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Pressestatement von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer Juli 2008

Wien (OTS) - Ich verstehe mein Amt als Bundespräsident so, dass
ich bemüht bin, das Trennende zu überwinden und das Gemeinsame in den Vordergrund zu stellen und damit den Interessen der Republik Österreich bestmöglich zu dienen.

Was die aktuellen Fragen der Außenpolitik betrifft, möchte ich feststellen, dass der Brief des Herrn Bundeskanzlers Alfred Gusenbauer und des Herrn Bundesminister Werner Faymann an den Herausgeber einer Tageszeitung für mich als Bundespräsident kein Anlass für eine Änderung der Grundlinien der österreichischen Außenpolitik ist und auch nicht sein kann.

Das Regierungsprogramm bleibt unverändert.

Das Koalitionsabkommen bleibt unverändert.

Die Rechts - und Verfassungslage in Österreich ist unverändert, und auch unsere ehrlichen Bemühungen um weitere Fortschritte in der Europäischen Zusammenarbeit bleiben aufrecht. Davon können unsere Partner in Europa ausgehen. Das alles schließt natürlich verstärkte Anstrengungen in den verschiedensten Bereichen der Europapolitik und einen intensivierten Dialog mit der Bevölkerung nicht aus.

Zum Thema Volksabstimmung, das in den letzten Wochen und Monaten fast zu einer Glaubensfrage hochstilisiert wurde, möchte ich feststellen, dass es sich hier eben nicht um eine Glaubensfrage, sondern um eine Rechtsfrage handelt, die in den Aritkeln 43 und 44 der österreichischen Bundesverfassung klar geregelt ist.

Demnach ist eine Gesamtänderung der Bundesverfassung einer Volksabstimmung zu unterziehen, eine Teiländerung aber nur
wenn es eine Mehrheit des Nationalrates verlangt. Das ist die verfassungsrechtliche Grundlage, an der ich mich als Bundespräsident orientiere.

Die Bundesregierung hat - meines Erachtens zu Recht -festgestellt, dass der Lissabon-Vertrag keine Gesamtänderung der Bundesverfassung bedeutet, sondern als Teiländerung der Verfassung zu interpretieren ist, und der Nationalrat hat diese Auffassung geteilt und auch kein Verlangen auf Volksabstimmung gestellt.

Die Bundesregierung hat also in diesem Punkt korrekt gehandelt, und ich bekenne mich zu den diesbezüglichen Entscheidungen, die verfassungskonform zustande gekommen sind und im Übrigen der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen.

Was das immer wieder angesprochene Thema einer vorzeitigen Beendigung der Gesetzgebungsperiode, also von Neuwahlen betrifft, gibt es die gute und bewährte Staatspraxis in Österreich, dass über eine vorzeitige Beendigung einer Gesetzgebungsperiode vom Nationalrat selbst im Sinne des Art. 29 Abs 2 B-VG entschieden wird. Der Nationalrat wird bei einer solchen Entscheidung jedenfalls auf den Stand der Verwirklichung des Regierungsprogramms Bedacht zu nehmen haben.

Von der heute Nachmittag bevorstehenden Regierungsumbildung erwarte ich mir in Übereinstimmung mit dem Herrn Bundeskanzler und dem Herrn Vizekanzler positive Impulse für die weitere Regierungsarbeit.

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