• 26.06.2008, 14:02:27
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Die e-card auch im Ausland nützen - Mit der EKVK auf der Rückseite der Karte

Wien (OTS) - Pro Jahr verbringen rund 1 Millionen Österreicher
ihren Urlaub außerhalb Österreichs. Dabei krank oder verletzt zu
werden, ist eine der unangenehmsten Erfahrungen, die man machen kann.
Umso mehr, wenn man sich im Ausland befindet und mit dem lokalen
Gesundheitssystem meist nicht vertraut ist. Doch praktisch jeder
Österreicher kann trotzdem beruhigt ins Ausland reisen: Mit der
Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite jeder
e-card ist die kostenlose Behandlung bei Vertragsärzten und
öffentlichen Spitälern in der gesamten EU, in den EWR-Staaten sowie
in der Schweiz garantiert.

Viele Österreicher wissen darüber jedoch nicht Bescheid, manche
nehmen ihre Karte nicht einmal ins Ausland mit. Daher hat der
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger alles
Wissenswerte über die EKVK in einem Informationsfolder
zusammengefasst, der auch heuer wieder rechtzeitig zu Beginn der
Hauptreisesaison in einer Kooperation mit den ÖBB in einer Auflage
von 80.000 allen Fahrscheintaschen für Zugtickets ins Ausland
beigelegt wird. Zusätzlich steht der Informationsfolder auch im
Internet unter www.chipkarte.at zum Download zur Verfügung.

Die EKVK kann bei allen Vertragsärzten und
Vertragskrankenanstalten in EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz
verwendet werden. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet
die Kosten mit dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger in
Österreich ab. Vorsicht ist jedoch bei privaten Kliniken und bei
privaten Ärzten geboten. Dort muss die Rechung - wie in Österreich
bei einem Wahlarzt - vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der
Originalrechnung und Zahlungsbestätigung erhält man aber für
medizinisch notwendige Behandlungen eine Kostenerstattung vom
zuständigen Krankenversicherungsträger.

Mit folgenden Staaten, in denen die EKVK nicht gilt, hat
Österreich zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen:
Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro und
Türkei. Für Reisen in diese Länder gibt es einen
Urlaubskrankenschein. Diesen erhalten Dienstnehmer bei ihrem
Dienstgeber. Pensionisten sowie Bezieher einer Leistung nach dem
Arbeitslosengesetz bekommen den Schein bei ihrem zuständigen
Krankenversicherungsträger.

Waren Sie zum Ausstellungszeitpunkt der EKVK nicht oder erst sehr
kurz versichert, und verfügen daher über keine gültige EKVK - in
diesem Fall sind einige Datenfelder der Europäischen
Krankenversicherungskarte nur mit Sternen versehen - können Sie vor
Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung
als provisorischen Ersatz für die EKVK beantragen.

Die wichtigste Botschaft an die Versicherten ist klar: Nehmen Sie
die e-card (und damit die EKVK) mit ins Ausland - und weisen Sie
diese möglichst früh vor, wenn Sie medizinische Betreuung in Anspruch
nehmen müssen.

http:// www.hauptverband.at

Rückfragehinweis:
Hauptverband d. österr. Sozialversicherungsträger
Pressestelle
1031 Wien, Kundmanngasse 21
Tel.: 01/711 32-1120
mailto:presse@hvb.sozvers.at

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