Luftbild ungeeignet, C-Netz-Sender war Testsender
Wien (OTS) - Zu den am 23. Juni 2008 eingelangten Pressemeldungen
der FMK (Forum Mobilkommunikation), mobilkom austria AG, T-Mobile
Austria GmbH, ONE GmbH sowie Hutchison 3G Austria GmbH nimmt der
Umweltmediziner des Landes Salzburg Dr. Gerd Oberfeld wie folgt
Stellung:
Anlässlich der Verhandlung vor dem Landesgericht Salzburg am 23.
Juni 2008 erfolgte keine - fälschlicherweise so gemeldete -
Beweisaufnahme! Sowohl Dr. Gerd Oberfeld als auch mobilkom austria AG
haben (lediglich) ihre Standpunkte dargelegt und auf weitere mögliche
Beweise verwiesen.
Das von mobilkom austria AG im Rahmen der Streitverhandlung vom
23.6.2008 vorgelegte Luftbild stellt keinen tauglichen Beweis der
Nichtexistenz eines C-Netz-Senders dar. Sowohl die Aufnahmehöhe (1,9
km) als auch die Auflösung sind nicht geeignet kleinere Strukturen zu
erkennen. Beweise der mobilkom austria AG gehen somit ins Leere.
mobilkom austria AG hat selbst zugestanden, intensiven Kontakt zum
"Hauptzeugen" in diesem Verfahren unterhalten zu haben und weigert
sich nach wie vor, die Adresse dieses Zeugen bekannt zu geben, damit
dieser Mann auch entsprechend bei Gericht auftreten kann.
Dr. Gerd Oberfeld war es, der ein überraschendes Beweisanbot
machen konnte und dadurch für erhebliche Verunsicherung bei mobilkom
austria AG gesorgt hat: Wie Dr. Gerd Oberfeld erst kürzlich bekannt
wurde, handelte es sich bei dem in Hausmannstätten befindlichen
C-Netz-Sender um eine so genannte "Testanlage". Soweit bekannt, sind
solche Testanlagen in die "Wählamtsmappe" nicht einzutragen und
können daher dort auch nicht ersichtlich sein. Ein Zeitzeuge wird
eine entsprechende Aussage bei Gericht machen! Dieser Zeitzeuge war
sogar selbst "Testkunde"!
Formulierungen wie "fragwürdige Studie", "unverantwortliche
Panikmache", "ungenügende Rechercheleistung" sowie generell den
Vorwurf, die Leitlinien für eine neutrale und seriöse Forschung
verlassen zu haben, werden von Dr. Gerd Oberfeld entschieden
zurückgewiesen. Der Versuch einer medialen Vorverurteilung muss und
wird misslingen.
Man muss sich auch noch einmal in Erinnerung rufen, so Dr. Gerd
Oberfeld, dass die Aussage der öffentlichen Stellen auf Anfrage Dr.
Oberfelds zunächst die war, dass sämtliche Daten gelöscht wurden,
also keine Daten mehr verfügbar sind. Plötzlich, nach
Klagseinbringung, verfügt das BMVIT über Informationen, dass -
angeblich - in Hausmannstätten kein C-Netz-Sender vorhanden gewesen
sei. Ein Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung ist bislang
schuldig geblieben, mobilkom austria AG war auch nicht in der Lage
darzutun, woher diese Informationen nun plötzlich stammen.
Rückfragehinweis:
Dr. med. univ. Gerd Oberfeld
Tel.: 0662/8042-2969
mailto:gerd.oberfeld@salzburg.gv.at
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