Wien (Rotes Kreuz) - Über diese Änderung haben sich tausende
ältere Spenderinnen und Spender wirklich sehr gefreut", sagt Werner
Kerschbaum, stv. Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes,
über die Aufhebung der Altersgrenze für Blutspender. Seit 20. Juni
2008 ist die Geburtsurkunde kein Ausschließungsgrund für die
lebenswichtige Spende, zumindest nach oben hin.
Dank für die Initiative, Blutspenden künftig zu erleichtern, gilt
Bundesministerin Andrea Kdolsky. "Das ist ein wichtiger Schritt, um
die flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit
sicheren Blutprodukten zu gewährleisten", kommentiert die
Bundesministerin die Novelle BGBl. Nr. 217/Teil2/2008.
"Gerade zur bevorstehenden Reise- und Urlaubszeit, in der wir
erfahrungsgemäß einen Spenderrückgang beobachten, kommt die
Aufhebung der Altersgrenze zum besten Zeitpunkt", so Kerschbaum.
"Das Alter wird heute nicht mehr nach dem Geburtsdatum, sondern nach
dem körperlichen, psychischen und sozialen Status beurteilt. Die neue
gesetzliche Regelung nimmt diesen Trend auf. Dennoch muss besonders
bei älteren Blutspendern die nötige Sorgfalt gewahrt werden - sie
dürfen selbst nicht durch den Blutverlust gefährdet werden", erklärt
Primaria Dr. Katharina Pils, Chefärztin des Österreichischen Roten
Kreuzes. "Eine verpflichtende ärztliche Untersuchung vor der
Blutspende gibt die notwendige Sicherheit. Die Individualisierung der
Spendenfähigkeit unabhängig vom Alter ist ein richtiges Zeichen gegen
die Altersdiskriminierung."
Alle Informationen rund um die Blutspende finden Sie unter
www.blut.at
Rückfragehinweis:
Mag. Andrea Winter Österreichisches Rotes Kreuz Presse- und Medienservice Tel.: +43 1 589 00-153 Mobil: +43 664 823 48 54 mailto:andrea.winter@roteskreuz.at http://www.roteskreuz.at
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