- 26.06.2008, 13:57:40
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Wiener Landtag (4)
Errichtung einer Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten
Wien (OTS) - LAbg. DI Roman Stiftner (ÖVP) erinnerte daran, dass
die Tierzucht-Fragen hauptsächlich den Wiener Pferdesport betreffen.
Er brachte einen Antrag ein, der vorsieht, Mitglieder des
Landesveterinärrats in die Tierzucht-Sachverständigenkommission zu
entsenden.
Zur politischen Debatte über die verhängte U-Haft von
Tierschutzaktivisten betonte LAbg. Mag. Wolfgang Jung (FPÖ), dass er
der Machtausweitung der Exekutive skeptisch gegenüber stehe. In
diesem Zusammenhang erinnerte er an diverse Hausdurchsuchungen von
FPÖ-Mandataren und Sympathisanten im Rahmen der Briefbomben-Fahndung
vor mehr als zehn Jahren.
In scharfen Worten kritisierte StR. David Ellensohn (Grüne) das
Rechtsverständnis der ÖVP, welches ihn mehr an einen Polizeistaat,
denn an einen Rechtsstaat erinnere. An einem Fallbeispiel
illustrierte er die letztendlich unbegründete U-Haft in der Zeitdauer
von 18 Monaten für einen vermeintlichen Drogenhändler. Am Ende sei
die Person in allen Punkten freigesprochen worden, der Verlust der
Lebenszeit könne jedoch nicht wieder gut gemacht werden. Für die ÖVP
sei aber diese gewählte Vorgehensweise in Ordnung.
LAbg. Sonja Kato (SPÖ) erinnerte an den eigentlichen Grund der
Debatte, nämlich die Errichtung einer Sachverständigenkommission in
Tierzuchtangelegenheiten. Diese Kommission könne u.a. zur fachlichen
Unterstützung von Behörden herangezogen werden, ebenso sei ein
grenzüberschreitendes Tätig werden möglich. Zum "Fiaker"-Antrag der
Grünen betonte sie, dass hier die Kompetenz seit dem Jahr 2004 beim
Bund liege. Zur Debatte über die in U-Haft genommenen Tieraktivisten
merkte sie an, dass eine Kriminalisierung des Tierschutzes abzulehnen
sei, ebenso sei aber auch ein Eingriff in laufende Verfahren
zurückzuweisen. Eine politische verantwortungsvolle Debatte müsse
dies berücksichtigen.
LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) wies die Behauptungen von StR.
Ellensohn in Sachen ÖVP-Rechtsverständnis scharf zurück. Ganz im
Gegenteil seien es die Ausführungen der Grünen, die ihn an
"volksdemokratische Rechtsvorstellungen a la DDR" erinnern würden.
Auch jeglicher Druck auf die Richterschaft sei klar abzulehnen.
LAbg. DI Martin Margulies (Grüne) erinnerte daran, dass die
Anwälte der in U-Haft sitzenden Tierschützer keine Akteneinsicht
erhalten würden. Die bereits fünfwöchige U-Haft werde alleine mit dem
Paragrafen 278A begründet. Wenn diese Vorgehensweise auf Zustimmung
der ÖVP treffe, dann müsse die ÖVP über ihr DDR-Rechtverhältnis
nachdenken.
In einer letzte Replik betonte LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP),
dass man zwischen der statthaften Kritik an einzelnen Schritten im
Rechtsstaat, und der nicht statthaften Kritik am Rechts- und
Verfassungssystem an sich unterscheiden müsse.
In ihrem Schlusswort zeigte sich StRin. Mag. Ulli Sima (SPÖ)
froh über die Vereinbarung in Sachen Tierzucht. Ihres Erachtens würde
die ÖVP den Wiener Tierschutzobmann, der weithin eine anerkannte
Rolle einnehme, desavouieren. Dies bezeichnete sie als unverfroren.
Abstimmung: In erster und zweiter Lesung angenommen. Insgesamt
wurden vier Anträge eingebracht. Der erste Antrag der Grünen zur
Entsendung in den Tierzuchtrat wurde mit Stimmen der SPÖ, FPÖ und
Grünen angenommen. Die weiteren drei Anträge wurden abgelehnt.
Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses 2008
LAbg. Mag. Waltraut Antonov (Grüne) betonte, dass ihre Fraktion
dem Bericht zustimmen werde, zugleich brachte sie einen Antrag zur
Offenlegung von Nebentätigkeiten von Landtagsabgeordneten ein. Es
gehe nicht darum, zu wissen wie viel jemand verdiene, vielmehr müsse
die Öffentlichkeit über Interessenskonflikte bescheid wissen.
Berichterstatterin LAbg. Rosemarie Polkorab (SPÖ) betonte, dass
am 15. April dieses Jahres 19 Mitglieder mehrheitlich aus dem
öffentlichen Bereich Meldungen abgegeben hätten. Sie empfahl den
Antrag der Grünen abzulehnen.
Der Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses wurde einstimmig zur
Kenntnis genommen. Der Antrag der Grünen wurde abgelehnt.
Bericht des Unabhängigenverwaltungssenats (UVS)
LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) begrüßte den erfreulichen Bericht.
Der UVS sei eine wichtige Kontrollinstanz gegenüber dem Magistrat und
der Bundespolizeidirektion. Besonders erfreulich sei die Tatsache,
dass die Anzahl der offenen Verfahren seit 2002 (Höchststand 9000
offene Verfahren) bis heute (4000 offene Verfahren) um mehr als die
Hälfte reduziert werden konnte. Er brachte einen Antrag, unterstützt
auch von den Grünen, für einen neuen Zuständigkeitsbereich des UVS
ein: Zukünftig solle dieser, wie bereits in sieben Bundesländern
üblich, auch die Kontrolle in Vergabe-Angelegenheiten wahrnehmen.
Berichterstatterin StRin. Sandra Frauenberger (SPÖ) bedankte
sich für die engagierte Tätigkeit der MitarbeiterInnen des UVS. Auch
sie hob die deutliche Reduzierung offener Verfahren positiv hervor
und erinnerte weiters daran, dass der UVS auch in einem europäischen
Netzwerk erfolgreich tätig sei. In naher Zukunft werde es ein neues
Sicherheitskonzept für den UVS geben. Den Antrag der ÖVP und der
Grünen empfahl sie abzulehnen.
Der Bericht des UVS wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Der
ÖVP/Grüne-Antrag wurde abgelehnt. (Forts.) hch/pla
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