- 20.06.2008, 13:17:58
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Diakonie erneuert Forderung nach Bleiberecht statt Gnadenrecht
Diakoniedirektor Chalupka und evangelischer Bischof Bünker nahmen am "Tag des Flüchtlings" zur Frage der humanitären Aufenthaltstitel Stellung - Auch Appell für Arigona Zogaj
Wien, 20.6.08 (KAP) Die Diakonie Österreich erneuert ihre Forderung
nach einem Bleiberecht für Asylwerber. Wie Diakoniedirektor Michael
Chalupka bei einer Pressekonferenz am "Tag des Flüchtlings" (20.
Juni) in Wien betonte, sei die Untätigkeit der Regierung in der Frage
des Bleiberechts ein unhaltbarer Zustand und eine Zumutung für alle
Betroffenen. Es bedürfe eines Gesetzes, so Chalupka, "das den
Betroffenen ein rechtsstaatliches Verfahren zur Erlangung eines
Aufenthaltstitels ermöglicht".
Konkret schlägt die Diakonie ein zweistufiges Bleiberecht vor. Allen
jenen, die länger als drei Jahre in Österreich leben, soll ein
Antragsrecht auf die Erteilung eines humanitären Bleiberechts
eingeräumt werden. Allen jenen, die bereits länger als fünf Jahre in
Österreich leben und auf einen richterlichen Entscheid warten, soll
laut Diakonie ohne weiteres Verfahren ein Aufenthaltsrecht zuerkannt
werden.
Chalupka erneuerte seine Kritik an der Länge und der Menge der noch
ausstehenden Asylverfahren. Als Instanz zur Beurteilung der
Bleiberechtsfälle ist der Asylgerichtshof laut Chalupka "die falsche
Antwort". Denn der Asylgerichtshof könne nur - wie sein Vorgänger,
der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) - über den Flüchtlingsstatus
im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention entscheiden.
Zu einer deutlichen Entlastung der Behörden wie der Betroffenen würde
laut Chalupka die einmalige generelle Erteilung von humanitären
Aufenthaltstiteln "für gut integrierte Ausländer" beitragen, die seit
langem in Österreich leben. Dies wäre "kein Gnadenakt, sondern
lediglich der notwendige Tribut an die Bundesverfassung" und würde
auch keinen "Pull-Effekt" im Sinne einer Anlockung weiterer
Asylsuchenden bedeuten, da es "um eine einmalige Aktion" gehe.
Konkret betroffen wären laut Chalupka von einer solchen einmaligen
Aktion in Österreich rund 4.000 Personen.
Bischof Bünker für Arigona
Auch der evangelische Bischof Michael Bünker betonte, dass
Bleiberecht kein Gnadenrecht sein dürfe. Es sei die Aufgabe des
Staates, diesen Grundsatz "in konkreter Rechtssetzung zu
verwirklichen", da es nicht sein könne, dass der Staat sich darauf
beschränke, "in nicht hinterfragbarer Beliebigkeit Gnadenakte zu
erteilen", so der Bischof. Es müsse stets der Einzelne in seinen
unveräußerlichen Rechten anerkannt werden. Wo ein Bleiberecht jedoch
als Gnadenrecht ausgelegt würde, bestehe die Gefahr einer Aushöhlung
dieses Rechtsgrundsatzes.
Zum konkreten Fall der von Abschiebung bedrohten jungen Kosovarin
Arigona Zogaj sagte Bünker, eine Abschiebung würde gegen das
"unverbrüchlich geltende Menschenrecht" verstoßen. Konkret wäre eine
Abschiebung ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK), in der das Recht auf Privat- und
Familienleben festgeschrieben ist. Daher appellierte Bünker
ausdrücklich an die zuständigen Stellen, Arigona Zogaj ein
humanitäres Bleiberecht einzuräumen.
"Versagen der Politik"
Die Vorsitzende von "SOS Mitmensch", Nadja Lorenz, betonte, dass der
"Fall Arigona" stellvertretend für eine Vielzahl von anderen Fällen
in Österreich stehe und deutlich das "Versagen der Politik" in der
Frage des Bleiberechts demonstriere. Lorenz schloss sich der
Forderung nach einer rechtlichen Ausgestaltung des Bleiberechts auf
Bundesebene sowie der einmaligen Erteilung von humanitären
Aufenthaltstiteln an. Derzeit gebe es im Fall der Erteilung
humanitärer Aufenthaltstitel keinerlei rechtliche Nachprüfbarkeit der
Verfahren. Dies sei ein unhaltbarer Zustand für einen Rechtsstaat, so
Lorenz, und "öffnet der Willkür Tür und Tor".
Ute-Bock-Preis an 75 Initiativen
Insgesamt 75 Initiativen aus Oberösterreich, die sich für die
Einrichtung eines Bleiberechts einsetzen, werden heuer mit dem
"Ute-Bock-Preis für Zivilcourage" ausgezeichnet. Die Verleihung des
von "SOS Mitmensch" initiierten Preises wird am Freitagabend, 20.
Juni, im Wiener Albert-Schweitzer-Haus vorgenommen.
O-Töne der Pressekonferenz sind in Kürze unter
www.katholisch.at/o-toene abrufbar. (forts)
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