• 27.06.2008, 15:24:27
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  • OTS0309 OTW0309

Anfechtungsklagen gegen die 53. ordentliche Hauptversammlung der AUA am 7.5.2008

Beitritt als Nebenintervenient auf Seiten der AUA

Wien (OTS) - Die PI Power Beteiligungsges.m.b.H. tritt als
Nebenintervenient auf Seiten der AUA im Verfahren der anhängigen
Anfechtungsklagen bei. Die PI Power Beteiligungsges.m.b.H. ist der
Auffassung, dass die Anfechtungsklagen missbräuchlich und
gesellschaftsschädigend sind und dadurch die gesellschaftsrechtliche
Treuepflicht verletzt wird.

Außerdem haben wir den Eindruck, dass diese Klagen die
Rechtsposition der AUA in einem anderen laufenden Verfahren
betreffend einer Kapitalerhöhung, die nicht nur im Interesser der AUA
sondern wohl auch im Interesse aller Aktionäre sein muss,
beeinträchtigen könnte.

Es stellt sich uns daher die Frage nach dem Motiv der
Anfechtungskläger. Unserer Meinung nach besteht eine
Schadenersatzpflicht wenn derartige Klagen offensichtlich geeignet
sind gesellschaftsschädigende Auswirkungen zu haben. Insbesondere der
Klagsteil gegen die Kapitalerhöhung im Ausmaß von Euro 150,000.000,--
lässt sich in seinen möglichen schädigenden Auswirkungen klar
beziffern, was den Anfechtungsklägern eindeutig bewusst ist und wofür
sie allenfalls die Verantwortung und Haftung zu tragen haben.

Rückfragehinweis:
GF MMag. Dr. Rudolf Krtina
PI Power Beteiligungsges.m.b.H.
Tel.Nr. 0043 664 1400 400

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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