• 01.07.2008, 13:54:19
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Pressestatement von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer Juli 2008

Wien (OTS) - Ich verstehe mein Amt als Bundespräsident so, dass
ich bemüht bin, das Trennende zu überwinden und das Gemeinsame in den
Vordergrund zu stellen und damit den Interessen der Republik
Österreich bestmöglich zu dienen.

Was die aktuellen Fragen der Außenpolitik betrifft, möchte ich
feststellen, dass der Brief des Herrn Bundeskanzlers Alfred
Gusenbauer und des Herrn Bundesminister Werner Faymann an den
Herausgeber einer Tageszeitung für mich als Bundespräsident kein
Anlass für eine Änderung der Grundlinien der österreichischen
Außenpolitik ist und auch nicht sein kann.

Das Regierungsprogramm bleibt unverändert.

Das Koalitionsabkommen bleibt unverändert.

Die Rechts - und Verfassungslage in Österreich ist unverändert,
und auch unsere ehrlichen Bemühungen um weitere Fortschritte in der
Europäischen Zusammenarbeit bleiben aufrecht. Davon können unsere
Partner in Europa ausgehen. Das alles schließt natürlich verstärkte
Anstrengungen in den verschiedensten Bereichen der Europapolitik und
einen intensivierten Dialog mit der Bevölkerung nicht aus.

Zum Thema Volksabstimmung, das in den letzten Wochen und Monaten
fast zu einer Glaubensfrage hochstilisiert wurde, möchte ich
feststellen, dass es sich hier eben nicht um eine Glaubensfrage,
sondern um eine Rechtsfrage handelt, die in den Aritkeln 43 und 44
der österreichischen Bundesverfassung klar geregelt ist.

Demnach ist eine Gesamtänderung der Bundesverfassung einer
Volksabstimmung zu unterziehen, eine Teiländerung aber nur
wenn es eine Mehrheit des Nationalrates verlangt. Das ist die
verfassungsrechtliche Grundlage, an der ich mich als
Bundespräsident orientiere.

Die Bundesregierung hat - meines Erachtens zu Recht -
festgestellt, dass der Lissabon-Vertrag keine Gesamtänderung der
Bundesverfassung bedeutet, sondern als Teiländerung der Verfassung zu
interpretieren ist, und der Nationalrat hat diese Auffassung geteilt
und auch kein Verlangen auf Volksabstimmung gestellt.

Die Bundesregierung hat also in diesem Punkt korrekt gehandelt,
und ich bekenne mich zu den diesbezüglichen Entscheidungen, die
verfassungskonform zustande gekommen sind und im Übrigen der
Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen.

Was das immer wieder angesprochene Thema einer vorzeitigen
Beendigung der Gesetzgebungsperiode, also von Neuwahlen betrifft,
gibt es die gute und bewährte Staatspraxis in Österreich, dass über
eine vorzeitige Beendigung einer Gesetzgebungsperiode vom Nationalrat
selbst im Sinne des Art. 29 Abs 2 B-VG entschieden wird. Der
Nationalrat wird bei einer solchen Entscheidung jedenfalls auf den
Stand der Verwirklichung des Regierungsprogramms Bedacht zu nehmen
haben.

Von der heute Nachmittag bevorstehenden Regierungsumbildung
erwarte ich mir in Übereinstimmung mit dem Herrn Bundeskanzler und
dem Herrn Vizekanzler positive Impulse für die weitere
Regierungsarbeit.

Rückfragehinweis:
Österreichische Präsidentschaftskanzlei
Presse und Informationsdienst
A-1014 Wien, Hofburg, Ballhausplatz
Tel. +43-1-53422-0, Fax. +43-1-5356512

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