belgien absehe,
die solche Steuern eingeführt haben. Sinnvoll wäre eine solche Steuer
nur im globalen Maßstab. Um die Ergebnisse neuer Studien abzuwarten,
beantragte Ikrath die Vertagung der Debatte.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) stellte klar, dass der aktuelle
Antrag der Grünen auf eine Finanztransaktionssteuer ziele, um
Spekulationen einen Riegel vorzuschieben. Bundeskanzler
Finanzminister und Staatssekretär sollten sich in der EU für jene
Maßnahmen einsetzen, die sie selbst für sinnvoll halten, verlangte
Rossmann und wies darauf hin, dass Frankreich das Thema auf die
Agenda seines EU-Vorsitzes gestellt habe.
Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter erinnerte an das Eintreten
Österreichs für eine Devisentransaktionssteuer und kündigte Studien
über Auswirkungen einer solchen Steuer auf die Lebensmittelpreise an.
Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) befürchtete eine Vertagung auf den
"St. Nimmerleinstag", Ausschussobmann Günter Stummvoll versprach
hingegen, bei diesem Thema auch nach der - mit S-V-Mehrheit
erfolgenden - Vertagung "am Ball zu bleiben".
FPÖ will Reverse Charge-System einführen
FPÖ-Abgeordnete beantragten eine Reform der Umsatzbesteuerung und
verlangten im Sinne des Reverse Charge-Systems den Übergang der
Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (791/A(E)).
Staatssekretär Christoph Matznetter bekannte sich nachdrücklich zur
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs durch das Reverse Charge-System,
machte aber darauf aufmerksam, dass man für eine Richtlinienänderung
alle 26 anderen EU-Länder überzeugen müsse, wobei zuletzt sehr viel
weiter gegangen sei. Der Antrag wurde auf Antrag des Abgeordneten
Hannes Bauer (S) vertagt. Ausschussobmann Günter Stummvoll kündigte
die Abhaltung einer informellen Informationsveranstaltung für die
Abgeordneten an.
BZÖ für 1 Euro-Fixpreis pro Liter Treibstoff
BZÖ-Antrag 278/A(E) zur Deckelung der Treibstoffpreise mit 1 Euro
mittels einer Flexibilisierung der Mehrwertsteuer vertrat
Abgeordneter Josef Bucher (B) im Interesse der Pendler, die täglich
ihr Fahrzeug brauchen, um an ihre Arbeitsplätze zu gelangen.
Der Antrag wurde auf Antrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl (V) mit
S-V-Mehrheit vertagt. Tamandl forderte den Antragsteller auf, einen
praktikableren Vorschlag zu unterbreiten. Täglich die
Mehrwertsteuersätze für Treibstoffe zu ändern, wäre nicht umsetzbar;
die Bürokratie würde ausufern. (Schluss)
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