- 01.07.2008, 15:13:30
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Konsumentenschutzausschuss mit umfangreicher Tagesordnung Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky im Ausschuss
Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Konsumentenschutzausschusses
begrüßte Obmann Johann Maier (S) Gesundheitsministerin Andrea
Kdolsky; die Mehrzahl der Punkte der umfangreichen Tagesordnung
betraf ihr Ressort. Zu Beginn der Sitzung wählten die Mitglieder des
Ausschusses Abgeordneten Wolfgang Zanger (F) einstimmig zum
Obmannstellvertreter; Zanger folgt in dieser Funktion auf Harald
Vilimsky (F), der aus dem Ausschuss ausgeschieden ist.
EuGH-Urteil führt zu Änderung des Lebensmittelrechts
Nach kurzer Debatte stimmte der Ausschuss der Änderung des
Lebensmittel-, des Lebensmittelsicherheits- und des
Verbraucherschutzgesetzes zu. Wie Ministerin Andrea Kdolsky
einleitend sagte, wird damit einem EuGH-Urteil nachgekommen. Im
konkreten geht es um die Regelung des Kontrollsystems in der
biologischen Landwirtschaft und insbesondere um die ausdrückliche
Ermöglichung des Zugangs von ausländischen Kontrollstellen zum
Kontrollsystem. Die Folge einer Nichtumsetzung wäre die Verhängung
finanzieller Sanktionen durch den EuGH, die der Bund zu tragen hätte.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) appellierte an die Ministerin,
dafür Sorge zu tragen, dass die Kontrollstellen mit der
entsprechenden Ausstattung versehen werden. Abgeordneter Sigisbert
Dolinschek fragte nach der Höhe der drohenden Sanktionen und erfuhr,
dass dieselben uneinheitlich seien; es werde aber an eigenen
Katalogen gearbeitet.
Kein Konsens bei Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern
Keinen Konsens erzielte der Ausschuss hingegen in der Frage der
Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern. Drei Anträge - einer
von den Regierungsfraktionen, zwei von den Grünen - wurden unter
einem diskutiert. Der S-V-Antrag wurde dem Plenum zur Annahme
empfohlen, die beiden G-Anträge wurden auf Antrag des Abgeordneten
Johann Rädler (V) mit der Mehrheit der Koalition vertagt.
Das Problem: Im Gegensatz zur verpflichtenden Angabe von Herkunft und
Haltungsform auf Frischeiern gibt es für den Konsumenten derzeit
keine Möglichkeit selbiges bei verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw.
Eiprodukten sowie in der Gastronomie festzustellen. Der
Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP gibt darüber hinaus zu bedenken,
dass in Österreich die Käfighaltung ab 2009 verboten sein wird und
viele eierproduzierende Bauern befürchten, dass die eierverarbeitende
Industrie künftig Eier aus dem Ausland beziehen könnte, anstatt
österreichische, tierfreundlich produzierte Qualitätseier aus Boden-
oder Freilandhaltung zu beziehen.
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden daher ersucht,
sich auf EU-Ebene zur Wahrung der Interessen der Konsumenten für eine
Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw.
Eiprodukten und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungsform
einzusetzen. Weitere Forderungen: der Zeitraum bis zur Erlassung
verpflichtender EU-Vorschriften soll auf nationaler Ebene genutzt
werden, um mit einem auf Freiwilligkeit basierenden, möglichst
effizient ausgestaltetem österreichischen System eine Kennzeichnung
so schnell wie möglich umzusetzen sowie Vorbereitungen zu treffen, um
im Bereich der Qualitätsauslobungen durch die Schaffung einer
"Clearingstelle", Informationsmöglichkeiten zur Kennzeichnung der
Haltungsformen der Legehennen bei Eiern bereitzustellen.
In zwei gleichlautenden Entschließungsanträgen fordern die Grünen die
Bundesregierung auf, die rechtlichen Bestimmungen zur
Lebensmittelkennzeichnung dahingehend zu ändern, dass Angaben zur
Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei als Zutat
enthalten, verpflichtend vorgeschrieben werden. Außerdem sollen
Initiativen ergriffen werden, um die EU-weite Kennzeichnungspflicht
für Eier auf eierhaltige Produkte jeder Art auszudehnen und die
Öffentlichkeitsarbeit über artgerechte Tierhaltung und deren
Kennzeichnung zu fördern und zu verstärken.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) versuchte, den Abgeordneten der
Koalitionsfraktionen eine goldene Brücke zu einem Fünf-Parteien-
Antrag zu bauen. Seine Fraktion sei bereit, führte er aus, nicht auf
der Kennzeichnungspflicht zu bestehen und die eigenen Anträge als
"miterledigt" zu betrachten, wenn SPÖ und ÖVP in ihrem Antrag die
Freiwilligkeit strichen. Man sollte es dem Ministerium überlassen, in
Verhandlungen die bestmögliche Lösung zu finden. Damit würde man auch
die eierproduzierenden Bauern unterstützen.
