• 23.06.2008, 12:46:43
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  • OTS0154 OTW0154

Familienverband für Entlastung der Familien im Pflegebereich

Fenz unterstützt Molterer-Forderung nach Abschaffung von Vermögensgrenze und Regressansprüchen bei Pflege und Betreuung

Wien, 22.6.08 (KAP) Der Katholische Familienverband (KFÖ) stellt sich
hinter die Forderung von Vizekanzler Wilhelm Molterer, im Blick auf
Pflege und Betreuung die Vermögensgrenze sowie etwaige
Regressansprüche abzuschaffen. Wie KFÖ-Präsident Johannes Fenz in
einer Presseaussendung unterstrich, wäre diese Maßnahme "ein weiterer
wichtiger Schritt zur Entlastung der Familien". "Die Politik hat die
zentrale Aufgabe, Familien zu entlasten und die Pflege langfristig zu
sichern", betonte Fenz. Gerade im Bereich der Pflege und Betreuung
würden die Menschen "Sicherheit" brauchen, so der KFÖ-Präsident. Er
erinnerte daran, dass 80 Prozent der Pflegebedürftigen innerhalb der
Familie betreut werden.

Molterer hatte bei einer Pressekonferenz am 20. Juni Sozialminister
Erwin Buchinger aufgefordert, die Vermögensgrenzen zu streichen und
die Regressansprüche abzuschaffen. Vorbildhaft habe dies bereits das
Land Niederösterreich gelöst, so Molterer. Anlass der Pressekonferenz
war der näher rückende Termin des Endes der Amnestie bei der
24-Stunden-Betreuung am 30. Juni.

Bislang sind rund 7.500 Anmeldungen für Betreuer erfolgt, davon
arbeiten etwa 7.200 als Selbständige. Weiters wurden österreichweit
bislang rund 1.700 Anträge auf öffentliche finanzielle Förderung zur
Pflege gestellt. Molterer erneuerte bei der Pressekonferenz die
Forderung nach Errichtung eines österreichweiten, aus
Privatisierungserlösen gespeisten Pflegefonds zur finanziellen
Sicherstellung der Pflege.

Neben den hohen finanziellen Belastungen durch die Pflege setze
jedoch auch die allgemeinde Preissteigerung bei Lebensmitteln und
Energie den Familien zu, so Fenz. Auch hier sei die Politik
gefordert, für Entlastungen zu sorgen. Fenz: "Wir brauchen Maßnahmen
auf allen Ebenen - vor allem für jene Menschen, die am dringendsten
Hilfe benötigen".

"Wenn es um staatliche Unterstützungen wie die Sozialhilfe oder
Kosten für Pflege und Betreuung geht, wird stets gefragt, wer -
Eltern, Großeltern oder Kinder - diese Verpflichtung des Staates
übernehmen könnte. Geht es um die Steuerbelastung dieser vom Staat
zum Unterhalt Verpflichteten, ist es irrelevant, wie viele Personen
von diesem einen Einkommen leben müssen", bedauerte Fenz. Dabei sei
"institutionelle Betreuung" - egal ob bei pflegebedürftigen Kindern
oder pflegebedürftigen älteren Menschen - um ein Vielfaches teurer
als die Betreuung innerhalb der Familie. (ende)
K200805712
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