- 27.06.2008, 11:37:29
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LIF: Urteil des VfGH ist erster Arbeitsauftrag für Fekter
Humanitäres Bleiberecht darf nicht Willkür der Behörden unterworfen sein
Wien (OTS) - Die Liberalen begrüßen die Entscheidung des VfGH, die
Bestimmung, wonach der humanitäre Aufenthalt nur "von Amts wegen",
sprich nur auf Initiative der Behörden, erteilt werden könne, für
verfassungswidrig zu erklären. Die Regierung sei nun aufgefordert
eine rechtliche Basis für ein humanitäres Bleiberecht zu schaffen,
welches nicht der Willkür der Behörden unterworfen ist sondern unter
konkret bestimmbaren Voraussetzungen den Betroffenen erteilt werde. "
Damit hat die neue Innenministerin Maria Fekter heute ihren ersten
Arbeitsauftrag erhalten" so Bundessprecher des Liberalen Forums
Alexander Zach.
Rückfragehinweis:
LIF. Die Liberalen,
Tel.: 0676/972 43 45
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