• 20.06.2008, 11:16:05
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  • OTS0116 OTW0116

Forderungen des Integrationshauses anlässlich des Weltflüchtlingstages

Wien (OTS) - "Wir brauchen eine Bleiberechtsregelung, die
menschenwürdig ist und ein faires, rechtsstaatliches Verfahren
vorsieht. Es muss eine Verbesserung des Zugangs zu Arbeit und Bildung
auch während des Asylverfahrens geben und eine Anhebung der
Richtsätze in der Grundversorgung, um der bestehenden Armut
entgegenwirken zu können", fordert die Geschäftsführerin des
Integrationshauses, Andrea Eraslan-Weninger, anlässlich des
Weltflüchtlingstages. Scharfe Proteste seitens des Integrationshauses
gibt es auch gegen die Zustimmung der EU zur "Abschieberichtlinie",
insbesondere gegen die vorgesehene Haftdauer bis zu 18 Monaten.

Menschenwürdiges Bleiberecht

Das Integrationshaus tritt gemeinsam mit anderen Institutionen
entschieden für ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zum
Bleiberecht ein. Diese menschenunwürdige Politik muss gestoppt
werden! Es kann doch nicht sein, dass ein Bleiberecht allein von der
Gnade des Innenministers abhängt: Wir brauchen daher dringend ein
entsprechendes Antragsrecht für alle Betroffenen mit einem
Instanzenzug, der Rechtsmittel vorsieht.

Mangelnder Arbeitmarktzugang und fehlende Bildungschancen

Leider ist für AsylwerberInnen auf Grund eines
Durchführungserlasses des Bundesministeriums für Arbeit und
Wirtschaft der Zugang zum Arbeitsmarkt weiterhin beschränkt.
AsylwerberInnen sind während des Asylverfahrens zur Arbeitslosigkeit
verurteilt und auf Grundversorgungsleistungen angewiesen.
Jugendlichen AsylwerberInnen ist sogar der Zugang zur dualen
Lehrausbildung versagt. Im Bereich der Bildungsmaßnahmen mangelt es
an den richtigen Integrationsangeboten für einen gelungenen
Arbeitsmarkteinstieg. Und wenn sie dann als Flüchtlinge anerkannt
werden und einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sind ihre Chancen
durch die erzwungene Langzeitarbeitslosigkeit, das mangelnde
Bildungsangebot während des Asylverfahrens und die unzureichenden
Möglichkeiten auf Anerkennung der beruflichen Ausbildung beschränkt
Aber auch im Bereich der Bildungsmaßnahmen mangelt es an den
richtigen Integrationsangeboten für einen gelungenen
Arbeitsmarkteinstieg. AsylwerberInnen ist der Zugang zu wichtigen
Ressourcen und Angeboten im Bildungsbereich zumeist versperrt.

Während des Asylverfahrens gibt es wenig Zugang zu Sprach-,
Berufsorientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Es mangelt auch an
Rahmenbedingungen und Ressourcen, um ihre mitgebrachten
Qualifikationen entsprechend anerkennen zu lassen. Die oft jahrelange
Wartezeit auf den Ausgang des Asylverfahrens kann also nicht zur
Vorbereitung auf einen Eintritt in die österreichische Gesellschaft
bzw. den österreichischen Arbeitsmarkt genutzt werden.

Unterstützungsleistungen in der Grundversorgung müssen dringend
erhöht werden

Die Einführung der Grundversorgung führte zwar zu großen
Verbesserungen in der Betreuung und Versorgung, entspricht aber
keinesfalls den Mindeststandards, die in der EU-Aufnahmerichtlinie
formuliert sind. Daher müsste es dringend rechtliche Änderungen im
Bereich der Information, beim Zugang zur Rechtsberatung und bei einer
unparteiischen Entscheidung bei Einschränkung, Einstellung oder dem
Ausschluss von Leistungen aus der Grundversorgung geben, die im
Rechtsmittelweg überprüfbar sein müssen. Weiters wäre es wichtig,
dass in den verschiedenen Bundesländern die Leistungen aus der
Grundversorgung vereinheitlicht werden. Ein großes Problem liegt in
der Höhe der Richtsätze in der Grundversorgung. Es wäre äußerst
wichtig, die Höhe der Leistungen bei privat untergebrachten Personen
im Rahmen der Grundversorgung an die Leistungen der Sozialhilfe bzw.
der Mindestsicherung anzupassen. Alleinstehende AsylwerberInnen in
Wien erhalten beispielsweise pro Monat Euro 180 für den
Lebensunterhalt, Euro 110 für die Miete und Euro 12,5 als
Bekleidungsbeihilfe. Davon ist es kaum möglich, in Österreich
menschenwürdig zu leben. Dies führt zu enormen Verschuldungen der in
der Grundversorgung betreuten Personen.

Scharfe Kritik an der "Abschieberichtlinie"

Das Integrationshaus protestiert anlässlich des
Weltflüchtlingstages massiv gegen die vom Europäischen Parlament
verabschiedete "Abschiebungsrichtlinie". Großes Entsetzen gibt es
insbesondere hinsichtlich der Haftdauer, die bis auf 18 Monate
ausgeweitet werden kann. "Dies ist eine Schande für Europa und wird
massive Verschlechterungen bringen", kritisiert Eraslan-Weninger
abschließend.

Rückfragehinweis:
Andrea Eraslan-Weninger
Geschäftsführerin, Verein Projekt Integrationshaus
Tel.: 0043 1 2123520/11, Mobil:06991 2123520
mailto:[email protected]
www.integrationshaus.at

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