Brandsteidl verlieh Begabungssiegel
Wien (OTS) - "Mit dem Wiener Begabungssiegel für unsere Volksschulen, gelingt es, die Qualität der schulischen Begabungsförderung deutlich zu verbessern. Für die Eltern gibt es durch das Siegel ab sofort die Gewissheit, dass 'wo Begabungsförderung draufsteht, auch Begabungsförderung drinnen ist'", stellte Wiens Amtsführende Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl am Montag im Rahmen der erstmaligen Verleihung des Wiener Begabungssiegels für Volksschulen fest.
Brandsteidl: "Das Siegel ist ein sichtbarer Ausdruck einer besonderen Begabungskultur an einer Schule. Mit anderen Worten:
Etwas Begabungsförderung an einer Schule zu betreiben, ist zwar wichtig und richtig, reicht aber nicht aus, um das Begabungssiegel verliehen zu bekommen. Für dieses ist es notwendig eine Reihe von Auflagen nachweislich zu erfüllen."
Die Volksschulen, die diesen hohen Ansprüchen gerecht wurden und heute das Begabungssiegel verliehen bekamen sind die
o PVS 1, Judenplatz 6 o VS 4, Sankt-Elisabeth-Platz 8 o VS 8, Pfeilgasse 42b o PVS 8, Maria Treu, Piaristengasse 43 o PVS 10, Neulandschule, Ludwig-von-Höhnelgasse 17-19 o VS 12, Karl-Löwe-Gasse 20 o VS 12, Rothenburgstraße 1 o PVS 23, St. Ursula, Franz-Asenbauer-Gasse 49
Details zum Begabungssiegel
Voraussetzungen für den Erwerb des Begabungssiegel für Volksschulen sind:
o ein schulumfassendes Förderkonzept und Schulentwicklung: Bekenntnis zur Begabungsförderung inner- und außerhalb der Unterrichtszeit, Verankerung im Schulprofil, Bekenntnis zu Teamwork und interdisziplinärer Zusammenarbeit. o ein vielfältiges Förderangebot: Förderangebote müssen sich an ALLE Kinder richten und verschiedene Begabungen, Interessen und Bedürfnisse erfassen individualisierte Förderung in homogenen wie heterogenen Kleingruppen. o ein schulpartnerschaftliches Miteinander: Erziehungsberechtigte sind verstärkt einzubeziehen, permanente Information über die Begabungsförderungsmaßnahmen. o eine "fähigkeitsorientierte Leistungsbeschreibung": Alternative Formen der Leistungsbeurteilung sind anzuwenden, bei gesetzlicher Pflicht zur Notenbeurteilung hat eine alternative Leistungsbeurteilung dennoch der Ziffernbeurteilung beigefügt zu werden. o eine qualifizierte LehrerInnenschaft: Mindestens 25 Prozent der LehrerInnen einer Schule müssen über eine entsprechende Aus-, Fort- oder Weiterbildung im Bereich der Begabungsförderung verfügen. o schulinterne Beratung: Beratung von LehrerkollegInnen, SchülerInnen und Eltern, enge Kooperation mit externen Stellen (z.B. Schulpsychologischer Dienst). o eine detaillierte Dokumentation: Dokumentierung der durchgeführten schulspezifischen Fördermaßnahmen - schulintern sowie extern durch Jahresberichte an den Stadtschulrat, Jahrbücher etc. o eine interne wie externe Evaluation und Feedback: Qualitätsüberprüfung durch schulinterne Rückmeldeverfahren, Interviews, Fragebögen sowie durch die mindestens dreijährlich externe Evaluation durch den Stadtschulrat für Wien.
Das Begabungssiegel wird - aus Gründen der Qualitätssicherung-nicht unbegrenzt, sondern temporär auf maximal 3 Jahre vom Kompetenzzentrum für Begabungsförderung verliehen. (Schluss) ssr
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