Abgeordneter Johann Rädler (V) konnte dem nichts abgewinnen und
stellte einen Vertagungsantrag für die Anträge der Grünen.
Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) hingegen sprach sich für eine
Verpflichtung zur Kennzeichnung im Sinn der G-Anträge aus.
Auch Abgeordneter Johann Maier (S) äußerte Sympathie für die Position
der Grünen, zeigte aber auch Verständnis für den Koalitionspartner,
der dabei offenbar nicht mitgehen könne.
Bundesministerin Andrea Kdolsky machte deutlich, dass bis Ende des
Jahres eine "zumutbare" Regelung vorliegen werde.
Kennzeichnung von Lebensmitteln: Wo A drauf steht, soll A drin sein
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln beschäftigte den Ausschuss noch
weiter. Unter einem wurden fünf Anträge zu diesem Themenkreis
diskutiert.
Ziel eines S-V-G-Entschließungsantrags ist die Verbesserung der
Lebensmittelkennzeichnung, wobei zunächst die Weiterentwicklung von
Systemen der Ursprungs- und Herkunftskennzeichnung vor allem für
landwirtschaftliche Produkte (z.B. Milch) gefördert werden soll. Bei
der Ausgestaltung der Kennzeichnungspflichten auf unverpackte und im
Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung angebotene Produkte soll auch die
Machbarkeit sowie der administrative Mehraufwand für kleinere
Lebensmittelbetriebe und die Gastwirtschaft berücksichtigt werden.
Die durch die unterschiedliche Auslegung des Begriffs "deutlich
sicht- und lesbar" entstehende Verzerrung des freien Handels soll
verhindert werden, in dem man sich für die Festsetzung einer
ausreichenden Schriftgröße bei gutem Kontrast einsetzt.
Die Abgeordneten der SPÖ treten dafür ein, dass in Hinkunft auf den
in der EU produzierten Lebensmitteln das Erzeugerland und der Name
sowie die Anschrift des Herstellers angegeben werden müssen. Überdies
fehle für Europa ein "Made in the EU"-Kennzeichnungssystem.
Einen konsumentenpolitischen Forderungskatalog für den Bereich der
Lebensmittel hat das BZÖ in Form eines Entschließungsantrages
vorgelegt, der u.a. folgende Ziele verfolgt: staatlicher Schutz vor
gesundheitsgefährdenden Nahrungsmitteln durch verstärkte Kontrollen
der Qualität und durch richtige Etikettierung; kein Angebot an
gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln; staatlicher Druck in
Richtung laufende Qualitätsverbesserung; volle Deklaration von
Inhaltsstoffen und wesentlichen Verarbeitungsschritten und
Verarbeitungsmethoden ohne Ausnahme bestimmter Produkte und auch im
Verkauf an Frischwaretheken und in der Gastronomie; informative
Gütezeichen ohne Irreführung ("Made in Austria" muss aus
österreichischen Grundprodukten bestehen); gesundheits- und
inhaltsstofforientierte Qualitätsklasseneinteilungen; rasche
Information der Konsumenten über Neuerungen und Gefahren.
Mit der Praxis, dass Fleisch von Tieren, die lebend und oftmals unter
Qualen quer durch Europa transportiert und in Österreich geschlachtet
werden, das Gütesiegel "A" erhalten, setzen sich die Freiheitlichen
in einem Entschließungsantrag auseinander. Das habe zur Folge, dass
dieses Fleisch im Inland als "österreichisches Fleisch" verkauft und
als solches auch exportiert werde. Um Konsumenten nicht länger zu
täuschen, sollten daher alle erforderlichen Schritte gesetzt werden,
um zu gewährleisten, dass künftig nur noch Fleisch von in Österreich
aufgewachsenen Tieren mit dem A-Stempel versehen werden darf, fordert
die FPÖ.
In einem weiteren FPÖ-Entschließungsantrag treten die F-Mandatare für
eine Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milchprodukte und Eier von
Tieren, die mit gentechnisch veränderten Organismen gefüttert wurden,
ein. Das Gesundheitsrisiko für Tiere durch den Verzehr gentechnisch
veränderter Pflanzen sei nach wie vor ungeklärt, argumentiert F-
Abgeordneter Norbert Hofer. Zudem vermutet die Wissenschaft, dass das
gentechnisch veränderte Erbgut über Fleisch oder Milch in den
menschlichen Organismus gelangen und dort nicht bekannte Effekte
auslösen könne.
