• 27.06.2008, 15:27:43
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  • OTS0310 OTW0310

AUA Klage: Verfassungsbruch durch Staatssekretärin Kranzl?

Unzulässiger Beeinflussungsversuch der Justiz durch Kranzl - Stellungnahme in der heutigen "Presse"

Wien (OTS) - Die PI Power Beteiligungsges.m.b.H. ist Aktionärin
der AUA und hat mit entsetzen die Stellungnahme der Frau
Staatssekretärin Kranzl zu einem laufenden Gerichtsverfahren gegen
einen offenbar vertragsbrüchigen Investor in "Die Presse" vom
27.6.2008 gelesen.

Unserer Auffassung nach liegt durch diese unqualifizierte
Stellungnahme der Staatssekretärin des Verkehrsministeriums eine
ungeheure Verletzung der Österreichischen Bundesverfassung durch ein
Regierungsmitglied vor.

In ihrer Wortmeldung in Sachen AUA an deren richtigen Wiedergabe
in "Die Presse" wir keinen Zweifel haben, sehen wir eine unzulässige
Beeinflussung der unabhängigen österreichischen Justiz in einem
laufenden Verfahren. Es werden, folgt man dem Wortlaut der Frau
Staatsekretärin des Verkehrsministeriums, ein Beweisverfahren und
eine Beweiswürdigung vor Gericht de facto vorweg genommen und das von
einem Mitglied der österreichischen Bundesregierung. Damit wird die
Österreichische Verfassung in ihren elementarsten Grundlagen
nachhaltig verletzt. Die Prinzipien der Gewaltentrennung und der
unabhängigen Justiz sind offenbar im Verkehrsministerium nicht
präsent. Wir fordern den zuständigen Minister zu einer Stellungnahme
auf, wie das Verkehrsministerium zur Verfassung steht. Weiters wird
der zuständige Minister ersucht die politische Verantwortung für den
ungeheuerlichen Vorfall in seinem Ministerium darzulegen.

Insbesondere bitten wir die berufenen Organe der Republik
Österreich dafür zu sorgen, dass eine derart ungeheuerliche, zur
Beeinflussung der Justiz geeignete Aussage eines Mitgliedes der
Bundesregierung nicht mehr vorkommen kann. Schließlich liegt unserer
Meinung nach auch ein eklatanter Bruch der Menschenrechtskonvention
vor.

Schlussendlich stellt sich die Frage was mit dieser Aussage
bezweckt wird. Will man seitens des Verkehrsministeriums die AUA und
damit auch ihre Aktionäre in einem laufenden Verfahren schädigen?
Sollte das so sein, so ist das nicht nur eine Schädigung der
Interessen des österreichischen Unternehmens AUA sondern auch der
Interessen der Belegschaft, der Aktionäre, des Flughafens Wien, der
österreichischen Wirtschaft und aller österreichischen Staatsbürger,
da die AUA nun einmal teilweise in Staatsbesitz ist.

Rückfragehinweis:
GF MMag. Dr. Rudolf Krtina
PI Power Beteiligungsges.m.b.H.
Tel.Nr.: 0043 664 1400 400

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