Nach längerer Debatte wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen
(828/A[E]) mit Mehrheit befürwortet; Antrag 38/A(E) gilt als
miterledigt. Die übrigen Anträge (123/A[E], 330/A[E] und 513/A[E])
wurden mit Mehrheit vertagt.
Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) übte zunächst Kritik an der oft
"unlesbaren Mikroschrift" bei Kennzeichnungen, die gerade für ältere
Menschen ein Problem darstelle. - Abgeordneter Manfred Haimbuchner
(F) sah einen Widerspruch zwischen dem Bestreben, regionale Produkte
zu vermarkten und zugleich die Bezeichnung "made in the EU"
einzuführen. Zudem plädierte er bezüglich Schriftgröße auf
praktikable Lösungen. - Auch B-Abgeordneter Sigisbert Dolinschek sah
die Herkunftsbezeichnung "made in the EU" als problematisch an. -
Abgeordnete Anna Höllerer (V) ortete Schwierigkeiten bezüglich der
Herkunftsbezeichnung und sah im österreichischen Gütesiegel Werbung
für österreichische Qualitätsprodukte.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) brach eine Lanze für die
Kennzeichnung von Fleisch, Milchprodukten und Eiern von Tieren, die
mit gentechnisch veränderten Organismen gefüttert wurden. Er verwies
auf jüngste Studien, wonach GVO in der Blutbahn und in Organen
solcher Tiere nachgewiesen worden seien. Zum A-Stempel meinte er,
dass zwar jeder Baumstamm zurückverfolgt werden könne, nicht aber das
Schnitzel auf dem Teller; dezidiert wandte sich der Mandatar in
diesem Zusammenhang gegen Praktiken der "Fleischmafia". Bezüglich
Gütesiegel für Gentechnik-Freiheit stellte er die Schweiz als
vorbildlich dar und plädierte für ein offensives Vorgehen. -
Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) bezog sich in ihrer Wortmeldung
auf Antrag 123/A(E) und verwies auf eine entsprechende laufende bzw.
in Vorbereitung befindliche Evaluierung; sie stellte im Hinblick
darauf für den Antrag einen Vertagungsantrag.
Bundesministerin Andrea Kdolsky informierte den Ausschuss über einen
Vorschlag der Europäischen Kommission bezüglich Information der
VerbraucherInnen durch eine Herkunfts-und Ursprungskennzeichnung von
Lebensmitteln. Die Kommission sehe auch die Kennzeichnung von
unverpackter Ware vor. Sie kam in diesem Zusammenhang auch auf den -
wie sie sagte "heiklen" - Bereich der allergenen Stoffe zu sprechen.
Bezüglich der Lesbarkeit sei an eine Schriftgröße von mindestens 3 mm
gedacht, wobei es allerdings auch auf den Kontrast ankomme. Aus der
Sicht Österreichs bedürfe es noch weiterer Konkretisierungen. Zum
Thema Qualitätsauslobung werde ein EU-Grünbuch vorbereitet, Anfang
2009 könne mit einem Gesetz gerechnet werden. Der so genannte
Schlachtstempel verweise nicht auf eine Herkunft, sondern auf den Ort
der Schlachtung und tierärztlichen Beschau. Sobald die EU-Linie
deutlich sei, werde man mit der Diskussion über die Umsetzung in
Österreich beginnen.
Abgeordneter Bernhard Vock (F) plädierte für das Halten hoher
Standards; da es innerhalb der EU keine einheitlichen Standards gebe,
könne auch die EU nicht als Herkunftsland bezeichnet werden. -
Abgeordneter Norbert Sieber (V) betonte, dass "A drin sein muss, wenn
A drauf steht". In Richtung des Abgeordneten Pirklhuber meinte
Sieber, dass der Nachweis von GVO im Blut und in den Organen nicht
möglich sei. In Summe gebe es überhaupt bereits ein Zuviel an
Kennzeichnung.
Im Konflikt zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Interessen
der Konsumenten positionierte sich Abgeordneter Johann Maier (S) auf
der Seite der Konsumenten, deren Intereressen es zu schützen gelte.
Er stellte klar, dass die Herkunftsbezeichnung "made in the EU"
zusätzlich zur Landesbezeichnung gedacht sei. Maier ortete einen
Umdenkprozess in der EU bezüglich der Kennzeichnung von
Lebensmitteln. - Abgeordnete Bettina Hradecsni sprach sich für
Transparenz bei Gütesiegeln aus.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen (828/A[E]) wurde vom Ausschuss
mit Mehrheit befürwortet; Antrag 38/A(E) gilt als miterledigt. Die
übrigen Anträge (123/A[E], 330/A[E] und 513/A[E]) wurden mit Mehrheit
vertagt. (Fortsetzung)
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